Anlässlich meiner Verbeamtung auf Probe erhalte ich nun die Möglichkeit, Wahlleistungen gemäß § 24 Abs. 3 BVO (ärztliche Leistungen, Unterbringung Zweibettzimmer, ...) für 26 Euro monatlich zu "buchen".
Ich frage mich, ob man sowas braucht. Ohnehin hab ich den Eindruck, dass man als Privatpatient gerne mal eine Extrabehandlung angedreht kriegt. (Zuvor als gesetzlich Krankenversicherte haben die Ärzte mir irgendwie nicht so viele Untersuchungen angedeihen lassen...)
Was ratet ihr: Wahlleistungen zubuchen: ja oder nein?
Dank im Voraus für eure Beiträge!