Eine Kollegin (Beamtin auf Lebenszeit im Privatschuldienst, z. Z. in Elternzeit) hat ihrem Antrag auf Elterngeld die vom Arbeitgeber ordnungsgemäß ausgefüllte Verdienstbescheinigung nach § 9 BEEG beigefügt. Jetzt teilte ihr die Elterngeldstelle ohne weitere Erläuterung mit, dass diese für Geburten ab 01.01.2013 als Einkommensnachweis nicht mehr ausreiche. Sie verlangt stattdessen Kopien der Gehaltsabrechnungen für jeden einzelnen der zwölf Monate vor dem Geburtstermin. Diese sollen innerhalb zwei Wochen vorgelegt werden. Andernfalls werde bei der Berechnung des Elterngeldes automatisch von einem Einkommen vor der Geburt von 0,00 € ausgegangen.
Nun sollte man Gehaltsmitteilungen ja längerfristig aufbewahren, obwohl man dazu nicht verpflichtet ist. Die Kollegin hat jedoch zu Beginn des Mutterschutzes, um Platz für das Kinderzimmer zu schaffen, gründlich ausgemistet und alles entsorgt, was sie für überflüssig hielt, neben alten Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien auch die Gehaltsmitteilungen, nachdem sie die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers erhalten hatte.
Für mich ist das Verlangen der Elterngeldstelle nicht nachvollziehbar. Das vorgeburtliche Einkommen muss nachgewiesen werden. Dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine entsprechende Verdienstbescheinigung auszustellen, beweist doch, dass diese als Einkommensnachweis dienen kann. Welchen Sinn sollte denn der § 9 BEEG sonst haben?
Ich bitte um eure Einschätzung dieser Änderung der Form des Einkommensnachweises. Meine Vermutung: Es wird damit gerechnet, dass monatliche Gehaltsabrechnungen nicht immer vollständig vorhanden sind und Elterngeld eingespart werden soll.
Die Kollegin hat inzwischen bei der gehaltszahlenden Stelle Kopien der monatlichen Gehaltsabrechnungen erbeten. Ob diese aber rechtzeitig eintreffen, um die von der Elterngeldstelle gesetzte Frist einzuhalten?
Da propagiert die Landesregierung eine 'familienfreundliche Offensive', und jungen Müttern wird es unnötig schwer gemacht.