Fastenzeit/Sportunterricht

  • Bei uns (Baden-Württemberg) fehlten heute viele Schüler im Sportunterricht bei über 30 Grad wegen der Fastenzeit.


    Ich finde gerade nichts in den Verordnungen, wer kann mir weiterhelfen.


    Dürfen die Schüler einfach wegbleiben?
    Dürfen die Lehrer sie zum Sport auffordern?
    Wenn möglich, wie erfolgt die Abmeldung?



    Danke!

  • Eine Verordnung kenne ich nicht. Bei uns dürfen die Schüler während der Fastenzeit (natürlich nur, sofern sie selber auch fasten) beim Sportunterricht zuschauen.
    Ehrlich gesagt möchte ich auch nicht die Verantwortung dafür haben, wenn ein Schüler wegen Flüssigkeitsmangel/Kreislaufkollaps im Unterricht zusammenklappt. Daher wurde ich in diesem Fall nach meinem Bauchgefühl entscheiden, auch wenn das juristisch bzw. schulrechtlich vielleicht falsch ist...

  • Ich denke, dass die Fastenzeit auch ganz gerne dazu genutzt wird, sich dahinter zu verstecken.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Ich denke, dass die Fastenzeit auch ganz gerne dazu genutzt wird, sich dahinter zu verstecken.


    Missbrauch gibt's immer und überall. Kümmern wir uns doch um die richtigen Fälle. Ich denke, dass eine Erklärung der Eltern, dass das Kind körperlich nicht in der Verfassung ist am Sportunterricht teilzunehmen, reichen müsste. Ob das wirklich ein Prädikat für diese Art des Fastens ist, lasse ich Mal dahingestellt.


    Pausi

  • Ich denke, dass viele Schulen dafür eine eigene Regelung haben.


    Bei uns ist die Fastenzeit kein Grund, beim Sportunterricht zu fehlen. Die betroffenen Schüler müssen allerdings nicht die Übungen mitmachen (sofern sie eine schriftliche Entschuldigung haben, versteht sich), sondern unterstützen z.B. die Lehrkraft beim Punktezählen, Weitsprung messen, Zeit nehmen etc. Manchmal schreiben sie auch einfach ein Protokoll der Stunde, je nach Fall.

  • Kinder, Kranke und Schwangere müssen nicht fasten, dachte ich.


    Manche fasten wohl schon in der frühen Kindheit, "um dazuzugehören".


    Und dann endet die Kindheit für manche mit dem Anfang der Pubertät, also mit etwa 11 Jahren, und nicht mit der Volljährigkeit.

  • Bei uns ist heute auch ein fastender Schüler kollabiert... dritte Klasse Grundschule.
    Darauf hin hat die Sportlehrerin andere fastende Schüler gar nicht erst mitgenommen zu weiteren Sportstunden.
    Sehr verständlich.
    Leider sind diese Kinder ja auch im restlichen Unterricht nicht leistungsfähig... und dazu noch wegen der Unterzuckerung völlig aufgedreht...
    Gut, dass bald Ferien sind.

    Das Leben ist unberechenbar. Iss das Dessert zuerst!

  • Fastenzeit? Ihr meint Ramadan?


    Ja, das Zuckerfest ware gerade. In NRW ist das aufgrund des hohen Bevölkerungsanteils von Muslimen der Umgang mit der Fastenzeit in der Schule eine relevante Frage.


    Nele

  • Ja, das Zuckerfest ware gerade.

    Das verwundert etwas. Der Koordinierungsrat der Muslime in Deutschland hat das Ende des Ramadan (Zuckerfest) für dieses Jahr auf den 8. August gelegt.

  • Ich denke, ich würde mir auch eine Entschuldigung von den Eltern geben lassen, um Missbrauch vorzubeugen. Habe auch noch das hier http://www.abendblatt.de/hambu…sche-Schueler-nehmen.html gefunden von letztem Jahr, so ein Merkblatt der Behörde habe ich allerdings auch noch nicht gesehen....

    "Es gibt drei Sorten von Lügen: Lügen, verdammte Lügen und Statistiken." (Mark Twain)

  • Zitat

    Das verwundert etwas. Der Koordinierungsrat der Muslime in
    Deutschland hat das Ende des Ramadan (Zuckerfest) für dieses Jahr auf
    den 8. August gelegt.

    Ramadan geht dieses Jahr vom 9. Juli bis zum 7. August. Vom 8. bis 10. August findet das Zuckerfest statt.


    Könnten Sie während des Sportunterrichts nicht in anderen Klassen betreut werden? Ansonsten müsste die Freistellung genehmigt werden (zumindest in NRW):


    Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.7.2013Schulgesetz


    Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

  • Das verwundert etwas. Der Koordinierungsrat der Muslime in Deutschland hat das Ende des Ramadan (Zuckerfest) für dieses Jahr auf den 8. August gelegt.


    Das verwundert zu Recht, ich hatte das Datum falsch im Kopf.


    Nele

  • Ja, das Zuckerfest ware gerade. In NRW ist das aufgrund des hohen Bevölkerungsanteils von Muslimen der Umgang mit der Fastenzeit in der Schule eine relevante Frage.
    Nele

    Ich denke, Plattenspieler bezieht sich darauf, dass der Begriff "Fastenzeit" speziell den 40-tägigen Zeitraum zwischen Karneval und Ostern der christlichen Kirchen bezeichnet.
    Im Fastenmonat Ramadan der Muslime wird zwar auch gefastet, aber nicht jeder Zeitraum, in dem gefastet wird, ist gleich "die" Fastenzeit.

  • Ich habe meine muslimischen Schüler gefragt, ob sie fasten. Alle sagten "Nein". Wenn sie es aber tun würden: ich hätte Rücksicht darauf genommen. Ich bin ja froh, dass sie überhaupt in der Schule sind (ich kenne den Fall eines Kindes, dass in dieser Zeit nicht den Kindergarten besuchen durfte), da ist es mir ehrlich gesagt eine Woche vor den Ferien egal, ob sie Sport mitmachen oder nicht. Bei einem Schüler, der immer und regelmäßig am Sportunterricht teilnimmt, ist es in meinen Augen vollkommen in Ordnung, wenn er "mal" nicht mitmacht und bei der Schüler, der sich immer vor Sport drückt, wird, wenn es nicht Ramadan ist, eine andre Ausrede finden.

  • Wird auf Christen in der Fastenzeit auch Rücksicht genommen?


    Du implizierst jetzt nicht im Ernst, dass die Belange des Christentums im deutschen Schulsystem nicht berücksichtigt würden? ?(


    Nele

  • Wird auf Christen in der Fastenzeit auch Rücksicht genommen?

    Wohl nur auf die, die auch fasten. Die kommen aber nur in homöopathischer Dosierung vor. Außerdem kann man nur die Einschränkungen berücksichtigen, die auch auftreten. Wer unter "Fasten" versteht, nicht am Computer zu spielen, keine Süßwaren zu verzehren oder auf Fleisch zu verzichten und sich statt dessen mit Starkbier zuzuschütten, kann wohl durchaus am Sportunterricht teilnehmen. Religiöse Toleranz bezieht sich auf Religionen, nicht auf Folklore.


    Ansonsten weiß ich aber nicht, was dagegen spreche, auch hier einfach aus einem Schreiben der Eltern, das die temporäre Sportunfähigkeit belegt, entsprechend zu reagieren.


    Pausi

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