Vertretungsstelle geht nicht bis zum Ende der Sommerferien. Ist das rechtens?

  • Hallo,
    ich habe im Februar 2013 mein Ref. beendet und wurde danach als Vertretungslehrer an meiner Ausbildungsschule eingestellt. Der Vertrag wurde zunächst nur bis zum 20.08. ausgestellt, aber mit der Option auf Verlängerung, da die zu Vertretende aus der Elternzeit wahrscheinlich noch nicht zurück dieses Jahr zurück kommt.
    Nun habe ich allerdings durch das Listenverfahren eine feste Stelle zugeteilt bekommen und diese auch angenommen. Somit erübrigt sich natürlich die Verlängerung meines Vertrages.
    Jetzt aber mal meine Frage: Der Vertrag geht ja nun nicht ganz bis zum Ende der Ferien (in NRW gehen die Ferien bis zum 03.09.2013), der neue Vertrag beginnt am 30.08.
    Das heisst es wären zehn Tage in denen ich gar nichts hätte.
    Ist das überhaupt erlaubt? Ich meine mal gehört zu haben, dass die Ferien immer bezahlt werden müssen.
    Muss ich mich jetzt für diese zehn Tage arbeitslos melden?


    Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

  • Ist rechtens. Du hättest spätestens am 1. Februar eingestellt werden müssen, damit die Ferien voll durchbezahlt werden.


    Und noch eine schlechte Nachricht: Das Referendariat ist keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Somit hast Du nicht ausreichend lange gearbeitet, um Arbeitslosengeld zu beziehen. Du wirst also in diesen 10 Tagen ohne Einkünfte dastehen, kannst ggf. Hartz4 beantragen. Na ja, Du wirst ja ab dem 30.8. gut verdienen.

    • Offizieller Beitrag

    noch ne schlechte Nachricht: beim ALG2 wird der komplette Kalendermonat betrachtet und es gilt das Zuflussprinzip, es wird also noch aussichtsloser, was zu haben.


    allerdings: der 20. august ist das vertragsende wegen Geburtstermin oder so. es kann also sein, dass der Vertrag nachträglich verlängert wird. war bei mir so. (auch nach dem 1. Februar..)


    chili

  • Ist rechtens. Du hättest spätestens am 1. Februar eingestellt werden müssen, damit die Ferien voll durchbezahlt werden.


    Und noch eine schlechte Nachricht: Das Referendariat ist keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Somit hast Du nicht ausreichend lange gearbeitet, um Arbeitslosengeld zu beziehen. Du wirst also in diesen 10 Tagen ohne Einkünfte dastehen, kannst ggf. Hartz4 beantragen. Na ja, Du wirst ja ab dem 30.8. gut verdienen.


    Das finde ich immer eine mutige Behauptung, da der TE doch nichts darüber sagt, ob vorher ein Anspruch auf ALGI bestanden hat.

  • Das finde ich immer eine mutige Behauptung, da der TE doch nichts darüber sagt, ob vorher ein Anspruch auf ALGI bestanden hat.


    Die Frage ist doch, ob zum 20.8. ein Anspruch besteht. Und bei Ref bis zum Februar 2013 und anschließend Vertretungsstelle bis zum 20.8. kann das doch nicht gehen. Da hätte er ja parallel zum Ref versicherungspflichtig arbeiten müssen oder das Ref unterbrochen, versicherungspflichtig gearbeitet und dann das Ref fortgesetzt haben...

    • Offizieller Beitrag

    oder vor dem Ref (neben dem Studium oder dazwischen) versicherungspflichtig gearbeitet haben (soll es geben) und seine Rechte eröffnet haben (einmal auch nur für einen Tag Geld bezogen haben) und dann hat er einen Anspruch für 4 Jahre auf seine restlichen Tage / Monate ALG 1.


