Ob man auch tatsächlich Erfolg hat, wenn man die finanzielle Abgeltung beantragt, ist eine andere Frage...
Offiziell müßten doch auch die Referendare und Vertretungen einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen haben, oder? Wenn ja, würde ich mal ganz genau ausrechnen wie viele Tage Schulferien da eigentlich noch übrig bleiben, wenn neben den Sommerferien auch sämtliche Feiertage, die in die Ferien fallen, wegfallen.
Ich könnte mir gut vorstellen, daß man da dann gar nicht mehr die Möglichkeit hat die 30 Tage Urlaub in den Schulferien überhaupt zu nehmen. In einem solchen Fall darf man die restlichen Urlaubstage dann ja auch während der Schulzeit nehmen. Als ich Referendar war, hat ein Kollege jedenfalls genau dieses getan. Er hat die Herbstferien um eine Woche verlängert, um seine 30 Tage Urlaub überhaupt nehmen zu können.