Zitatdass anscheinend in Niedersachsen die Schulleitung einen gar nicht abordnen darf.
Zum Statistiktermin liefern alle Schulen ihre aktuellen Schülerzahlen (aufgesplittet z.B. nach Klassenstufen, nach Fremdsprachen, nach Religion / Werte und Normen, Inklusion, ...) - und ihre im nächsten Schuljahr erwarteten Schülerzahlen - an die Landesschulbehörde. Aufgrund dieser Zahlen und des Klassenteilers für die jeweiligen Schulformen etc. wird die Unterrichtsversorgung an allen Schulen / an allen Schulen einer Region ermittelt.
Eine gleichmäßige Unterrichtsverteilung an allen Schulen soll erreicht werden. In der Landesschulbehörde wird diese gleichmäßige Verteilung rechnerisch ermittelt. Es wird dort festgestellt, dass Schule A im Verhältnis zu viele, Schule B zu wenige Lehrerstunden zur Verfügung stehen. Also wird bei Schule B angefragt, welchen Fächerbedarf sie hätte, mit der Mitteilung, dass sie eine Abordnung von 4, 14, 40, ... Stunden erhalten solle. Schule B benennt Wünsche, Schule A muss auf Anordnung der Landesschulbehörde schauen, welche dieser Wünsche sie erfüllen kann. Sie kann einzelne Fächer (wegen eigener Unterversorgung) ablehnen, aber nicht die Abordnung an sich.
Die "Auserkorenen" werden der Landesschulbehörde mitgeteilt. Dort im Hause wird der Bezirkspersonalrat informiert, der Bezirkspersonalrat schickt das ganze an den Schulpersonalrat weiter. Beide Personalräte können sich zur Sache äußern / innerhalb einer Frist nicht zustimmen. Reagieren sie gar nicht innerhalb der Frist (antworten also weder mit Zustimmung noch mit Ablehnung), gilt die Zustimmung als erteilt.
Insofern: Nein, die Schulleitung kann gar nicht abordnen (wie sollte sie auch wissen, wo welcher Bedarf besteht etc.). Sie tut dies auf Anweisung der Landesschulbehörde. Und die darf & tut das...
Solltest du schwerwiegende Bedenken haben, solltest du dich an den Bezirkspersonalrat und den Schulpersonalrat wenden. Aber bevor man "schwere Geschütze" von außerhalb auffährt, ist es immer sinnvoll, als allererstes das direkte (sachliche, nicht emotional aufgeladene, nicht mit der rechtlichen Keule schwingende, ...) Gespräch zu suchen. Wenn das nicht klappt, kann man wenigstens gut damit argumentieren, dass man versucht hat, die Sache "vernünftig" zu regeln - und dass der "Gesprächspartner" eben zu einem Dialog leider nicht willig / fähig ist...