    Chili

  • ... und seine Rechte eröffnet haben (einmal auch nur für einen Tag Geld bezogen haben) und dann hat er einen Anspruch für 4 Jahre auf seine restlichen Tage / Monate ALG 1.


    Wieder was dazugelernt ;)

  • oder vor dem Ref (neben dem Studium oder dazwischen) versicherungspflichtig gearbeitet haben (soll es geben) und seine Rechte eröffnet haben (einmal auch nur für einen Tag Geld bezogen haben) und dann hat er einen Anspruch für 4 Jahre auf seine restlichen Tage / Monate ALG 1.


    Chili


    und ein nicht angetretener ANSPRUCH bleibt ja auch zwei Jahre ca. Das reicht in einigen Bundesländern ja auch mit dem Ref.

  • Zitat

    Ist rechtens. Du hättest spätestens am 1. Februar eingestellt werden müssen, damit die Ferien voll durchbezahlt werden.

    aber ich wurde doch zum 01. Februar eingestellt. Mein Ref endete am 31.01. und der Vertretungsvertrag ging bzw. geht bis zum 20.08. Da die Elternzeit verlängert wurde, sollte dann um ein jahr verlängeert werden.


    Zitat

    Somit hast Du nicht ausreichend lange gearbeitet, um Arbeitslosengeld zu
    beziehen. Du wirst also in diesen 10 Tagen ohne Einkünfte dastehen,
    kannst ggf. Hartz4 beantragen. Na ja, Du wirst ja ab dem 30.8. gut
    verdienen.

    Ich habe vor dem Studium eine kaufmännische Ausbildung gemacht und auch ein paar Monate noch in dem Beruf gearbeitet, genauso wie in den Semesterferien. Von daher hätte ich schon Anspruch auf ALG.


    Zitat

    allerdings: der 20. august ist das vertragsende wegen Geburtstermin oder
    so. es kann also sein, dass der Vertrag nachträglich verlängert wird.
    war bei mir so. (auch nach dem 1. Februar..)

    Am 20.08. sollte die Kollegin, die ich vertrete eigentlich wiederkommen, was sie nun aber noch nicht macht.
    Das war ja eigentlich meine Frage: Müssen sie den Vertrag bis zum Ende der Ferien verlängern oder machen sie das nur weil sie nett sind?
    Es gäbe ja eigentlich keinen Grund für sie das zu machen, da ich das Schulamt und sogar die Bezirksregierung wechsel.

  • Zitat

    aber ich wurde doch zum 01. Februar eingestellt. Mein Ref endete am 31.01. und der Vertretungsvertrag ging bzw. geht bis zum 20.08. Da die Elternzeit verlängert wurde, sollte dann um ein jahr verlängeert werden.


    Ach so. Du hattest geschrieben, dass Du Dein Ref "im Februar 2013" beendet hast und danach eingestellt wurdest. OK, demnach erfüllst Du meines Erachtens die Kriterien, um bis zum Ferienende bezahlt zu werden. Lies' Dich auch mal hier durch: Vertretungsstelle - kein Gehalt in den Sommerferien?


    Zitat

    Ich habe vor dem Studium eine kaufmännische Ausbildung gemacht und auch ein paar Monate noch in dem Beruf gearbeitet, genauso wie in den Semesterferien. Von daher hätte ich schon Anspruch auf ALG.


    Du müsstest während der letzten zwei Jahre an 360 Tagen beschäftigt gewesen sein. Du warst rund 200 Tage auf der Vertretungsstelle. Hast Du denn während der letzten zwei Jahre noch weitere 160 Tage gearbeitet? Das Ref zählt nicht mit.


    Zitat

    Das war ja eigentlich meine Frage: Müssen sie den Vertrag bis zum Ende der Ferien verlängern oder machen sie das nur weil sie nett sind?
    Es gäbe ja eigentlich keinen Grund für sie das zu machen, da ich das Schulamt und sogar die Bezirksregierung wechsel.


