Wie kontaktiert ihr Eltern und wann ruft ihr sie an?

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage steht ja schon in der Überschrift.


    Wie und wann kontaktiert ihr Eltern?


    Der Hintergrund ist der: Ich gebe meine Telefonnummer nicht an Eltern heraus, sondern bin bisher immer gut damit gefahren, dass mich die Eltern über die Schule oder das Mitteilungsheft kontaktieren konnten, mir eine Mail schrieben oder zum Elternsprechtag oder in die Sprechstunde kamen. Wenn ich Eltern zurückrufen sollte, habe ich das vormittags oder am Nachmittag getan und in der Regel die Eltern recht bald erreicht.


    Dieses Jahr klappt das aber irgendwie total schlecht, weil viele Eltern nicht zum Elternsprechtag kommen, dort nur in einem kurzen Zeitfenster Zeit haben und zu der Zeit alle Termine voll sind, sie vormittags weder erreichbar sind noch in die Sprechstunde kommen können. Nun ist es irgendwie immer ziemlich schwierig, die Eltern zu erreichen. Vormittags erreiche ich niemanden, am frühen Abend auch nicht (zumal ich da immer jemanden brauche, der auf meine eigenen Kinder aufpasst, damit ich in Ruhe telefonieren kann) und nach 19 oder 20 Uhr rufe ich ungern Eltern an (abends ist für mich private Zeit und ich möchte die Eltern dann auch nicht privat stören, außerdem bin ich dann nicht mehr richtig konzentriert). Einigen Eltern telefoniere ich so tagelang hinterher und finde es so nervig - schön wäre es, wenn die Kinder mir zumindest sagen könnten, zu welcher Zeit ich ihre Eltern erreichen kann. Es gibt auch Eltern, die ich nur samstags anrufen soll, weil sie sonst arbeiten.


    Wenn ich an den Kindergarten denke: Dort ist es so, dass die Elternsprechtage dienstags am Vormittag stattfinden. Und wenn man da nicht kann, dann bekommt man im absoluten Notfall einen Termin an einem anderen Vormittag. Dort käme niemand auf die Idee, dass die Erzieherin mich abends anruft.


    Wie macht ihr das denn? Ist es heute nicht mehr möglich, Eltern an einem Vormittag ihrer Wahl zu einem Gespräch zu bestellen bzw. sie alternativ an einem Nachmittag anzurufen?

  • Hallo,


    :) Ich habe bis vor 5 Minuten mit einem Vater telefoniert. Meine Eltern haben meine Nummer, meine E-Mailadresse und können mich jederzeit anrufen - halt ohne Gewähr, dass ich da bin. Ich habe aber nur eine ganz kleine Klasse und bin ehrlich gesagt froh über jeden Elternteil, der´s auch macht - ansonsten häuft sich das bei mir auch zunehmend, dass ich Eltern schlecht erreiche - dann wähle ich halt zunehmend unhumandere Zeiten - was willst du denn sonst machen?

  • Referendarin:
    Du machst schon alles richtig. Wenn du deine private Nummer und E-Mail nicht herausgeben willst, ist das in Ordnung. Du kennst ja auch nicht die privaten Kontaktdaten deines Finanzbeamten oder deines Arztes.


    Du kannst nur ANGEBOTE zur Kontaktaufnahme machen. Wenn die nicht angenommen werden, ist das halt so. Immerhin sind die Eltern laut Schulgesetzen VERPFLICHTET in schulischen Fragen an der Erziehung MITZUWIRKEN. Wenn sie ihrer Pflicht nicht nachkommen (wollen), kannst du nichts machen. Sinnvoll ist es allerdings, insbesondere bei Problemfällen, deine Kontaktangebote zu dokumentieren ("Aktennotiz").


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Ich mache es genauso.
    Als Kontaktmöglichkeiten haben die Eltern bei mir: Mitteilungsheft der Kinder, vormittags in der Schule anrufen damit mir die Sekretärin einen Zettel hinlegt, Email.
    Gespräche führe ich an den Sprechtagen, vereinbarten Terminen am Vormittag in der Schule oder aber telefonisch. Telefoniere grundsätzlich nur von der Schule aus (Zuhause einerseits Kind im Hintergrund, andererseits sehe ich es nicht ein, dass ich die Gespräche auf Handynummern bezahlen soll - Festnetznummern habe ich von den wenigstens Eltern).


