Ich schildere hier einmal kurz mein Anliegen.
Ich habe mich vor einiger Zeit auf eine Funktionsstelle A14 beworben an einem niedersächsischen Gymnasium, habe die Stelle auch bekommen, bin jedoch zuvor nur als Angestellter nach TVL E13 angestellt gewesen.
Mit der Übernahme der erweiterten Aufgaben habe ich dann die Information erhalten, dass ich nun immer noch nach E13 bezahlt würde, jedoch mit einer Zulage, die den Unterschiedsbetrag zwischen letzter Stufe im E13 zu letzter Stufe als A14 bezieht.
Eine Durchsicht in entsprechenden Erlässen zeigte mir auf, dass diese Zulage eigentlich nur gezahlt wird, wenn die Funktionstätigkeiten nur zeitweilig wahrgenommen wird.
Bei dauerhafter Ausübung (und ich übe die Stelle ja dauerhaft aus, da es als normale A14-Stelle ausgeschrieben war) müsste ich doch eigentlich in E14 eingruppiert werden.
Allerdings gibt es da einen Eingruppierungserlass von 1998 (habe ich nicht im Netz gefunden), nach dem Lehrer an Gymnasien nicht in Entgeldgruppe E14 eingruppiert werden können.
Gibt es vielleicht Lehrkräfte, die den gleichen Werdegang hinter sich haben? Oder gibt es vielleicht jemanden, der "befördert" wurde, und in TVL E14 eingestuft wurde?
Würde über einen kleinen Austausch froh sein.
LG,
mrboyard