Bezahlung als Angestellter für eine A14 Stelle ausschließlich nur als TVL E13 mit Zulage?

  • Ich schildere hier einmal kurz mein Anliegen.


    Ich habe mich vor einiger Zeit auf eine Funktionsstelle A14 beworben an einem niedersächsischen Gymnasium, habe die Stelle auch bekommen, bin jedoch zuvor nur als Angestellter nach TVL E13 angestellt gewesen.


    Mit der Übernahme der erweiterten Aufgaben habe ich dann die Information erhalten, dass ich nun immer noch nach E13 bezahlt würde, jedoch mit einer Zulage, die den Unterschiedsbetrag zwischen letzter Stufe im E13 zu letzter Stufe als A14 bezieht.


    Eine Durchsicht in entsprechenden Erlässen zeigte mir auf, dass diese Zulage eigentlich nur gezahlt wird, wenn die Funktionstätigkeiten nur zeitweilig wahrgenommen wird.


    Bei dauerhafter Ausübung (und ich übe die Stelle ja dauerhaft aus, da es als normale A14-Stelle ausgeschrieben war) müsste ich doch eigentlich in E14 eingruppiert werden.


    Allerdings gibt es da einen Eingruppierungserlass von 1998 (habe ich nicht im Netz gefunden), nach dem Lehrer an Gymnasien nicht in Entgeldgruppe E14 eingruppiert werden können.



    Gibt es vielleicht Lehrkräfte, die den gleichen Werdegang hinter sich haben? Oder gibt es vielleicht jemanden, der "befördert" wurde, und in TVL E14 eingestuft wurde?


    Würde über einen kleinen Austausch froh sein.


    LG,
    mrboyard

  • Hallöle,


    dein Eintrag ist zwar schon eine ganze Weile her, aber ich frage trotzdem mal, ob sich deine Frage inzwischen erledigt hat!?


    Der Eingruppierungerlass sieht tatsächlich nur eine Eingruppierung in EG 13 vor. Die widerrufliche Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages wird für die Wahrnehmung von Aufgaben von Beförderungsämtern auf unbestimmte Zeit gezahlt.


    Hat also so seine Richtigkeit. Brauchst du den Erlass dazu?


    Viele Grüße
    bengy

  • Das kann doch nicht richtig sein.


    Dadurch, dass die Gehälter der Angestellten bereits zum 1.1.2014 angepasst wurden, die Beamten jedoch erst zum 01.06.2014 ist der Unterschiedsbetrag, den ich als Zulage für meine Funktionsstelle erhalte, der sich ja aus der Differenz zwischen TVL-13-Endgehalt und A14-Endgehalt berechnet, auf gerade mal auf wenige Euro geschrumpft... (offiziell warens vorher 273,30EUR, jetzt müssten es noch 134,04EUR vor Abzug Steuern sein).


    WIe gehe ich am besten vor, wenn ich gegen diese - in meinen Augen diskriminierende - Regelung vorgehen möchte?


    GIbt's vielleicht noch weitere Angestellte, die diese "Zulage" erhalten, statt zu TVL-14 befördert zu werden, was ja laut Erlass von ca. 1980 nicht vorgesehen ist?

  • Da ich meien Gehaltsabrechnung noch nicht bekommen habe, habe ich selber nochmal nachgerechnet und komme zu einem erstaunlichen Ergebnis:


    Nach der 2,95%igen Lohnerhöhung komme ich auf 26,44€ weniger Brutto-Lohn als 2013. :ohh:
    Nur durch die veränderten Steuerbedingungen sind's netto ca. 13€ mehr als 2013.

  • HALLO MRBOYARD,

    ZUGEGEBEN, IHRE ANFRAGE IST SCHON EIN PAAR JAHRE HER, TRAURIG GENUG, DASS SICH DIESBEZÜGLICH OFFENSICHTLICH NOCH IMMER NICHTS GEÄNDERT HAT.

    NACH 33 JAHREN I'M SCHULDIENST ALS LEHRERIN AM GYMNASIUM IST MEIN ZU STÄNDIGES SCHULAMT MIT DEM ANGEBOT EINER REFERENTENSTELLE AN MICH HERANGETRETEN. DA ICH AUCH ALS FACHLEITER IN DER LEHRAMTSANWÄRTERAUSBILDUNG TÄTIG BIN, DIE ICH DANN AUFGEBEN MÜSSTE, WÜRDE ICH NICHT NUR NICHT MEHR, SONDERN SOGAR WENIGER VERDIENEN. MIR WÜRDE GESAGT, DAS SEI HALT SO, E13, ABER A14.

    IN DER HOFFNUNG, AN ERFAHRUNGEN DIESBEZÜGLICH TEILHABEN ZU KÖNNEN, WÜRDE ICH MICH FREUEN, WENN ICH EINE ANTWORT ERHIELTE. ICH KANN DAS IRGENDWIE GAR NICHT GLAUBEN????