    Wir haben eine Liste mit Telefonnummern für den Notfall (wenn es dem Kind vormittags schlecht geht und es abgeholt werden muss). Wenn die Eltern auf meinen Gesprächswunsch im Mitteilungsheft gar nicht reagieren, dann rufe ich auch schon mal die Notfallnummer vormittags an und teile ihnen mein Anliegen mit.


    Was bei berufstätigen Eltern meist ganz gut angenommen wird, sind sonst auch Termine VOR dem Unterricht.

    • Offizieller Beitrag

    Eltern erreichen mich über die dienstliche Mailadresse oder über das HA-Heft der Kinder. Letzteres wird aber nur selten genutzt.
    Telephonisch über die Schule bin ich gut zu erreichen.
    Vormittags in die Sprechstunde bekomme ich nur wenige Eltern, aber in der Mittagspause haben etliche dann doch die Möglichkeit zu kommen. Oder nach Schulschluss.
    Meine Privatnummer gebe ich nicht heraus, und abends gehe ich nach 21 Uhr sowieso nicht mehr ans Telephon, auch nicht privat.


    Behörden, Ärzte usw. haben auch ihre Sprechzeiten, nach denen man sich richten muss; wenn man gar nicht anders zusammenkommen kann, muss man sich eben mal einen halben Tag Urlaub nehmen. Das sollte einem das eigene Kind doch wohl wert sein, oder?

  • Die Eltern meiner Klasse haben meine Emailadresse und meine Telefonnummer (sogar meine Handynummer, die aber nur für Krankmeldungs-SMS und eben nicht zum Anrufen. Hat bisher auch noch niemand versucht). Die ELtern wissen, dass mir E-Mail lieber ist als Telefonate, weil ich eben auch meine Kinder nachmittags zu Hause habe, es ab 18.00 Uhr stressig ist (da läuft eben unser ABendprogramm mit Essen, umziehen, Geschichte vorlesen etc. und danach mag ich dann auch einfach frei haben. ) Ich kann die Elternanrufe in diesem Schuljahr an einer Hand abzählen und dann war es auch vollkommen ok.
    Bei Mails kann ich mir ja aussuchen, wann ich sie beantworte. Das passt gut für mich.
    Mitteilungsheft mag ich persönlich nicht, da es mir zu stressig ist, dort während der Schulzeit reinzuschreiben und ich da je nachdem auch überfordert wäre, da auf die Schnelle etwas zu beantworten oder erklären. Wenn ich da Termine vorschlage, weiß ich später auch selbst nicht mehr, welche das waren etc. - da ist für mich eine Email viel praktischer.
    Wenn ich etwas mit Eltern zu besprechen habe, rufe ich dort nachmittags oder am frühen Abend an (wie es für mich an dem jeweiligen Tag passt) oder ich maile eben und schlage einen Gesprächstermin in der Schule vor.
    Du musst dir eine System suchen, das für dich und die Eltern passt und das am besten am ersten Elternabend direkt klar kommunizieren.

  • Ich gebe meine private Telefon- bzw. Handynummer und auch meine Mailadresse nicht raus. Wenn ich Eltern erreichen möchte
    - rufe ich von der Schule aus an,
    - schreibe eine Mitteilung ins Heft, die unterschrieben in der nächsten Stunde vorliegen muss (geht bei uns nur bis Jg. 7)
    - schreibe einen Brief (in begründeten Verdachtsfällen habe ich auch schon mal ein Einschrieben verschickt...).


    Wenn die Kommunikation so immer noch nicht klappt, lade ich sie schriftlich zu einem Gespräch in die Schule ein.

  • Ich habe einen kurzen Elternbrief mit allen möglichen Gesprächszeiten aufgesetzt, darin steht ganz knapp, wann ich Termine gut einrichten kann. Darin stehen Zeiten vor Schulbeginn, meine Springstunden und einige Termine nach Schulschluss. Ich bitte die Eltern auch, mir drei Tage vorher den Terminwunsch mitzuteilen, damit ich mich im Vertretungsplan blocken lassen kann oder wir einen anderen Termin vereinbaren müssen, weil andere Eltern schneller waren. Zudem mache ich klar, dass ich nur einmal im Monat einen Termin am frühen Abend ausmache (mit mehreren Elterngesprächen hintereinander) und sie sich rechtzeitig überlegen sollten, ob Gesprächsbedarf besteht, da es ja bis zu 4 Wochen dauern kann, bis der nächste Abendtermin ansteht.


