Fastenzeit/Sportunterricht

  • LittleAnt, findest du das wirklich lustig? Ich nicht. Das ist keine pubertäre Protesthaltung, die da spricht. Da verbietet man Kindern, an warmen Tagen zu trinken, schließt sie dadurch quasi von der Gemeinschaft aus. Sie sind nicht krank und sollen als krank entschuldigt werden?! Sie werden krank gemacht!


    Ich finde es falsch, das privat mit den Eltern klären zu wollen. Da muss es eine einheitliche Regelung geben. Und da muss man mal nachdenken, ob das geht, dass Kinder fasten und deshalb zu Hause bleiben. Ich würde auch kein hungerndes, dehydriertes Kind mit auf eine Wanderung nehmen wollen.


    Bei uns wurde schon beantragt, Feste und Fußballspiele zu verschieben. Hallo? Wann sollen wir das machen? In den Ferien vielleicht?

  • "Die Eltern fragen" könnte doch auch ergeben, dass sie sagen, sie sehen das bei einem Kind vor der Pubertät gar nicht so streng und es darf trinken. Und wieso wird ein Kind krank gemacht, wenn es vier Wochen beim Sportunerricht die Stoppuhr hält, statt selbst zu rennen?


    Ich finde das konsequente Fasten sehr interessant und dabei lernt man sicher mehr über sich selbst, als in der verpassten Sportstunde.

  • @Piksieben


    Meine Antwort war klar für Simone...


    An sich finde ich das nicht lustig, nein.


    Letztendlich obliegt mir dann aber auch (wie gesagt, bin kein Sportlehrer) die Verantwortung, dem Kind nicht noch mehr "Schaden" zuzufügen.


    Ich beziehe mich hier auch klar NUR auf Sportunterricht, nicht auf Wandertage o.ä. (dazu unten mehr)


    Es ist nicht MEIN Job, die Kinder im Glauben zu erziehen. Wenn der Glaube heisst die kids sind teils nicht so fit, und ich KANN da was tun, dann tu ich das.


    Ich persönlich kann da nichts tun. Mir können die Eltern nicht schreiben "sorry, beim Englischunterricht schwitzt mein Sohn immer so, deswegen kann er an Übungen nicht teilnehmen wo er schwitzen muss" (in Englisch schwitzen die ALLE, aber man könnt ja cool bleiben. Aber in Sport, das ist ein andrer Schweissverlust ;) )


    Ich würde es verstehen wenn Eltern sagen "Rennen, springen, hüpfen" kann er religiös grade nicht. Dann müsste der Schüler bei mir andere Dinge tun während dieser Zeit. Und sich seine Note verdienen (Binnendifferenzierung...).


    Ich hatte noch nie eine Klassenleitung, deswegen musste ich mir zu Wandertagen noch nie Gedanken machen. Bei uns sind die Wandertage allerdings keine "sportlichen Herausforderungen" sondern eher Besuche von "Sehenswürdigkeiten", und da hat der Schüler natürlich mitzugehen.

  • Wenn du einen Wandertag unternimmst, hast du ja sicherlich das schriftliche Einverständnis der Eltern.

    Nein, habe ich nicht. Bei Ausflügen und auch bei Schulveranstaltungen wie der Wandertag werden die Eltern darüber informiert (wer-was-wann-wo-wie) - mehr nicht.


    Ich hatte vor meinem Post schon versucht die Eltern zu erreichen, aber ohne Erfolg (teilweise nicht so einfach weil die Familien schlecht deutsch sprechen und man dann immer von einer Übersetzerin zurück gerufen werden muss).


    Mitlerweile habe ich aber mit allen Familien sprechen können mit folgendem Ergebnis: Zwei Kinder dürfen am Wandertag trinken (das war für die Eltern selbstverständlich), zwei Kinder nicht (nicht weil die Eltern es verbieten, sondern weil die Kinder es nicht wollen ...). Die Kinder bleiben an dem Tag zu Hause und bekommen von mir ein paar Aufgaben.


    Ich denke der Spagat zwischen Anwesenheitspflicht in der Schule und Rücksicht auf das relisiöse Leben ist nicht leicht, ich bin froh dass es nun eine praktische Lösung gibt und ich mit einem guten Gefühl wandern gehen kann.


