NRW: Teilhabe am Bildungspaket - Wessen Kontonummer?

  • In meiner Klasse steht demnächst ein Tagesausflug an (gemäß der Wanderrichtlinien NRW). Mit Reisebus und Eintritt betragen die Kosten pro Schüler 13 Euro.
    Eine Familie hat nun eine Kostenerstattung im Rahmen der "Teilhabe am Bildungspaket" beantragt. Der Vater legte mir über sein Kind den ((wie immer bei behördlichen Angelegenheiten recht unübersichtlichen) Antrag vor. Mit Hilfe unserer Sekretärin dröselte ich auf, was "ich als Klassenlehrerin", bzw. "Schule als Institution" auszufüllen hatte. Ein Punkt blieb dabei für mich jedoch strittig:
    Es wird eine Kontonummer angefordert, auf welche die Kommune den Betrag überweisen soll. Kleingedruckt steht dort: "Kontonummer der Schule / des Bevollmächtigten".
    Unsere Sekretärin (die generell wirklich fit ist!), erklärte mir, dass hier keine Schulkontonummer angegeben werden kann; vielmehr müsse ich meine Privatkontonummer eintragen.


    Hm... Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass dies so gewollt sein kann. Mein Bankkonto gehört mir schließlich als Privatperson und kann doch nicht für dienstliche Zwecke zur Nutzung erzwungen werden... oder? :grimmig:

    Carpe noctem!

    Einmal editiert, zuletzt von Lea ()

  • Habe gerade eine Klassenfahrt hinter mir, selbstverständlich wurden die Gelder nach "Teilhabe am Bildungspaket" auf's Schulkonto überwiesen!

  • Danke für deine schnelle Antwort, Rudolf!
    Es gibt aber anscheinend mehrere Schulkontonummern, welche jeweils nur für speziell dafür festgelegte Zwecke genutzt werden dürfen.


    Ich nehme an, dass es noch keine "Richtlinie/Verordnung/Anweisung" gibt, welche für die Zwecke der "Teilhabe am Bildungspaket" maßgeblich sind!


    Nur so kann ich mir erklären, dass die Sekretärin sich "sicherer" fühlt, wenn ich die Sache über meine Privatdaten abwickele... Aber im Grunde doch - je mehr ich darüber nachdenke - nee, ne? :skeptisch:

  • Du willst doch nicht im Ernst zweckgebundene staatliche Gelder auf dein Privatkonto überweisen lassen? :autsch: Da kannst du in Teufels Küche kommen!


    Ist ja schon nett, dass du fremden Personen die Arbeit abnimmst (Anträge ausfüllen), aber eindeutig: Gib die Schulkontonummer an!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Ich kann mich Mikael nur anschließen. Auf keinen Fall eigene Kontonummer angeben. Da heißt es am Ende, du erschleichst Dir staatliche Leistungen! Soll die Schule das Problem schön selber lösen.

  • Banken wie die Volksbank bieten für derartige Zwecke ein kostenfreies "Vereins-/Klassenkonto" an. Über dieses Konto legt man gegenüber der Klassenpflegschaft und Schulleitung Rechenschaft ab. Das ist dann ein Schulkonto, auf das du die Zugriffsmöglichkeit hast.
    Es ist beim Bildungs- und Teilhabepaket nicht vorgesehen, dass der Zuschuss auf das Privatkonto der Eltern geht. Es wird nur auf ein "offizielles" Konto überwiesen.
    Wie organisierst du sonst eine Klassenfahrt? Nimmst du den Gesamtbetrag als Bargeld mit? Lässt du alles von der Sekretärin überweisen - falls eure Schule überhaupt eine hat?

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Auch das "kostenlose Klassenkonto" führst du unter deinem eigenen Namen. Wäre es ein "Schulkonto" wäre nur der Schulleiter (bzw. sein Sekretariat wenn er diesem Vollmacht gegeben hat) verfügungsberechtigt. Als "gewöhnliche Lehrkraft" kannst du niemals "die Schule" oder Teile davon in Rechtsgeschäften nach außen vertreten. Ein "Privatkonto" (in welcher Form auch immer) für "Klassengeschäfte" zu nutzen, ist immer eine rechtliche Grauzone. Strenggenommen bräuchte man m.E. für so etwas eine Vollmacht der Klasseneltern-Versammlung, am besten schriftlich oder zumindest protokolliert. Dass viele Lehrkräfte trotzdem ihr Privatkonto für solche Dinge nutzen, hat eher etwas damit zu tun, dass die Schulträger für solche Verwaltungstätigkeiten (und nichts anderes ist die Kontoführung) zuwenig Ressourcen bereitstellen und Lehrkräfte und Schulleitungen i.d.R. auch zu wenig Rückgrat haben, diese Ressourcen einzufordern.


    Im Ausgangspost stand zudem explizit "Kontonummer der Schule / des Bevollmächtigten". Wie weist die gewöhnliche Lehrkraft im Streitfall nach (und nur auf diesen kommt es an), dass sie im Besitz dieser "Vollmacht" zum Empfang des Geldes war? Wer hat solch eine Vollmacht schon schriftlich oder unter Zeugen mündlich erhalten?


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

Werbung