Rechtl. Frage - Zeugnis

  • Hallo !
    Einer meiner Schüler hat die Schule nach den Pfingstferien gewechselt. Ich schreibe das Zeugnis. Wer stellt das Formular bzw. Die Unterschrift der SL ?
    Wir oder die neue Schule? Ich finde nix im GEW Handbuch dazu ..... Wo steht so was eigentlich ??


    Gruß
    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Ich spreche jetzt für Hessen: Die Schule, an der der Schüler zuletzt unterrichtet wurde, stellt das Zeugnis aus. Allerdings muss die abgebende Schule ein Zwischen- bzw. Vorschlagszeugnis ausstellen. D.h. in deinem Fall, dass du ein Zeugnis mit der Schülerakte (oder halt im Nachhinein) an die neue Schule schickst und diese dann das offizielle Zeugnis ausstellt.

  • Hallo Panama,
    es müsste bei euch in der ZVO - GS geregelt sein. Bei Abgängen im Schuljahr ist der Zeitpunkt wichtig. Liegt der Abgang mehr als vier Wochen
    vor der Ausgabe der Zeugnisse, stellt die abgebende Schule ein Abgangszeugnis aus. Liegts innerhalb von vier Wochen wird das richtige Zeugnis ausgestellt.
    Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen
    Lg

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