    Wenn mir gegenüber ein Terminwunsch geäußert wird, gebe ich dem Kind diesen Elternbrief mit. Die meisten Eltern unterstreichen dann Zeiten, die ihnen auch passen oder nennen konkrete Daten zu den Sprechstunden. Klappte bisher prima und die Eltern finden es nett formuliert und sind auch meist dankbar, weil so viele Möglichkeiten angegeben sind.
    Falls Eltern unzuverlässiger Kinder Gesprächsbedarf haben, kopiere ich diesen Elternbrief einfach in eine E-Mail und das war's.

  • Unser Hausarzt hat uns seine private Nummer gegeben, für Notfälle. Geht also auch.


    Ich finde die Telefoniererei auch unangenehm, aber auch als Mutter. Das Telefon stört halt irgendwie immer, man kennt ja den Lebensrhythmus der Leute nicht, und ich kann es z. B. überhaupt nicht haben, zwischen halb drei und vier angerufen zu werden, das ist meine Siestazeit. Die Kommunikation via E-Mail funktioniert aber z. B. bei meiner Tochter sehr gut, da gibt es einen Verteiler, und man kann auf diesem Weg auch prima Termine ausmachen oder leichtere Fälle gleich auf diesem Weg klären.


    An unserer Schule hat jeder eine dienstliche Mailadresse, die auch auf der Homepage steht. Aber man kann sich ja auch selbst einen Account einrichten, den man nur dienstlich verwendet.


    Ich finde es nicht richtig, Eltern vorzuwerfen, sie würden sich nicht um ihre Kinder kümmern, nur weil sie telefonisch schwer zu kriegen sind, und auch nicht, einige Tageszeiten kategorisch auszuschließen. Ich z. B. habe auch abends Unterricht, warum also sollte ich nicht auch abends anrufen.


    Man kann das auch nicht mit der Kindergartenzeit vergleichen, da sind viele Mütter halt beruflich doch noch nicht wieder so eingebunden oder eh zu Hause wegen weiterer Kinder o.ä. und überhaupt - sie kommen ja eh jeden Tag vorbei zum Bringen und Abholen.

  • Kann der Schulleiter einen eigentlich dazu verpflichten, den Eltern eine Nummer (d.h. Handy ODER Festnetz) mitzuteilen? Man könnte ja so argumentieren, dass ein Lehrer schließlich auch nachmittags von zu Hause aus arbeiten muss und zu dieser Arbeit eben auch Elterngespräche gehören (das heißt ja nicht, dass man rund um die Uhr erreichbar sein muss). Ich war mal an einer Schule, an der ich auf meinem Personalbogen angeben musste, unter welcher Nummer ich für Eltern zu erreichen bin. Ich habe dann halt meine Handynummer angegeben. Am Liebsten hätte ich einfach die Schultelefonnummer hingeschrieben ;-). Wollte mich nicht gleich zu Beginn bei der Schulleitung unbeliebt machen, aber ich hätte gerne gewusst, wie sie reagiert hätte, wenn ich ihr mitgeteilt hätte, dass ich keine Nummer rausgeben möchte.

  • Kann der Schulleiter einen eigentlich dazu verpflichten, den Eltern eine Nummer (d.h. Handy ODER Festnetz) mitzuteilen? Man könnte ja so argumentieren, dass ein Lehrer schließlich auch nachmittags von zu Hause aus arbeiten muss und zu dieser Arbeit eben auch Elterngespräche gehören (...) Ich habe dann halt meine Handynummer angegeben. Am Liebsten hätte ich einfach die Schultelefonnummer hingeschrieben ;)


    Wenn mein Arbeitgeber (Regierung) möchte, dass ich für Eltern zu Hause erreichbar bin, dann soll er mir einen eigenen Anschluss, ein Telefon und die Telefonkosten bezahlen. Ich habe nicht mal im Klassenzimmer ein Telefon. Ansonsten gibt es bei mir immer nur die Schulnummer.
    Ich rufe Eltern auch mal an, dann ist es aber schriftlich vereinbart mit genauer Uhrzeit und ich rufe an. Ansonsten schreibe ich ins HA-Heft und/oder vereinbare Termine zur Sprechstunde. Spontane kurze Anrufe aus der Schule gibt es nur, wenn der Schüler den Schriftverkehr unterbindet.

