Schwangerschaft während Probezeit, Möglichkeiten Probezeit verkürzen?

  • Hallo zusammen,


    ich wüsste gerne, welche Auswirkungen eine Schwangerschaft
    auf die noch abzuleistende Probezeit im Beamtenverhältnis hat (Bundesland: SH)


    Es heißt ja immer, dass im Regelfall 3 Jahre für die
    Probezeit angesetzt sind, davon habe ich 2 inzwischen hinter mir, sodass ich
    mit der Verbeamtung auf Lebenszeit ab nächstem Frühjahr rechne.


    Was ich deshalb gerne wüsste, ist,


    1. ob es im Falle
    einer Schwangerschaft Möglichkeiten gibt, die Probezeit zu verkürzen (und sei
    es nur um zwei oder drei Monate).

    Ich hatte in einem älteren Beitrag gelesen, dass dies auch
    von der Note im 2. Staatsexamen abhängig sein kann (Ich hatte eine 1,5). Zur
    Möglichkeit einer Verkürzung habe ich bisher aber nur Gesetzestexte für Beamte
    in leitender Funktion ausfindig gemacht.


    2. was passiert, wenn eine Verkürzung nicht genehmigt wird
    und man nach der Schwangerschaft die Schule wechseln möchte. Ich habe etwas
    Sorge, dass man da seinen Beamtenstatus wieder verlieren kann oder die
    Probezeit nochmal von vorne gezählt wird (also nochmal 3 Jahre?)

  • hallo,


    für nrw kann ich es dir sagen.
    da läuft die probezeit dann NACH deinem mutterschutz/elternzeit etc weiter.
    solltest du bis dahin noch nicht deine revisionen gemacht haben musst du sie gegebenenfalls an der neuen schule machen (falls du nach deiner auszeit, wenn du eine nimmst, nicht an deine alte schule zurückkehrst).
    in nrw kann man nicht wegen einer schwangerschaft die probezeit verkürzen.
    aus diesem grunde habe ich damals nach meinem mutterschutz (der zählt zur dienstzeit) noch ein paar tage gearbeitet, um die verbeamtung auf lebenszeit zu bekommen BEVOR ich in elternzeit gegangen bin.


    ob es eine grundsätzliche verkürzung der probezeit in deinem bundesland gibt lässt sich doch sicher nachgoogeln.
    in nrw gibt es das nicht mehr. dort haben alle eine probezeit von 3 jahren. verkürzen lässt sich die zeit nur, wenn du evtl. schon im angestelltenverhältnis etc, gearbeitet hast.
    solche zeiten werden in nrw angerechnet, aber es bleibt eine mindestprobezeit von einem jahr.


    lg


    ach ja.. das hat google ausgespuckt, demnach kannst du abhängig von der schulform deine probezeit verkürzen unter folgenden bedingungen
    ------------------------------------------------------


    Abkürzung der Probezeit wegen besonders guter Leistungen und Anrechnung
    vonVordienstzeiten




    Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur


    Vom 30. April 2002 - III 131 / 141 - 0332.2.23 -




    (Fundstelle: NBI.MBWFK.Schl.-H. 2002
    S.
    288)




    Für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis, die in ein Beamtenverhältnis aufProbe berufen werden, wird von den Möglichkeiten des § 14 derLandesverordnung über die Laufbahnen der Lehrerinnen und Lehrer
    (SH.LLVO) i.d. F. der Bekanntmachung vom 30. Januar
    1998 (GVOBl. Schl.-H. S. 125),zuletzt geändert durch
    Verordnung vom 18. Dezember 2001 (GVOBl. Schl.-H.
    2002 S. 34), wie folgt Gebrauch gemacht:




    1. Abkürzung der Probezeit nach
    § 14
    Abs. 3 SH.LLVO




    Bei Lehrkräften, die die Laufbahnprüfung mit einer besseren Note als "befriedigend" bestanden und während der Probezeit sehr gute
    Leistungengezeigt haben, wird die Probezeit in den
    Laufbahnen des gehobenen Dienstesum sechs Monate und
    in den Laufbahnen des höheren Dienstes um neun Monate
    abgekürzt.




    2. Anrechnung von Zeiten nach §
    14
    Abs. 4 SH.LLVO




    Zeiten, die Lehrerinnen und Lehrer nach Erwerb der Laufbahnbefähigung imAngestelltenverhältnis im Schuldienst zurückgelegt haben, werden in
    denLaufbahnen des gehobenen Dienstes mit bis zu neun
    Monaten,in den Laufbahnendes höheren Dienstes mit
    bis einem Jahr auf die Probezeit angerechnet.




    Dieser Erlass tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.




    Gleichzeitig werden die Erlasse "Abkürzung der Probezeit wegen besondersguter Leistungen und Anrechung von nach Erwerb der Laufbahnbefähigung
    ineinem der Vorbildung entsprechenden Beruf
    zurückgelegten Zeiten" vom 29.März 2000 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 318) sowie
    "Eignungsfeststellungangestellter Lehrkräfte für die
    Übernahme in das Beamtenverhältnis gem. § 10LBG" vom
    22. Juli 1999, III 4 aufgehoben.




    Dr. Ralf Stegner

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann einen Erfahrungsbericht aus SH liefern, allerdings jetzt nicht mit Paragraphen unterfüttern.
    Verbeamtet wurde ich Mai 2009, meine Tochter bekam ich ein Jahr später. 2011 im Mai habe ich wieder begonnen, zu arbeiten. Da war ich bereits wieder schwanger. Kurz vor den Sommerferien kam mein Chef an und meinte, er habe sich erinnert, dass ich ja nochmal eine Stunde für die Lebenszeitverbeamtung zeigen müsste. Vier oder fünf Tage vor den Ferien noch erledigt und im Juli wurde die Urkunde ausgestellt, dass ich ab September lebenszeitverbeamtet sein würde.
    Also insgesamt waren es etwas mehr als zwei Jahre, dazwischen ein Jahr Elternzeit. Notenschnitt im 2. StEx war 2,2.
    Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass die Probezeit bei einem Schulwechsel zurückgesetzt wird, schließlich ist man ja Landesbeamter und nicht für diese eine Schule speziell verbeamtet.
    Und jetzt ´ne vielleicht dumme Frage hinterher: Ist es nicht eigentlich egal? Wenn ich nicht anfange, goldene Löffel zu klauen (welche Schule hat die schon?) oder Sechsen in den Vorführstunden abzuliefern, wird doch automatisch die Lebenszeitverbeamtung draus. Und es ändert sich doch nichts dadurch? Oder war ich da zu naiv?

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

Werbung