  • Denselben Irrsinn gibt es ja auch bei A12-Stellen, die in TV-L als E 11 abgerechnet werden. Zumindest ist das in NRW rechtlich so festgelegt. Momentan habe ich auch als Angestellter eine SekI-Stelle an einer Gesamtschule, obwohl ich für SekII ausgebildet bin und E13 erhalten könnte.

  • Momentan habe ich auch als Angestellter eine SekI-Stelle an einer Gesamtschule, obwohl ich für SekII ausgebildet bin und E13 erhalten könnte.

    Ja, weil es nur eine SekI-Stelle ist. Wenn ich mich auf eine Hausmeisterstelle bewerbe, kann ich trotz Studium auch nicht erwarten, A12/A13 zu bekommen.



    Dass es natürlich eine Sauerei ist, dass A12 = E11 entspricht, ist ja unabhängig davon.

  • Momentan habe ich auch als Angestellter eine SekI-Stelle an einer Gesamtschule, obwohl ich für SekII ausgebildet bin und E13 erhalten könnte.

    Wer hat dir das Messer auf die Brust gesetzt, dass du diese Stelle annehmen musstest, anstelle einer A13-/E13-Stelle?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ja, weil es nur eine SekI-Stelle ist. Wenn ich mich auf eine Hausmeisterstelle bewerbe, kann ich trotz Studium auch nicht erwarten, A12/A13 zu bekommen.

    Das ist mir auch bewusst. Es wird aber auch oft vorher nicht kommuniziert, zumindest bei Vertretungsstellen, dass es sich um eine SekI-Stelle handelt.


    Wer hat dir das Messer auf die Brust gesetzt, dass du diese Stelle annehmen musstest, anstelle einer A13-/E13-Stelle?

    Niemand. Aber es scheint gängige Praxis zu sein. Bevor man arbeitslos ist und kein Geld verdient, nimmt man auch das. Insbesondere, wenn das Ref in NRW am 30.04. endet und du zum 01.05. eine Stelle brauchst.

  • Das ist mir auch bewusst. Es wird aber auch oft vorher nicht kommuniziert, zumindest bei Vertretungsstellen, dass es sich um eine SekI-Stelle handelt.


    Niemand. Aber es scheint gängige Praxis zu sein. Bevor man arbeitslos ist und kein Geld verdient, nimmt man auch das. Insbesondere, wenn das Ref in NRW am 30.04. endet und du zum 01.05. eine Stelle brauchst.

    bei der Fachkombi wäre es aber (zumindest in RP) unfassbar schwer geworden eine Gym-Planstelle zu bekommen. War da der Gedanke "besser Spatz in der Hand statt Taube auf dem Dach" eventuell Vater des Gedanken?

  • Wer hat dir das Messer auf die Brust gesetzt, dass du diese Stelle annehmen musstest, anstelle einer A13-/E13-Stelle?

    Dafür braucht niemand externes das Messer auf die Brust setzen, die Entscheidung trifft man zumindest indirekt und nicht selten unbewusst bereits mit Wahl der Fächerkombination bei Studienbeginn.

  • bei der Fachkombi wäre es aber (zumindest in RP) unfassbar schwer geworden eine Gym-Planstelle zu bekommen. War da der Gedanke "besser Spatz in der Hand statt Taube auf dem Dach" eventuell Vater des Gedanken?

    Ich spreche hier von keiner Planstelle, sondern einer Vertretungsstelle (befristet).

  • Bevor man arbeitslos ist und kein Geld verdient, nimmt man auch das. Insbesondere, wenn das Ref in NRW am 30.04. endet und du zum 01.05. eine Stelle brauchst.

    Das betrifft hier in NDS schon immer alle BBS-Referendar*innen, die das Ref an einer BBS beenden, da dieses grundsätzlich zum 30.04. oder zum 31.10. endet (Beginn ist halt immer 01.05. bzw. 01.11.).


    Wer dann nicht zum nächsten 01. eine Stelle erhält (i. d. R. sind das auch erstmal Vertretungsstellen, die dann erst zum Halbjahr oder nächsten Schuljahresbeginn in eine Planstelle umgewandelt werden), geht eben jobben um nicht arbeitslos zu sein (wobei auch so einige gibt, die nach dem Ref erstmal "chillen", wenn sie es sich leisten können). Das war meinen Beobachtungen nach bisher bei noch niemandem ein Problem. Oder sagen wir lieber: Da hat bisher keine/r ein Problem daraus gemacht, weil dieses Ref-Ende mitten im Halbjahr/Schuljahr ja schon bei Ref-Beginn jeder/jedem bewusst ist.

    Als ich damals (2003) mit dem Ref Ende April fertig war, hat nicht ein/e einzige/r Referendar*in aus meiner Gruppe irgendeine Stelle - weder Vertretungs- noch Planstelle - zum 1. Mai antreten können.