    Mit "sie" meinst Du ja die Schule. Die Schule hat aber keinen Vertrag mit Dir und kann daran auch nichts ändern oder verlängern. Dein Ansprechpartner ist die Bezirksregierung (ggf. über die Schulleitung oder das Sekretariat Deiner Schule).

  • Jetzt muss ich dieses Thema doch noch einmal hervorkramen. Da ich nun von mehreren Leuten gehört habe, dass ihr Vertrag trotz neuer Stelle auch bis zum Ferienende verlängert wurde, habe ich noch einmal vor etwa 3 Wochen beim Schulamt nachgefragt. Leider ist die Frau da immer etwas sehr unfreundlich und schlecht gelaunt. Sie gab mir nur als Antwort, dass sie das bei mir ja auch gemacht hätte, wenn ich mich früher gemeldet hätte. Nun hat der Personalrat schon getagt und das sei jetzt zu spät. Das habe ich dann mal so hingenommen. Gestern hat mir aber wieder eine Freundin gesagt, dass das eigentlich nicht geht und sie sogar einen Fall kennt, bei der das nachträglich noch gezahlt wurde. Daher habe ich heute mal den Personalrat kontaktiert. Die Dame war auch sehr freundlich und hat das ganze an den Personalratsleiter weitergeleitet, welcher mich kurze Zeit später zurückgerufen hat.
    Er ist gewillt zu helfen und würde sogar extra ins Schulamt fahren, um den Antrag zu unterschreiben, damit nicht noch einmal extra der Personalrat deshalb tagen muss, allerdings weigert sich die Frau im Schulamt den Antrag auszufüllen, da sie da "ihre Gründe" für hat.
    Nun weiß ich nicht genau welche Gründe sie hat, aber ich vermute mal dass sie einfach sauer ist, weil ich mich erst recht spät gemeldet habe (da gebe ich ihr ja auch Recht, aber ich wusste vorher leider nicht, dass es überhaupt diese Option auf Vertragsverlängerung gibt) und sie wahrscheinlich sauer ist, da sie den Vertretungsvertrag erstellt hat und ich ihn nun doch nicht annehme weil ich ja die feste Stelle bekommen habe. Der Personalrat meinte auch einer der Gründe sei, dass ich sie angelogen hätte. Ich habe gesagt, ich bewerbe mich nicht auf eine feste Stelle, habe es dann aber doch getan.
    Aber mal ganz ehrlich, muss ich so etwas dem Schulamt denn überhaupt mitteilen? Und was sind das denn für Gründe einem deshalb die Vertragsverlängerung nicht zu gewähren, wo sie mir eigentlich zustehen würde.
    Der Personalrat meinte, er könnte die Frau im Schulamt jetzt nötigen das zu machen, möchte dies aber eigentlich nicht tun, da sie wirklich so nett ist und in anderen Fällen immer so kulant ist gegenüber den Angestellten.
    Ich werde morgen noch einmal im Schulamt anrufen udn fragen welche Gründe sie dann hat mir dies nicht zu bewilligen. Wenn doch selbst der Personalrat schon zustimmt, kann sie sich doch eigentlich gar nicht mehr quer stellen, oder?

  • Na ich weiß nicht, bei dieser Freundlichkeit würde ich glaube ich den Antrag schriftlich stellen, an Schulleitung, Schulamt und Personalamt (dies auch auf dem Schreiben kenntlich machen). Gleichzeitig würde ich darin Bezug auf die Telefonate nehmen und nach den expliziten Ablehnungsgründen fragen, denn ihr erstes Argument "Geht nicht wegen Personalratstagung" hast du ja nun schon entkräftet...


    Allerdings habe ich (war aber schon vor ein paar Jahren) die Sommerferien auch nciht bezahlt bekommen, bevor ich die feste Stelle bekam. In diesem Falle argumentierte das Schulamt so, dass mein ANgstelltenstatus ja enden würde und die Beamtenstelle ja quasi eine ganz neue Anstellung wäre..

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