Welcher Ausgleich für offenen Schulanfang?

  • Sorry, aber das ist im vorliegenen Fall Unsinn. Es wurde doch klar festgestellt, dass in dieser zusätzlichen Zeit die Schüler im Klassenraum BEAUFSICHTIGT werden müssen. Das war vorher definitiv nicht der Fall. Was soll eine BEAUFSICHTIGUNG von Schülern anderes sein als Arbeitszeit? Zählst du deine Pausenaufsichten auch nicht als Arbeitszeit?


    Manchmal wundert es mich nicht mehr, wenn Lehrkräfte in der "freien" Wirtschaft als weltfremd wahrgenommen werden... und die Politik mittlerweile mit den Lehrern nach belieben verfährt. Nicht persönlich nehmen.


    Du hast nicht verstanden was ich meinte.
    Durch die längere Anwesenheitspflicht durch den offenen Anfang änder sich die Verteilung von frei einteilbarer Arbeitszeit zu fest vorgeschriebener Arbeitszeit. Das sich die Summe aus beiden nicht ändert liegt in der Organisation durch den einzelnen Lehrer.
    Mit anderen Worten: Wenn ein bestimmter Anteil an Arbeitszeit zusätzlich zum Unterricht an der Schule zu verbringen ist, da steht diese zeit für andere Dinge eben nicht mehr zur Verfügung.


    Gruß
    Steffen

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • In Hamburg wäre das nicht möglich, da auch die Aufsichtszeiten im Arbeitszeitmodell fest verankert sind, und auch von der Arbeitszeit abhängig sind.

  • Einige unserer Lehrerinnen kommen immer knapp, weil sie das Kind in die Kita bringen müssen.
    Was dann ????

    Ähhm...Pech?

    so eine antwort kann eigentlich nur von jemanden kommen der selbst keine kinder hat...


    bei mir wär das praktisch auch nicht möglich, da ich meine kinder in die kita bringen muss (öffnet um 7h) und ich eine fahrtzeit von 40 minuten zur schule habe....
    ich würd mich echt mal beim personalrat erkundigen, ob sowas mölich ist...


    unsere schulrätin hat auch sehr spezielle gedanken.. in einem gespräch sagte sie mir mal, dass es ja durchaus seien könnte, dass in ein paar jahren alle schüler um 6.30h in der schule frühstücken... da frag ich mich wer soll DAS beaufsichtigen...^^

  • In Hamburg wäre das nicht möglich, da auch die Aufsichtszeiten im Arbeitszeitmodell fest verankert sind, und auch von der Arbeitszeit abhängig sind.


    Dafür können je nach Schulleitung andere Aufgaben "ins Arbeiztszeitmodell schöngerechtnet werden". An meiner alten Schule hätte man für den vorliegenden Fall wohl so gehandelt: Weniger Faktoren für andere Dinge und schwupps hat man die Viertelstunde morgens ganz legal eingerechnet. Alles was über die normalen Unterrichtsfaktoren hinaus geht (einschl. der Aufsichts- und Vertretungszeiten) kann so relativ leicht dem Bedarf "angepasst" werden. Von daher wäre es möglich, auch mit dem Hamburger Lehrerarbeitszeitmodell / der Lehrerarbeitszeitverordnung. :(

  • Interessante Diskussion. Ich würde definitiv den Personalrat einschalten, da es sich um eine Ausdehnung der Arbeitszeit handelt. Deshalb kann so etwas meiner Meinung nach nicht durch die GLK beschlossen werde, denn ein Kollege kann nicht über die Arbeitszeit eines anderen Kollegen abstimmen/ entscheiden. Das heißt, wenn der offene Anfang verpflichtend für alle wird muss es tatsächlich einen Ausgleich geben.
    Die Kollegen, die immer die erste Stunde unterrichten, wären sonst ja benachteiligt.
    Irgendwie kann ich die Argumente für den sogenannten offenen Anfang nicht ganz nachvollziehen. Handelt es sich um eine Ganztagsschule?
    Viele Grüße,
    Margret

  • Hm, bei uns in der Grundschule haben alle Unterrichtsfächer die gleiche Faktorisierung und die kann auch nicht geändert werden. Im Moment wüsste ich nicht, wie das gedreht werden könnte.


