Hallo ihr Lieben,
was würdet ihr tun?
Ich habe nach meiner einjährigen Elternzeit eine Umsetzung in ein anderes Bundesland wahrgenommen.
Dort habe ich selbstverständlich mit vollem Deputat wieder begonnen.
Das war bzw. ist auch alles sehr erfreulich gewesen.
Doch mit einem 18 Monate alten Kind, Haus und voller Stelle sehr anstrengend.
Zu erwähnen ist dabei: Ein Stundenplan mir zwei langen Tagen bis jeweils 15.15Uhr und ein Konferenztag meist bis 16.00Uhr (drei Tage =lang).
Jetzt hat mir mein Mann so kurz vor den Sommerferien vorgeschlagen auf Teilzeit zu wechseln. Doch ist das so kurzfristig überhaupt möglich?
Denn die Antragsfrist laut Formular lautet: "Anträge zur Teilzeitbeschäftigung zum Beginn des Schuljahres sind bis zum 15.Jan.,
zum Beginn des Schulhalbjahres bis zum 15.Juni des Vorjahres bei der Schulleitung einzureichen!"
Doch gilt diese Frist auch für Eltern mit einem Kind unter drei Jahren?
Kennt sich da jemand von euch damit aus?
Was würdet ihr tun? Ich bin verzweifelt und weiß einfach nicht mehr weiter...
Beste Grüße
Sportkanone
Was würdet ihr tun? Von Elternzeit in Vollzeit und jetzt doch Wunsch nach Teilzeit
-
-
Bist du verbeamtet? Dann sagt dir das Landesbeamtengesetz des entsprechenden Bundeslandes wie die Anmeldefristen bei Elternzeit sind. Bist du nicht verbeamtet, sondern angestellt, sagt dir das BEEG, dass die Anmeldefrist 7 Wochen vor dem Beginn der Elternzeit ist. Da wäre dies also durchaus noch möglich, allerdings erst ab dem 2. Geburtstag des Kindes, weil du dann verbindlich erklärt hattest, dass du in den ersten 2 Jahren keine weitere Elternzeit nimmst.
Wie sieht denn das bei deinem Mann aus, kann der nicht evtl. Elternzeit bis dahin nehmen? Oder hatte der auch schon welche?
-
Hallo Sportkanone,
ruf einfach beim Schulamt an und erkläre seine Situation. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie sich einer Stundenreduzierung in den Weg stellen.
Ich hätte damals auch im März meine Stunden nachträglich reduzieren dürfen, da ich meine Stundenzahl bereíts im Januar angeben musste und erst im März die Zusage zu einem Kindergartenplatz für meine Kleine hatte. Hätte ich den nicht bekommen, hätte ich auch nicht so viel arbeiten können. Damals hieß es, dass eine nachträgliche Reduzierung einfacher wäre, eine kurzfristige Austockung dagegen unmöglich.
Ob du ein Recht auf die Stundenreduzierung hast oder es ein Entgegenkommen des Schulamtes ist, weiß ich nicht.
Die Beantragung der Elternzeit ist auf jeden Fall eine Möglichkeit. Du kannst ja auch in der Elternzeit bis zu 20 Stunden (oder sind es 21?) arbeiten und dich damit selbst vertreten. Dass das erst ab dem 2. Geburtstag deines Kindes geht, so wie Susannea schreibt, kenne ich so auch. Aber auch hier würde ich es einfach versuchen und den Antrag auf ein Jahr Elternzeit mit gleichzeitiger Teilzeit einreichen. Den Vordruck dafür kannst du dir beim LBV oder der Bezirksregierung runterladen. Ablehnen können sie ihn ja immer noch.
Viel Erfolg!
-
Danke SUSANNEA und MARIGOR.
Eure Meinungen helfen mir schon ein wenig weiter.
Ich habe auch eine Frauenvertreterin angeschrieben und bin gespannt, was sie mir rät.
Ich habe nur Zweifel, wie mein Schulleiter regieren würde. Ich komme damit ja auch sehr kurzfristig.Gibt es noch andere Ratschläge?
-
Ich würde mich auch direkt an den Schulrat wenden und dort nachfragen. Normalerweise ist die Personalisierung jetzt schon fast durch!
Handle schnell und erkundige dich!
Ich finde es schon sehr anstrengend muss ich sagen. Zwei Kinder, Haus, Freizeitaktivitäten der Kinder (meine fallen eh weg ;-)) und Job. -
Ich würde Schul / Personalrat fragen. Ich finde Voll mit einem langen Tag schon anstrengend .... Kann dich gut verstehen
Werbung