Schulinterne Curricula/ Arbeitspläne

  • Hallo!!


    Muss ich mich zu 100% an schulinterne Arbeitspläne halten?
    Ich meine Pläne, die jedes einzelne Thema der einzelnen Fächer vorgeben. Hier soll abgehakt werden, wann was gemacht wurde. Habe ich bei der Arbeit dann gar keinen Spielraum mehr? Durch das "abarbeiten" der Pläne bin ich ja total gebunden.


    Kann jemand von seinen Erfahrungen brichten? Gibt es hierzu eine rechtliche Grundlage?



    Ich danke euch und wünsche schöne Ferien!!!

  • Ja, du musst du daran halten, wenn diese schulinternen Curricula durch die entsprechenden Fachkonferenzen (bzw. die Gesamtkonferenz) beschlossen wurden. Dir bleibt aber ein individueller methodisch-didaktischer Spielraum, d.h. man kann dir nicht detailliert Arbeitsformen, Medieneinsatz, Zeitplanung usw. vorschreiben. Aber eine verbindliche Vorgabe der zu behandelnden Themen ist zulässig. Das ergibt sich aus den im jeweiligen Schulgesetz aufgezählten Aufgaben der Konferenzen (und den Rahmenvorgaben durch die Kerncurricula bzw. Lehrpläne).


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Das hängt wohl vom jeweiligen Bundesland und den in den Verordnungen formulierten Vorgaben ab. Aus dem Schulgesetz und der Konferenzordnung in Baden-Württemberg lässt sich eine derartige Einengung der pädagogisch-fachlichen Verantwortung des Lehrers für seinen Unterricht nicht ableiten.


    Die schulintern vorgegebenen und abgestimmten Stoffverteilungspläne sind wohl als Arbeitserleichterung gedacht und sollen dazu dienen, dass parallel unterrichtende Lehrer/innen der Grundschule nicht in unnötige Diskussionen mit Eltern verwickelt werden - nach dem Motto: "Mein Kind kann das K noch nicht - die in der Parallelklasse sind schon viel weiter!" Gesetzeskraft haben die jedoch nicht - ich würde mich trotzdem mit den Parallelkollegen abstimmen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    2 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Naja, wenn du dich nicht an die Pläne hältst und etwas unterrichtest, was im jeweiligen Jahrgang nicht vorgesehen ist, dann kann es passieren, dass


    • die Schüler das im Jahr davor schon gemacht haben
    • die Schüler das Thema im Jahr danach noch einmal machen (wenn es im Lehrplan des nächsten Jahres steht und der neue Lehrer sich an die Pläne hält)
    • ein Thema gar nicht bearbeiten


    Vor allem bei Lehrerwechseln im jeweiligen Fach ist das problematisch, wenn sich jemand nicht an die Pläne hält. Hatte ich im letzten Jahr oft in Religion: "Aber das haben wir letztes Jahr schon gemacht"... Ich kann nicht in jeder Lerngruppe jedes Jahr erst mal herausfinden, was schon gelehrt wurde und was nicht. Wenn sich jeder an die groben Themenverteilungen hält, dann entsteht dieses Problem nicht.

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

  • Hallo alias,


    dem hier

    Das hängt wohl vom jeweiligen Bundesland und den in den Verordnungen formulierten Vorgaben ab. Aus dem Schulgesetz und der Konferenzordnung in Baden-Württemberg lässt sich eine derartige Einengung der pädagogisch-fachlichen Verantwortung des Lehrers für seinen Unterricht nicht ableiten.


    kann ich nicht zustimmmen. Wie bereits im Beitrag zu Fachkonferenzbeschlüsse bindend? geschrieben: In BW sind die Beschlüsse der Lehrerkonferenz und der Teilkonferenzen binden.
    Du könntest in Frage stellen, ob die Gremien für die von ihnen getroffenen Beschlüsse auch zuständig sind, um der "derartigen Einengung der pädagogisch-fachlichen Verantwortung" zu entgehen.
    Dies sehe ich aber als nicht sehr erfolgversprechend an, da zumindest für die Gesamtlehrerkonferenz kein abschließende Aufzählung der Zuständigkeiten erfolgt, sondern lediglich genannt wird, was "insbesondere" dazu gehört. Du müsstest also juristisch argumentieren, warum die "Einengung der pädagogisch-fachlichen Verantwortung" nicht dazu gehört.


    Für NRW hab ich die Konferenzordnung (fallst es eine solche gibt) bzw. entsprechende Verwaltungsvorschriften nicht gefunden.


    Gruß
    Nitram

  • n BW sind die Beschlüsse der Lehrerkonferenz und der Teilkonferenzen binden.


    Da muss ich dir widersprechen. Wenn die Lehrerkonferenz beschließt, dass alle Lehrer in Zukunft in orangeroten T-Shirts unterrichten müssen, darf mir das wurscht sein - die Konferenz darf nur Beschlüsse fassen, die auch in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.


    Der Beschluss über einen Stoffverteilungsplan und die Abfolge der durch den Lehrplan geforderten Themen gehört dazu - aber nicht nicht die kleinschrittige Vorgabe, in welcher Stunde welches Thema zu behandeln und welches Material dazu zu verwenden sei. Hier können nur Empfehlungen ausgesprochen werden. Lies mal Abschnitt II der Konferenzordnung richtig. Da ist von "Abstimmung der Stoffverteilungspläne", aber nicht von "Vorschriften zur Umsetzung der Pläne" die Rede.


