Vorgaben in NRW zur Bezahlung in den Sommerferien (Zeitvertrag)

  • Hallo.


    Ich habe gehört, dass es ein Grundsatzurteil gegeben hat, das besagt, dass Zeitverträge nicht automatisch vor den Sommerferien enden dürfen, sodass man im Sommer nichts verdient.
    Wisst ihr etwas darüber, welche Vorgaben dabei erfüllt sein müssen?


    Lg

  • Stimmt, callum, und wenn die Vertretung auch nur zwei Tage NACH Halbjahresbeginn anfing, lässt die BR den Vertrag i.d.R. auch VOR den Ferien enden. Sofern ein Anschlussvertrag für nach den Ferien vorliegt, werden die So.ferien jedoch (auch rückwirkend) vergütet. Selbst beides erlebt.
    Gruß aus dem Wald.

  • ebenfalls im Erlaß von 22.05.2009


    "[...] bitte ich in Fällen, in denen Vertretungslehrkräfte spätestens am 01. Februar eingestellt wurden und das Beschäftigungsverhältnis bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien terminiert ist, den Beendigungszeitpunkt nachträglich auf den letzten Ferientag zu ändern."



    als Nebensache : Ich habe soeben diesen Erlaß gelesen - der scheint wirklich interessant zu sein!


    z.B. "Für das Schuljahr 2013/2014 wird auf Grund der verfügbaren Über- hangstellen an den Gymnasien nicht die Notwendigkeit gesehen, Flexiblen Mittel für Vertretungsunterricht einzusetzen."

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