  • Ich schreibe viele emails. Wenn ich telefoniere, dann wenn ich darum gebeten werde anzurufen. Dies tu ich dann abends (wenn meine Kinder im Bett sind ;) )
    Es läuft auch vieles schriftlich.
    Grundsätzlich wähle ich viele verschiedene Wege, um mit Eltern in Kontakt zu sein. Und wenn es das "Hallo" auf dem Spielplatz ist. Manchmal kommt da auch ein "Könnten Sie mal..... wenn Sie Zeit haben..... bei uns anrufen?" "Klar, mache ich"
    Das ist dann auch in Ordnung für mich.
    Jeder muss wissen, wie er das selbst handhabt. Und keinem kann eine "Erreichbarkeit" vorgeschrieben werden. Ich habe eine Kollegin, die das gar nicht will und fast nur über ein Mitteilungsheft Termine vereinbart. Telefon und email lehnt sie ab. Das geht auch

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Kann der Schulleiter einen eigentlich dazu verpflichten, den Eltern eine Nummer (d.h. Handy ODER Festnetz) mitzuteilen?


    Vorweg: Bei uns sind die Lehrkräfte in erster Linie per E-Mail und über Anruf im Sekretariat erreichbar, die Privatnummer hat m.W. kaum jemand rausgegeben (und wir erwarten das auch nicht). Aber: Es gibt ein interessantes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2007:


    "Lehrkräfte haben dafür Sorge zu tragen, dass sie für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern täglich telefonisch erreichbar sind. Zu diesem Zweck kann die Schule die private Telefonnummer der Lehrkraft an die Eltern und Schüler weitergeben. Soweit die Lehrkräfte ihre private Telefonnummer nicht bekannt geben wollen, sind sie verpflichtet, wöchentlich zwei Sprechstunden, jeweils eine nach Schulschluss und eine in den Abendstunden, anzubieten."


    BVerwG 6 P 7.06, Abs. 2.5


    Siehstemal.

  • Ich gebe meine private Nummer nicht heraus. Es gibt eine E-Mail-Adresse, unter der ich gut zu erreichen bin. Ich schaue täglich mehrfach in dieses Fach.
    Telefonisch erreichbar bin ich jeden Tag von 8-13 Uhr über das Schulbüro. Eine kurze Nachricht hinterlassen und ich rufe umgehend zurück.
    Häufig bitten mich Eltern per Mail um Anruf. Das ist für mich ok. Ich melde mich dann umgehend.

  • Genau so haben wir das auch im Referendariat gelernt und genau so ist es in HH auch. Und da ich keine Lust auf so eine Sprechstunde habe, habe ich eine Extranummer für Eltern an die ein AB angeschlossen ist. So kann ich zurückrufen, wenn ICH Zeit habe, denn mit zwei kleinen Kindern ist das nicht oft.

  • "Lehrkräfte haben dafür Sorge zu tragen, dass sie für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern täglich telefonisch erreichbar sind. Zu diesem Zweck kann die Schule die private Telefonnummer der Lehrkraft an die Eltern und Schüler weitergeben. Soweit die Lehrkräfte ihre private Telefonnummer nicht bekannt geben wollen, sind sie verpflichtet, wöchentlich zwei Sprechstunden, jeweils eine nach Schulschluss und eine in den Abendstunden, anzubieten."


    Das steht aber nicht im Urteil, sondern in der (hamburgischen) Dienstanweisung für Lehrer, die in dem Verfahren dahingehend - und nur dahingehend - untersucht wurde, ob bei ihrem Erlass der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht gehabt hätte. Eine allgemeine telefonische Erreichbarkeit wird ausdrücklich verneint:


    ormation und Beratung von Schülern und Eltern
    (§ 3 Abs. 4 Satz 2 und § 32 Abs. 2 des Hamburgischen Schulgesetzes -

    LG, Fossi

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin


  • "Lehrkräfte haben dafür Sorge zu tragen, dass sie für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern täglich telefonisch erreichbar sind. Zu diesem Zweck kann die Schule die private Telefonnummer der Lehrkraft an die Eltern und Schüler weitergeben. Soweit die Lehrkräfte ihre private Telefonnummer nicht bekannt geben wollen, sind sie verpflichtet, wöchentlich zwei Sprechstunden, jeweils eine nach Schulschluss und eine in den Abendstunden, anzubieten."


