Hitzefrei NRW

  • Hallo zusammen,


    ich bin auf der Suche nach der gesetzlichen Regelung für "Hitzefrei" in NRW. Ich habe bereits folgenden link gefunden:


    http://www.schulministerium.nr…echt/Erlasse/Hitzfrei.pdf


    Aber ich finde nicht die Regelung, dass die lehrer weiterhin Dienst in der Schule haben. Ich weiß, dass es so ist, finde aber den Erlass dazu nicht. Heute kam es bei uns im lehrerzimmer zu Diskussionen: Ob alle lehrer bleiben müssen (meines Wissens ja, aber ich finde, wie gesagt, nicht die Regelung), ob Hausaufgaben aufgegeben werden dürfen (ist ja irgendwie ein Widerspruch. Ihr müsst hier nicht mehr arbeiten, da die Räume sich auf über 30Grad aufgeheizt haben, aber bis 16h findet die Hausaufgabebetreuung statt). Kann mir jemand von euch helfen?


    Danke!!!

  • Hallo Jazzy,


    gibt es denn dazu explizit einen Erlass? Das glaube ich kaum... Denn der von dir zitierte Link stellt ja "den" Hitzefrei-Erlass von NRW dar!
    Dieser impliziert ja, dass die Entscheidung bei der Schulleitung liegt - vorausgesetzt, die Raumtemperatur liegt nicht bei unter 25°C.
    Weiterhin besagt er, dass Schüler der Sek II davon ausgenommen sind. Impliziert nicht dieses, dass Lehrer dann erst recht ausgenommen sind? - Es sei denn, die Schulleitung entscheidet anderes: Wenn z. B. kein Raum (im kühleren Erdgeschoss, wo Lehrerzimmer oft liegen) vorhanden ist, der unter 27°C hat.
    Meine Erfahrung diesbezüglich ist so, dass Schulleitung uns Lehrer hat "sitzen lassen" im Lehrerzimmer (Erdgeschoss, deutlich kühler als die Klassenräume in den oberen Etagen), bzw. (andere Schulleitung, gleiche Schule) dass Verständnis gezeigt wurde und es uns freigestellt wurde, zu gehen oder zu bleiben (je nachdem ob noch Arbeit vor Ort für den Einzelnen anlag oder nicht - ohne Gängelung!).


    Deshalb: Wahrscheinlich mal wieder, wie so oft, eine reine Ermessensfrage (und damit rechtliche Grauzone).


    VG, Lea


    Edit: Was die HA betrifft: Hier entscheidet jede Schule selbst. Es gibt (Grund)Schulen, die per Beschluss der Schulkonferenz die Wochenenden grundsätzlich hausaufgabenfrei halten (Freitags darf nix aufgegeben werden); ebenso gibt es Schulen, die hier keine eindeutige Regelung getroffen haben (In diesem Fall entscheidet der jeweilige Klassenlehrer.). Bei Hitzefrei kann wiederum die Schulleitung anordnen, dass keine HA aufgegeben werden (was dementsprechend natürlich auch für die OGS gilt - keine HA-Betreuung dann, sondern Alternativprogramm).

    Carpe noctem!

    3 Mal editiert, zuletzt von Lea ()

  • Danke für deine Antwort!


    Wow, 200 Zugriffe und nur eine Antwort. Vielleicht gibt es wirklich keinen Erlass explizit für Hitzefrei, sondern für die Bereitschaft von Beamten und Angestellten bei Unterrichtsausfall. Vielleicht weiß da jemand was genaueres?

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß leider auch nichts Genaueres, stelle aber noch Kurzstunden und Minusstunden als gängigen Praxis in Schulen in den Raum:
    An vielen Schulen habe ich bisher Kurzstunden erlebt, weiß aber nicht, ob wir dann auch bleiben müssen (das war an den Schulen alles rechtlich nicht klar) und habe auch einmal erlebt, dass Hitzefrei als Minusstunden verrechnet wurden (auch da bin ich nicht sicher, ob das legal ist).


    Hausaufgaben werden bei uns weiterhin aufgegeben (die kann man ja auch am späten Nachmittag machen, wenn es etwas kühler ist), es werden ja auch noch Klassenarbeiten geschrieben.

  • Ich hatte diese Woche einmal Hitzefrei. Der Nachmittagsunterricht ist für alle Schüler ausgefallen und wir Lehrer durften auch nach Hause fahren. Im Lehrerzimmer hatten wir zu dem Zeitpunkt über 30 Grad. Da hätte ich dann auch nicht mehr sitzen wollen, geschweige denn Arbeiten können. Verboten scheint es in NRW also nicht zu sein.

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