Sorry, aber das ist im vorliegenen Fall Unsinn. Es wurde doch klar festgestellt, dass in dieser zusätzlichen Zeit die Schüler im Klassenraum BEAUFSICHTIGT werden müssen. Das war vorher definitiv nicht der Fall. Was soll eine BEAUFSICHTIGUNG von Schülern anderes sein als Arbeitszeit? Zählst du deine Pausenaufsichten auch nicht als Arbeitszeit?
Manchmal wundert es mich nicht mehr, wenn Lehrkräfte in der "freien" Wirtschaft als weltfremd wahrgenommen werden... und die Politik mittlerweile mit den Lehrern nach belieben verfährt. Nicht persönlich nehmen.
Du hast nicht verstanden was ich meinte.
Durch die längere Anwesenheitspflicht durch den offenen Anfang änder sich die Verteilung von frei einteilbarer Arbeitszeit zu fest vorgeschriebener Arbeitszeit. Das sich die Summe aus beiden nicht ändert liegt in der Organisation durch den einzelnen Lehrer.
Mit anderen Worten: Wenn ein bestimmter Anteil an Arbeitszeit zusätzlich zum Unterricht an der Schule zu verbringen ist, da steht diese zeit für andere Dinge eben nicht mehr zur Verfügung.
Gruß
Steffen