In meiner Klasse steht demnächst ein Tagesausflug an (gemäß der Wanderrichtlinien NRW). Mit Reisebus und Eintritt betragen die Kosten pro Schüler 13 Euro.
Eine Familie hat nun eine Kostenerstattung im Rahmen der "Teilhabe am Bildungspaket" beantragt. Der Vater legte mir über sein Kind den ((wie immer bei behördlichen Angelegenheiten recht unübersichtlichen) Antrag vor. Mit Hilfe unserer Sekretärin dröselte ich auf, was "ich als Klassenlehrerin", bzw. "Schule als Institution" auszufüllen hatte. Ein Punkt blieb dabei für mich jedoch strittig:
Es wird eine Kontonummer angefordert, auf welche die Kommune den Betrag überweisen soll. Kleingedruckt steht dort: "Kontonummer der Schule / des Bevollmächtigten".
Unsere Sekretärin (die generell wirklich fit ist!), erklärte mir, dass hier keine Schulkontonummer angegeben werden kann; vielmehr müsse ich meine Privatkontonummer eintragen.
Hm... Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass dies so gewollt sein kann. Mein Bankkonto gehört mir schließlich als Privatperson und kann doch nicht für dienstliche Zwecke zur Nutzung erzwungen werden... oder?