    Danke für eure vielen Antworten.


    Viele Grüße von Brotkopf

  • Nein, habe ich nicht. Bei Ausflügen und auch bei Schulveranstaltungen wie der Wandertag werden die Eltern darüber informiert (wer-was-wann-wo-wie) - mehr nicht.

    Ihr bracht keine Einverständnis- und Kostenübernahmeerklärung der Eltern, wenn ihr Wandertage/ Klassenfahrten/ Exkursionen o.ä. organisiert? Wie müssen hier immer eine schriftliche Einverständnis- und Kostenübernahmeerklärung der Eltern einholen.

  • Mir ist auch nicht ganz klar, warum man für Wandertage, Klassenfahrten & Co eine Einverständniserklärung der Eltern benötigt. Das ist eine Schulveranstaltung, in Zusammenhang mit Schulpflicht ist das Ding also Pflicht.


    Das ist doch nichts anderes als Schwimmunterricht, Exkursionen & Co. Da frage ich doch auch vorher nicht um Erlaubnis, sondern ich mache es.

  • Ihr bracht keine Einverständnis- und Kostenübernahmeerklärung der Eltern, wenn ihr Wandertage/ Klassenfahrten/ Exkursionen o.ä. organisiert? Wie müssen hier immer eine schriftliche Einverständnis- und Kostenübernahmeerklärung der Eltern einholen.

    Wenn ich einen Wandertag, Museums-/Theaterbesuch oder ähnliches mache, gebe ich einen Zettel raus mit Infos wann das stattfindet, was die Kinder mitnehmen sollen und was das kostet.
    Darunter ist ein Feld mit Platz für den "Schülernamen" und ein Feld mit "Ich habe den Elternbrief vom ... zur Kenntnis genommen". Das unterschreiben die Eltern und geben das Geld mit.


    Manchmal können Schüler schon eher aus dem Bus aussteigen. Dann müssen die Eltern unterschreiben, dass Sie ihr Kind dort abholen oder dass es selber nach Hause gehen darf.



    Die Begriffe "Kostenübernahmeerklärung" und "Einverständniserklärung" kenne ich im Zusammenhang mit Ausflügen ... nicht. Was bedeutet das genau?

  • Eure Diskussion bestärkt mich in meiner Meinung, dass


    1. wir dringend islamischen Religionsunterricht mit Lehrplan und gut ausgebildeten Lehrkräften brauchen, die genau solche Themen mit den Kindern besprechen und ihnen auch fundiert erklären können, was denn nun passend für ihr Alter/die Umstände ist oder nicht.


    2. wir ein säkularisierter Staat sind und es auch bleiben sollten. Das bedeutet auch, dass jede Religionsgemeinschaft ihre Feiertage hat und die Kinder auf Antrag freigestellt werden können, wir aber nicht jede Religion von vornherein berücksichtigen müssen. Ansonsten sitzt Freitagmittag nämlich bald niemand mehr in meiner Klasse, weil alle in der Moschee sind.


    3. es mir gar nicht gefällt, wenn ein Gerichtshof urteilt, dass eine Leistungsbeeinträchtigung eines AN während des Ramadan vom AG hinzunehmen sei. Meiner Aufassung widerspricht das s.o.

  • ...wir aber nicht jede Religion von vornherein berücksichtigen müssen.

    Sehe ich auch so. Im Hessischen Schiulgesetz steht was von weltanschaulicher Neutralität.
    Insofern sehe ich nicht, dass wir in Schulen auf religiös motivierte Ereignisse überhaupt Rücksicht nehmen sollten.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Mir ist auch nicht ganz klar, warum man für Wandertage, Klassenfahrten & Co eine Einverständniserklärung der Eltern benötigt. Das ist eine Schulveranstaltung, in Zusammenhang mit Schulpflicht ist das Ding also Pflicht.


    Das ist doch nichts anderes als Schwimmunterricht, Exkursionen & Co. Da frage ich doch auch vorher nicht um Erlaubnis, sondern ich mache es.