    Ich spreche hier von keiner Planstelle, sondern einer Vertretungsstelle (befristet).

    So what? Wenn es eh eine befristete Stelle ist, ist doch für dich ein Ende abzusehen in dieser "unter deinem Niveau" bezahlten Vertretungsstelle?! Ganz ehrlich: Die meisten sind vermutlich froh, überhaupt irgendeine Stelle zum 01.05. zu bekommen anstatt irgendwo bis zum Antritt einer Planstelle jobben zu müssen.

    Aber das kann man wohl so oder so sehen...

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • i. d. R. sind das auch erstmal Vertretungsstellen, die dann erst zum Halbjahr oder nächsten Schuljahresbeginn in eine Planstelle umgewandelt werden

    Ist denn eine "Umwandlung" einfach so möglich? Was ich bisher in NRW mitbekommen habe, muss man sich für eine Planstelle, zumindest offiziell, neu bewerben.


    Die meisten sind vermutlich froh, überhaupt irgendeine Stelle zum 01.05. zu bekommen anstatt irgendwo bis zum Antritt einer Planstelle jobben zu müssen.

    So sehe ich es auch.

  • Ist denn eine "Umwandlung" einfach so möglich? Was ich bisher in NRW mitbekommen habe, muss man sich für eine Planstelle, zumindest offiziell, neu bewerben.

    Keine Ahnung, wie das genau läuft.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ist denn eine "Umwandlung" einfach so möglich? Was ich bisher in NRW mitbekommen habe, muss man sich für eine Planstelle, zumindest offiziell, neu bewerben.

    Eine Umwandlung ist sogesehen nur bei einer Entfristung des Vertretungsvertrags möglich, die ist aber gar nicht so einfach zu erreichen.


    Was natürlich passieren kann: Die Schule, an der man Vertretungsunterricht erteilt, erhält Kapazitäten für Planstellen zugewiesen. Dann kann sie einem natürlich auch eine feste Stelle anbieten, wenn die Fächer passen. Aber wie du schon selber sagst, in der Regel wird man sich nochmal bewerben müssen. Aber immerhin kann man, soweit ich weiß, direkt eine Planstelle annehmen, wenn man eine findet - selbst während einer Vertretungstätigkeit.

  • Es ist seit Jahren so, auch in GHR-Stellen war es früher so, wie Humblebee es beschreibt.

    Inzwischen werden die Referendar:innen der GHR-Schulen zum Halbjahr eingestellt und fertig, können aber währenddessen gleich nach ihrer Prüfung aufstocken um Vertretung zu übernehmen.

    Trotzdem endet der Vertrag vor den Sommerferien und man muss die 6 Wochen überbrücken, einschließlich Papierkram wegen Krankenkasse etc., auch wenn man direkt nach den Ferien eine Stelle antritt.


    Das ist sicher rechtlich alles in Ordnung, ein Wechsel zwischen Ausbildung und erster Stelle, unbezahlte Ferien bei vorheriger Vertretungsstelle … und trotzdem hängen die KollegInnen in der Luft, bekommen kein Geld und warten weitere Monate auf die ersten Bezüge (jedes Mal wieder Theater und Sorge, die Miete bezahlen zu können).


    Auch Planung und Vorbereitung aufs Schuljahr sind schwierig, können am Dienstort erst nach Dienstbeginn erfolgen, vorher ist man nicht versichert. Ohne diese Vorbereitung ins 1. Schuljahr zu gehen ist m.E. nicht möglich.

    Mir ist unverständlich, warum nicht die Hälfte der Ferien als Vorbereitung des neuen Schuljahres schon zu diesem gehört.


    Wie sieht es eigentlich mit Urlaubsanspruch bei Referendaren oder Vertretungen aus, denen vor den Sommerferien gekündigt wird?

  • Wie sieht es eigentlich mit Urlaubsanspruch bei Referendaren oder Vertretungen aus, denen vor den Sommerferien gekündigt wird?

    Auf der Seite der GEW habe ich mal folgenden Abschnitt gefunden:

    Zitat

    Wenn keine Bezahlung der Ferien erfolgt, sollte auf jeden Fall die finanzielle Abgeltung des Urlaubsanspruches beantragt werden. Das erfolgt formlos (Musterschreiben weiter unten). Für Grundschullehrkräfte ist das Schulamt zuständig, für alle anderen Schulformen die Bezirksregierung. Bei Vertragsbeginn z.B. nach den Osterferien ergibt sich bis zu den Sommerferien ein Urlaubsanspruch von ca. 6-8 Tagen, der entsprechend finanziell abgegolten werden muss, wenn z.B. keine Weiterbeschäftigung erfolgt.

    Ob man auch tatsächlich Erfolg hat, wenn man die finanzielle Abgeltung beantragt, ist eine andere Frage...

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