    BVerwG 6 P 7.06, Abs. 2.5


    Von so einer schwammigen Formulierung sollte siche keiner einschüchtern lassen. Was heißt "täglich telefonisch erreichbar"? Jeden Tag? Also auch am Wochenende, an Feiertagen, während des gesetzlichen / tariflichen Urlaubsanspruchs? Oder nur werktags? Oder nur an regulären Unterrichtstagen? Wie ist es mit Teilzeitkräften? Für die nur jeden zweiten Tag? Zahlt der Dienstherr einen Feiertags-, Wochenend- oder Urlaubszuschlag, wenn ein Schüler oder Elternteil auf die Idee kommt, einen Lehrer während dieser gesetzlich oder tarifvertraglich garantierten arbeitsfreien Zeit anzurufen?


    Und die Schule kann "die private Telefonnummer der Lehrkraft an Eltern und Schüler weitergeben"? Kann oder vielmehr darf die Schule das so einfach? Eventuell sogar ohne Einverständnis der Lehrkraft? Gegen welche Datenschutzgesetze wird dabei wohl verstoßen? Und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gilt für den privaten Bereich der Lehrkraft wohl nicht? Und warum müssen überhaupt Schüler die private Telefonnummer kennen? Die könnten doch die betreffende Lehrkraft an jedem Schultag in der Schule ansprechen.


    Und dann noch zwei Sprechstunden pro Woche. Eine nach "Schulschluss". Wann ist das überhaupt? Nach Unterrichtsschluss? Nach der 6., 7., 8., 9. oder 10. Unterrichtsstunde? Oder hängt das vom Jahrgang des Schülers ab? Oder ist "Schulschluss", wenn der Hausmeister das Gebäude abschließt? Nur wo hält man dann die Sprechstunde ab? Und eine der beiden Sprechstunden in den Abendstunden. Der Schulträger wird sich über die Kosten für Hausmeisterüberstunden sowie Heizung und Licht für das Gebäude für diese Sprechstunden am Abend freuen. In einem unbeheizten, unbeleuchteten Gebäude muss keine Lehrkraft Sprechstunden abhalten. Das geht schon alleine aus Gründen des Arbeitsschutzes nicht. Oder bietet man etwa nur einen bestimmten Abend pro Woche an, der dann für alle Lehrkräfte gilt? Und was ist mit den Eltern, die gerade an diesem Abend keine Zeit haben?


    Die oben zitierte Regelung ist sowas von praxisfremd. Ich wiederhole: Davon sollte sich keiner einschüchtern lassen.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    2 Mal editiert, zuletzt von Mikael () aus folgendem Grund: Rechtschreibkorrektur

  • Ich kannte diese Regelung nicht und sie hat mich auch sehr verstört. Das passt so gar nicht zu jeglichen Datenschutzgesetzen und ließe sich bestimmt auch gut anfechten. In der Formulierung wirkt dieser Beschluss auch erpresserisch: "Daten raus oder du musst länger arbeiten". Finde ich gar nicht gut.

  • Hallo,


    aber wie Fossy schon geschrieben hat, hat das Bundesverwaltungsgericht dies überhaupt nicht geregelt. Es ging in dem Verfahren nur um die Frage, ob der Personalrat beim Beschluss einer derartigen Regelung seine Zustimmung hätte geben müssen. Vermutlich hat das Gericht überhaupt keine weiteren Aussagen zu der Dienstanweisung getroffen, außer festzustellen, dass die Herausgabe der Nummer nicht erzwingbar ist.


    Effektiv müsste Hamburg diese Dienstanweisung jetzt flächendeckend durchsetzen, dann müsste sich jemand weigern und dann klagen. Dann ginge das ganze durch die verschiedenen Verwaltungsinstanzen und landet vielleicht wieder beim Bundesverwaltungsgericht.


    Die Frage ist eher, ob Hamburg wirklich auf dieser Anweisung beharrte, wenn sie Gefahr liefen, am Ende ein Urteil zu kassieren, in dem drinstünde, dass nur für den Fall der Bereitstellung eines Diensthandys/-telephons zuhause, eine derartige Regelung (tägliche Erreichbarkeit zu jeder Zeit) angemessen wäre.


    lg Sunrise

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