    Dafür können je nach Schulleitung andere Aufgaben "ins Arbeiztszeitmodell schöngerechtnet werden". An meiner alten Schule hätte man für den vorliegenden Fall wohl so gehandelt: Weniger Faktoren für andere Dinge und schwupps hat man die Viertelstunde morgens ganz legal eingerechnet. Alles was über die normalen Unterrichtsfaktoren hinaus geht (einschl. der Aufsichts- und Vertretungszeiten) kann so relativ leicht dem Bedarf "angepasst" werden. Von daher wäre es möglich, auch mit dem Hamburger Lehrerarbeitszeitmodell / der Lehrerarbeitszeitverordnung. :(

    • Offizieller Beitrag

    unsere schulrätin hat auch sehr spezielle gedanken.. in einem gespräch sagte sie mir mal, dass es ja durchaus seien könnte, dass in ein paar jahren alle schüler um 6.30h in der schule frühstücken... da frag ich mich wer soll DAS beaufsichtigen...^^


    ich vermute mal, in Zukunft werden alles Schüler komplett in der Schule leben
    *Ironie aus*

  • ich vermute mal, in Zukunft werden alles Schüler komplett in der Schule leben
    *Ironie aus*


    Und die Lehrkräfte dann auch. Wäre doch nur das Prinzip "Ganztagsschule" konsequent zu Ende gedacht...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Hm, bei uns in der Grundschule haben alle Unterrichtsfächer die gleiche Faktorisierung und die kann auch nicht geändert werden. Im Moment wüsste ich nicht, wie das gedreht werden könnte.


    Das kann man durchaus schön rechnen...die Klassenlehrerfunktionszeit z.B. von 3,5 auf 3 herabsetzen, weil man vielleicht weniger Schüler als zuvor in der Klasse hat....oder eben andere Dinge (unabhängig von den Unterrichtsfächern), die man angerechnet bekommt, herabsetzen. Oder Lehrer einsetzen, die noch nullkommairgendwas übrig haben und die sonst verfallen...Möglichkeiten gäbs da in Hamburg auch genug. Ich würde auch auf jeden Fall den Personalrat einschalten, denn der ist bei Arbeitszeitveränderungen zustimmungspflichtig.
    LG Rottenmeier

  • Ja gut, vielleicht. Aber unsere Schulleitung macht sowas nicht. Sie ist erst kurz Schulleitung und war vorher Kollegin. Bei uns kriegt jede Klassenleitung 3,5,egal wie viele Schüler.


    LG Anja

  • Hmmm,


    also hier in Bayern kenne ich es nicht anders, es ist selbstverständlich, dass alle Klassenlehrkräfte in der Grundschule 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Klassenzimmer sein müssen und Aufsichtspflich haben! Das nennt sie die "Vorviertelstunde".


    Und mittlerweile haben viele Schulen auch eine Frühaufsicht, bei uns bedeutet das, dass alle Kollegen einmal die Woche ab 7.30 Uhr (Unterrichtsbeginn acht Uhr) Aufsicht haben.


    Ja, mit Kindern ist es schwer, bei mir ist es auch so, dass unser Kindergarten um sieben Uhr aufmacht, ich eine Fahrtzeit von einer halben Stunde habe - daher muss mein Mann den Zwerg hinbringen, wenn ich Frühaufsicht habe... Ist natürlich doof, aber dafür kann die Schule ja nicht. Ich kann ja auch nciht sagen, dass ich erst zur zweiten Stunde antreten kann, wenn unser Kindergarten um halb acht erst aufmachen würde...


    LG
    Ketfesem

  • Ich kann ja auch nciht sagen, dass ich erst zur zweiten Stunde antreten kann, wenn unser Kindergarten um halb acht erst aufmachen würde...


    warum nicht? es gibt so etwas wie eine "verordnung", dass auf eltern von kleinen kindern rücksicht genommen werden soll, dass sie beruf und familie verbinden können....
    ich mache z.b. keine frühaufsichten, da ich das nicht schaffen würde mit 2 U3 kindern...
    und auch dafür gibt es die gleichstellungsbeauftragten an den schulen..

  • Dann muss es aber sehr große Unterschiede zwischen den Bundesländern. Hier ist es definitiv NICHT möglich, sowas festzulegen... Das ist "mein Problem" wie ich es schaffe, Kinder und Arbeit unter einen Hut zu bringen....