    Das kommt sehr auf die Verordnungen deines Bundeslandes an. Wenn irgendwo geregelt ist, dass du jedes Mal das Einverständnis brauchst, ihr unterwegs seid und sich ein Kind ein Bein bricht oder vom Auto überfahren wird, ohne dass die Eltern wussten, dass das Kind unterwegs war, hast du ein ernstes Problem.

  • Die Begriffe "Kostenübernahmeerklärung" und "Einverständniserklärung" kenne ich im Zusammenhang mit Ausflügen ... nicht. Was bedeutet das genau?

    Die ist bei Klassenfahrten unerlässlich, bei Ausflügen.... naja, wer ganz sicher gehen will...


    Eine Kostenübernahmeerklärung der Eltern hole ich ein und lasse mir gleichzeitig bestätigen, dass sie mich damit beauftragen die Reise/Fahrt zu buchen, bevor ich irgendetwas buche. Schüler, deren Eltern das nicht unterschreiben, bleiben zuhause (sprich: gehen in der Zeit zur Schule). Natürlich bekommen die Eltern einen Kostenvoranschlag.


    Da du ja als LehrerIn i.d.R. auf deinen Namen Reise und Unterkunft buchst, wärst du bei Zahlungsausfällen sonst persönlich haftbar. Nur die unterschriebene Kostenübernahmeerklärung ermöglicht es nun, zahlungsunwillige Eltern zur Kasse zu bitten (soll heißen eine Pfändung anzustrengen).


    Das hatte ich dieses Jahr erst. Eine alleinerziehende Mutter wollte plötzlich nicht mehr, dass ihre Tochter auf Klassenfahrt mitfährt. Hintergrund war offenbar, dass sie das Geld nicht auftreiben konnte. Sämtliche Fristen für einen Antrag auf Beihlilfe aus dem Teilhabepaket hatte sie trotz mehrfacher Hinweise verstreichen lassen. Das ist dann seinen behördlichen Weg gegangen.

  • Geht es ein bisschen genauer? Ich buche z.B. einen Bus, die Busfirma möchte eine verantwortliche Person als buchenden, an die sie auch im Falle eines Zahlungsverzuges herantreten kann. Wen gebe ich da an?

  • Du buchst offiziell gar nichts, sondern die Schule bucht. Deswegen unterschreibt alles die SL. Ansonsten könntest du nämlich haftbar gemacht werden. Die Busfirma setzt sich dann auch mit der Schule auseinander.

  • Ich bin mit meiner Klasse dieses Jahr auf Abschlussfahrt nach Barcelona gefahren. Ich kenne weder eine Unterkunft (Hostel), noch eine Airline, noch einen Reiseveranstalter, der/die eine Buchung auf Namen und Rechnung der Schule akzeptiert. Es wird immer eine verantwortliche Person gefordert.


    Deswegen sichere ich mich als Lehrkraft ja ab, dass die Eltern sich verpflichten, die anfallenden Kosten zu bezahlen und ich als Lehrkraft ermächtigt bin, die Reise im Auftrag zu buchen. Kommt es nun zu einem Zahlungsausfall, so läuft das (in Hamburg zumindest) so, dass ich meinen Anspruch auf Zahlung (garantiert durch die Unterschrift der Eltern) an die Schule abtrete und aus dem Schulbudget die Kosten vorausgestreckt bekomme. Die Schule treibt die Kosten + evtl. anfallende Gebühren über die Rechtsabteilung der Schulbehörde wieder ein.

  • Als verantwortliche Person würde ich auch meinen Namen eintragen, aber immer als Rechnungsempfänger die Schule angeben. Und natürlich auch die SL unterschreiben lassen.


    Rechnungsanschrift:
    ABS-Schule
    z.Hd. Frau Lena Mayer


    Und damit ist bei jeder rechtlichen Auseinandersetzung klar, dass die Schule der Rechnungsempfänger ist und nicht Frau Lena Mayer.

  • (...] aber immer als Rechnungsempfänger die Schule angeben.

    Viel Spaß bei der Suche nach einem Reiseveranstalter, der das akzeptiert. Die Schule ist keine juristische Person, die Verträge schließen kann.

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