Moin moin Leute,
ich habe mal zwei-drei etwas komplexere Fragen zu dem weiten
Feld der Aufsichtspflicht.
1: Im Niedersächsichen Schulgesetz kann ich nix dazu finden,
ob Schüler der Sekundarstufe II z.B. im Falle von Unterrichtsausfall vorzeitig
die Schule verlassen dürfen? Ich finde lediglich folgenden Passus:
(1) Die Lehrkräfte haben die Pflicht, die Schülerinnen und
Schüler in der Schule, auf dem Schulgelände, an Haltestellen am Schulgelände
und bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule zu beaufsichtigen. Die
Aufsicht erstreckt sich auch darauf, dass die Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs
und des Sekundarbereichs I das Schulgrundstück nicht unbefugt verlassen.
Heißt das das Sek II Schüler z.B: bei Unterrichtsausfall ohne informieren der Eltern vorzeitig die Schule verlassen dürfen? Aber was ist denn nun wenn ein Schüler noch minderjährig ist?
In Schulgesetzen anderer Länder wird festgehalten, dass Sek
II Schüler ohne Benachrichtigung der Eltern entlassen werden dürfen. Aber auch hier stellt sich die Frage was ist nun wenn ein entsprechender
Schüler noch minderjährig ist? Darf dieser trotzdem entlassen werden?
2: Wer ist Aufsichtspflichtig? Was ist mit der Schulsekretärin,
dem Schulassistenten oder dem Hausmeister? Un noch eine weitere Frage handelt es sich bei diesen Mitrarbeitern um Angestellte des
Schulträgers oder des Landes?