  • Dann muss es aber sehr große Unterschiede zwischen den Bundesländern. Hier ist es definitiv NICHT möglich, sowas festzulegen... Das ist "mein Problem" wie ich es schaffe, Kinder und Arbeit unter einen Hut zu bringen....


    Das hat nichts mitdem Bundesland zu tun, sondern mit der Fähigkeit und dem Willen des Schulleiters, so etwas zu berücksichtigen.

  • DAS glaube ich eben nicht! Ich habe von der Vorviertelstunde schon im Studium gehört und mittlerweile arbeite ich im dritten Schulamtsbezirk und war schon an bestimmt 20 Schulen - es ist einfach in Bayern so, dass man in der Vorviertelstunde vor acht Uhr (oder wann auch immer der Unterricht beginnt) sich im Klassenzimmer aufhalten und Aufsicht führen muss!

  • DAS glaube ich eben nicht! Ich habe von der Vorviertelstunde schon im Studium gehört und mittlerweile arbeite ich im dritten Schulamtsbezirk und war schon an bestimmt 20 Schulen - es ist einfach in Bayern so, dass man in der Vorviertelstunde vor acht Uhr (oder wann auch immer der Unterricht beginnt) sich im Klassenzimmer aufhalten und Aufsicht führen muss!


    Hast du mal Posts Nr. 14 und 15 gelesen?
    Ich kenne es auch nur so wie Du, aber wenn man die VSO mal richtig liest, steht das so nicht da.

  • Bei uns wird es so gehandhabt: Unterrichtsbeginn 7.45 Uhr, alle Lehrer müssen bis 7.30 Uhr da sein, Einlass der Schüler in das Schulgebäude 7.30 Uhr, 7.30-7.45 Uhr Aufsicht (1Lehrer
    je Etage). Diese Tatsache ermöglicht uns einen pünktlichen Unterrichtsbeginn, Eltern und Schüler können davor noch wichtige Dinge klären.

  • Ich kenne es in Ö auch so wie ketfesem in Bayern und bei uns ist es dienstrechtlich ganz klar so verankert, wobei die Frühaufsicht ab 7.00 Uhr eine Erzieherin der Nachmittagsbetreuung macht, de Kinder dafür angemeldet sein müssen und auch bezahlt werden muss dafür. Ansonsten finde ich die Zeit von 7.45 bis 8.00 sehr angenehm, Hausaufgaben werden abgegeben (meistens), Freiarbeitsmaterial wird bearbeitet, Zeichnungen fertig gestellt usw. Oft gleiten wir dann gleich so in die 1.Stunde und machen damit weiter.

  • Nachdem ich jetzt ein paar Tage über das Thema nachgedacht habe - bislang bin ich ja davon ausgegangen, dass es überall so üblich ist mit der "Vorviertelstunde" - habe ich erkannt, dass ich das nicht missen wollen würde!


    Ich habe einen Tag in der Woche, an dem ich nicht in der ersten Stunde in meiner Klasse anfange, sondern erst nach der Pause. Das heißt, an dem Tag habe ich keine Vorviertelstunde (also im Prinzip weniger Arbeitszeit). Diese Tage finde ich immer sooooo stressig. Ich komme in die Klasse, muss noch Hausaufgaben oder Elternbriefe einsammeln, die Kindern wollen mir noch tausend Dinge erzählen. Aber eigentlich müsste ich mich dem Unterricht beginnen. Da finde ich die anderen Tage viel angenehmer, weil man einfach Zeit für Organisatorisches oder eben auch persönliche Gespräche mit den Kindern hat!

  • Weißt, wenn DU das freiwillig so machen möchtest, ist das doch ok. Ich KÖNNTE auch schon eher da sein und die Kinder würden dann auch schon "reinkleckern". So etwas vorzuschreiben geht aber nicht, wenn es nicht als bezahlte Arbeitszeit berechnet wird. Da wir in Hamburg ein sehr genaues Arbeitszeitmodell haben, müsste sowas eben rein.


    Ich habe zwei Kinder unter 6 und könnte eben nicht schon viertel vor in der Klasse stehen, da ich zu dieser Zeit noch kopiere und andere Dinge erledige.
    LG Anja

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