    Jeder Lehrer ist zunächst seinen Schülern verpflichtet. Dies bedeutet, dass er in seiner Verantwortung und in Abstimmung mit den Bedürfnissen der Schüler und den Fähigkeiten seiner eigenen Person "stimmig" unterrichten muss - und nicht nach sozialistischer Planerfüllung.


    Und nebenbei - falls die Kollegen der Teilkonferenz oder das Schulamt mich verklagen wollen - sollen sie. Da gilt höheres Recht: "Die Lehrkräfte tragen im Rahmen der in Grundgesetz, Verfassung des Landes Baden-Württemberg und §1 dieses Gesetzes niedergelegten Erziehungsziele und der Bildungspläne sowie der übrigen für sie geltenden Vorschriften und Anordnungen die unmittelbare pädagogische Verantwortung für die Erziehung und Bildung der Schüler" Schulgesetz Ba-Wü §38(6).


    Und diese Verantwortung nehme ich wahr. Das bedeutet auch, dass ICH im Rahmen dieser Vorgaben entscheide, was im Unterricht passiert - und nicht mein Kollege nebenan, der in der Stufenkonferenz eine Stimme Mehrheit für seinen Klimbatsch bekommen hat.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Heißt das nun, dass eine inhaltliche Öffnung des Unterrichts nicht möglich ist, solange die durch die Konferenz abgestimmten Arbeitspläne gültig sind?


    Ich frage mich die ganze Zeit, wie ich dann zu einer Öffnung des Unterrichts kommen kann?
    Im Plan steht bspw. Musik Thema X bis zu den Herbstferien, Thema Y bis Weihnachten (alle Musikstücke/ Spiele als Liste angefügt). In Mathe ist der Arbeitsplan am Buch orientiert (Arbeit ohne Buch also überhaupt nicht möglich?) inklusive spezieller Übungsformate, die eben nur in diesem Buch so vorkommen.


    Meine zeitliche Planung ist ganz starr vorgegeben (in jedem Fach), es bleibt mir keine Zeit, um individuell auf die Lerngruppe eingehen zu könnne. Dass all dies als Arbeitserleichterung verstanden werden kann, ist ersichtlich. ABER ich arbeite dann überall nur nach Buch, kann die Kinder nicht mit einbeziehen oder selbstständig Themen wählen lassen. Oder habe ich einen Denkfehler?


    Vielleicht schon ein neues Thema, aber in diesen Zusammenhang auch wichtig für mich: Kann ich den Kindern Freiarbeit anbieten? Im Sinne von festgelegten täglichen Zeiten, in denen die Kinder sich mit einem selbstgewählten Thema/ Materialien aus der Klasse beschäftigen?


    Danke für die angefangene Diskussion zum Thema :)

  • OffenerUnterricht: Generell denke ich hängt es sehr von der Schule ab, inwiefern sich die KollegInnen dort selbst an die schulinternen Arbeitspläne halten. Im Rahmen der QA mussten diese ja erstellt werden, aber in nicht allzu wenigen Schulen stehen sie seitdem wohl irgendwo im Ordner und kaum jemand hält sich dran - aus diversen Gründen.
    Bei uns war der Mathe-Arbeitsplan bis vor kurzem auch noch an einem Buch orientiert, mit dem wir dann schon gar nicht mehr gearbeitet haben. Ich würde das erstmal im Kollegium nachfragen, wie sehr sie sich an die Arbeitspläne halten.
    Bei den Lehrwerken würde ich mich sowieso auch abstimmen mit der Schule. In der Regel kannst du dir deine Lehrwerke nicht frei aussuchen, sie müssen (auch wenn es im Kollegium möglich ist, dass verschiedene Werke benutzt werden) zumindest von der Schulkonferenz abgesegnet werden - und dort kurz vorgestellt werden, gerade beim Mathe-Lehrwerk.


    So, und nun gelerell mal abgesehen von starren Arbeitsplänen: Du musst irgendwie transparent haben (und am besten auch den Kindern machen), was die Themenvorgaben des jeweiligen Faches sind und bei Öffnung musst du trotzdem schauen (und nachhalten), dass jedes Kind am Ende alle Themen bearbeitet hat. Das ist für dich sicherlich einfacher, wenn du als KlassenlerhrerIn selbst (fast) alles unterrichtest und die Klasse von 1 bis 4 führst.
    Wenn du mit allen Kindern gemeinsam an einem anderen Thema arbeitest, musst du schauen, dass das Thema statt des vorgegebenen eben auch passt. Also bei Sachunterricht beispielsweise müssen ja alle Bereiche abgedeckt werden etc. (wobei es da ja recht frei ist, mit welchem Thema du das machst bzw. viele Themen kannst du so wählen, dass sie in unterschiedliche Schwerpunkte fallen).
    Ich würde mich einfach mit den KollegInnen absprechen.


    Natürlich darfst du Freiarbeitsphasen anbieten.. Du musst nur schauen, dass du nachhältst, was die Kinder da gearbeitet haben und dass du sonst bei deinem Fachunterricht im Plan bleibst. Sonst hast du schnell die Eltern auf der Matte stehen, wenn an der Schule ansonsten in den Parallelklassen gleich gearbeitet wird.

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