Liebe Forengemeinde,
vielleicht kann mir jemand von euch eine Rechtsauskunft geben. Das Hessische Schulrecht habe ich schon bemüht, aber nichts Entsprechendes gefunden.
Der Klassensprecher meiner Klasse war letzte Woche maßgeblich an grobem Unfug beteiligt.
Die Frage, die ich nun habe, ist folgende:
Kann ich ihn als Klassenlehrerin seines Amtes entheben?
Gruß Lyna