Wie sieht es an Schulen in RLP aus in Bezug auf das gemeinsame Schauen von DVDs? Jetzt vor der den Sommerferien ja durchaus aktuell. Darf ich mit meiner Klasse oder Lerngruppe eine meiner (natürlich orignial und altersgemäß) DVDs ansehen? Oder ist das eine widerrechtlich öffentliche Vorführung? Ich meine nein, weil es meine eigene Gruppe ist und ich den Film ja auch nicht an Dritte weitergebe.
Wer weiß Rat?
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Wenn du im Besitz der Original-DVD bist, ist das kein Problem. Solange die Aufführung im Klassenverband / Lerngruppe stattfindet.
Gruß !
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Hallo,
laut unserem Schulleiter ist das eigentlich nicht erlaubt, wenn man einen Film komplett zeigt, man dürfe offiziell nur Ausschnitte zeigen. Sein Vorschlag für die Praxis: Film anlaufen lassen, zwischendurch stoppen, etwas erklären, fragen, ... danach weiterschauen - das wären dann zwei "Abschnitte" und kein kompletter Film...
LG
Ketfesem -
Zitiere
http://www.fwu.de/service/rech…medien-im-schulunterrichtZitatStellungnahme des FWU zur E-Mail aus dem Bundesministerium der Justiz vom 1. 2.2005
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat sich dahingehend geäußert, dass von Lehrern privat erworbene oder entliehene Medien innerhalb des Klassenverbandes vorgeführt werden dürften, ohne zuvor die Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers einholen zu müssen. Gleichzeitig wird dargestellt, dass Schulveranstaltungen, an denen die ganze Schule oder mehrere Klassen teilnehmen, als öffentlich zu qualifizieren seien und somit ein Rechteerwerb nötig ist.Ausgehend von dieser Aussage möchte das FWU zu dem Einsatz von Medien in Schule und Unterricht erneut Stellung nehmen.
Wie auch vom BMJ dargestellt, ist die Nutzung von Filmwerken in der Schule kein einheitlicher Vorgang. Die Vorführung kann sowohl im Rahmen des eigentlichen Schulunterrichts erfolgen, sowie auch im Rahmen von Schulveranstaltungen etc.
Das entscheidende Kriterium hinsichtlich der Öffentlichkeit ist die Verbundenheit der Werknutzer durch persönliche Beziehungen. Liegt diese Verbundenheit durch persönliche Beziehungen vor, ist die Nutzung nicht öffentlich, ansonsten ist sie öffentlich.
Es wird zwar von Seiten des BMJ behauptet, dass die Verbundenheit durch persönliche Beziehung im Klassenverband vorhanden sei, die Werknutzung somit nicht öffentlich sei, jedoch kann auch dies bestritten werden. Es ist nämlich durchaus fraglich, ob beispielsweise in der Kolleg-, bzw. Oberstufe mit Kurssystem, wo nach jeder Stunde oder Doppelstunde andere Schüler in anderen Kursen aufeinandertreffen, noch von Verbundenheit durch persönliche Beziehungen gesprochen werden kann. Gleiches gilt für neue Schulformen, wie beispielsweise für die Ganztagsschule oder die Gemeinschaftsschule. So hat in Einzelfällen der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Werknutzung an Zoll- und Finanzschulen öffentlich ist (Urteil vom 17.03.1983), ebenso wie die Werknutzung in Justizvollzugsanstalten (Urteil vom 07.06.1984). In beiden Fällen wurde die Verbundenheit durch persönliche Beziehungen verneint.
Wenn sich bereits nur zwei Parallelklassen einen Film gemeinsam anschauen, ist die Vorführung eines Filmes öffentlich, bei weiteren Schulveranstaltungen, Schulfesten, Schultheateraufführungen etc., erst Recht. Durch häufige Anfragen von Medienzentren, Schulen und Lehrern, wissen wir, dass unsere Medien in Schulen auch durchaus in den genannten Veranstaltungen eingesetzt werden. Die Verunsicherung bei den Schulen ist oft sehr groß, ob eine solche Nutzung überhaupt erlaubt ist.Klartext: Der Einsatz von FWU-Medien innerhalb der Schule, egal ob Unterricht oder sonstige Schulveranstaltung, ist ohne rechtliche Probleme möglich.
Das Problem betrifft insbesondere Spielfilme, die auch im Handel zu weitaus günstigeren Konditionen zu erwerben sind, da eben die öffentlichen Vorführrechte mit dem Erwerb des Spielfilmes in diesem Fall nicht mit abgegolten werden. Hier gilt das oben gesagte dennoch genauso. Selbst unabhängig von der Frage der rechtlichen Einordnung der Werknutzung in der Schule, ist uns bekannt, dass auch andere nichtgewerbliche Bildungseinrichtungen Spielfilme entleihen oder direkt bei uns bestellen, die die Spielfilme nach eigener Aussage mit Sicherheit öffentlich vorführen.
Klartext: Aus Gründen der Rechtssicherheit muss das FWU auch für Spielfilme die öffentlichen Vorführrechte erwerben und kann diese mit dem Erwerb des Spielfilms mitübertragen.
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...laut unserem Schulleiter ist das eigentlich nicht erlaubt, wenn man einen Film komplett zeigt, man dürfe offiziell nur Ausschnitte zeigen.
Gibts denn schon DVDs mit Werbepausen?
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