Freispruch/Schulleiter hebt Abinoten nach der Korrektur an.


  • Er gilt nicht als vorbestraft.


    Nicht im juristischen Sinn, stimmt. Noch nicht.



    Viele Grüße
    Fossi

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Ist denn hier nicht jemand aus Coburg, der mal ein bisschen was erzählen könnte?


    Ich denke mal, dass - selbst wenn ein Kollege hier aus Coburg hier wäre - einen Deubel tun würde, um in einem so öffentlichen Forum etwas zu erzählen. Wir werden immer wieder darauf hingewiesen, dass wir so etwas wie ein Dienstgeheimnis haben und manche Dinge nicht erzählen dürfen, sondern dass es schulintern bleiben soll. Und eine Aussage wie "Ich kann mit dem SL xy nicht mehr zusammenarbeiten, weil ..." macht sich sicherlich nicht so gut (v.a. nicht, wenn er leicht zu "entlarven" ist aufgrund der geschilderten Umstände). Immerhin muss man damit rechnen, dass der SL mitliest.

  • Zitat

    "Er hat erheblich gegen seine Amtspflicht, gegen die gymnasiale Schulordnung verstoßen, aber das OLG sah dies nicht als eine Falschbeurkundung an", sagte der Gerichtssprecher Leander Brößler SPIEGEL ONLINE. Als die Schule die Noten bekannt machte, wurden sie wirksam und gingen ins Abiturzeugnis ein. "Zwar handele es sich bei den vom Angeklagten unterzeichneten Abiturzeugnissen um öffentliche Urkunden. [...] Der Angeklagte habe aber 'richtige, d. h. wahre Tatsachen' beurkundet", heißt in einer Mitteilung vom Gericht.


    http://www.spiegel.de/unispieg…erbesserte-a-1037678.html


    Also für mich als juristischen Laien: Heißt das, man kann etwas als "wahre Tatsachen" beurkunden, von dem man weiß, dass es nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist? Gilt das auch für "kleine" Beamte oder muss man dazu mindestens Schulleiter sein?


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Hallo,
    der Thread ist zwar schon etwas älter, die Angelegenheit ist aber noch nicht endgültig abgeschlossen. Nachdem das OLG den Schulleiter strafrechtlich nicht in der Verantwortung sah, aber dienstrechtliche Konsequenzen angemahnt hatte, lief das dienstrechtliche Verfahren weiter.
    Der Schulleiter soll laut Ansicht der Disziplinarkammer für 3 Jahre 10% seines Gehaltes einbüßen, die Landesanwaltschaft hatte seine Degradierung (Zurückstufung) beantragt.
    https://www.np-coburg.de/regio…pachmann;art83420,5958403


    Was meint ihr dazu?

  • Eigentlich steht alles schon in der Überschrift: In Coburg hat ein Schulleiter nach der Abikorrektur pauschal alle Arbeiten im Fach Deutsch um einen Punkt angehoben. Dafür bekommt er jetzt sogar Rückendeckung vom Ministerium. Ich bin fassungslos. Was meint ihr darüber?


    Zum Nachlesen:
    http://www.spiegel.de/schulspi…-abi-tuning-a-911855.html
    http://www.infranken.de/region…-bestaetigt;art214,480745
    http://www.welt.de/regionales/…irektor-nur-zum-Teil.html


    Ich glaube, das darf ein Schulleiter.


    Bei G. Hoegg meine ich gelesen zu haben, dass ein Schulleiter auch eine Note für eine Arbeit ändern kann.

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, aber nicht per se kraft seines Amtes. Eine Änderung der Noten darf nur im Einzelfall und bei erwiesenen formalen oder fachlichen Fehlern in der Korrektur der Kollegen vorgenommen werden. Willkür im positiven oder negativen Sinne wird durch das so genannte "Selbsteintrittsrecht" des Schulleiters gesetzlich nicht gedeckt.

  • Korrekt. Und solche Aktionen untergraben meiner Ansicht nach das Vertrauen in das staatliche Schulsystem im wesentlich stärkeren Maße als Auslandsreisen während einer Krankschreibung...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

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