Kollegin schreibt keinen Kommentar unter die Fachabi-Klausuren in Deutsch - geht das???

  • Wir Deutschlehrer haben gerade die Fachabi-Klausuren zuhause und quälen uns - eine Kollegin ist aber schon fertig seit heute, während wir alle noch ein paar Tage sitzen. Diese fertigen Klausuren liegen jetzt auch noch hier bei mir rum zum Gegenchecken - und was sehe ich? Sie hat lediglich die Note plus Datum plus Kürzel auf die Klausuren geschrieben - mehr nicht. Meine Kollegen und ich haben alle einen Kommentar geschrieben, der teilweise über eine DIN A4-Seite geht. Nachdem wir sie darauf angesprochen haben, dass doch ein Kommentar darunter müsse, kam nur als Antwort, dass das nicht der Fall sein müsse. Ende.


    Für mich war das bislang immer selbstverständlich,- allerdings wäre ich auch bei 41 Klausuren schneller fertig OHNE den nervigen Kommentar. Wisst ihr, was rechtlich der Fall ist? Oder wie macht ihr das?

  • Beim gymnasialen Abitur sind keine Kommentare vorgesehen. Die LehrerInnen erhalten Blätter mit dem Erwartungshorizont, auf denen für jede Teilleistung (nach Inhalt und Sprache differenziert) Punkte notiert werden. Am Schluss werden die Punkte zusammengezählt und diese ergeben dann eine Note. Fertig!

  • Wieso macht ihr überhaupt einen Gegencheck? Laut APO-BK muss nur für die nicht-ausreichenden Arbeiten ein Zweitkorrektor begutachten.


    Beurteilung der schriftlichen Arbeiten
    (1) Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer der Klasse korrigiert und begutachtet
    die schriftliche Prüfungsarbeit und bewertet sie mit einer
    Note.
    (2) Bei einer nicht ausreichenden Note zieht die oder der Vorsitzende
    des allgemeinen Prüfungsausschusses eine zweite Fachlehrerin
    oder einen zweiten Fachlehrer zur Begutachtung der Prüfungsarbeit
    hinzu. Bei abweichender Bewertung entscheidet der allgemeine Prüfungsausschuss
    über die Note.


    Wozu sollen die Kommentare gut sein? Die Schüler kriegen die Arbeiten doch nicht wieder.


    Ich schreibe im Wesentlichen auch nur die Punkte auf und rechne sie zusammen. Stichworte sollten doch genügen.

  • Aus der einschlägigen Prüfungsordnung geht hervor:


    Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer der Klasse korrigiert und begutachtet die schriftliche Prüfungsarbeit und bewertet sie mit einer Note.


    Das hervorgehobene Wort ist der Schlüssel zur Antwort: Für die FOS in NRW hab ich auf die Schnelle nichts gefunden, für das Gymnasium gibt es aber z.B. folgende Erläuterung im Lehrplan Deutsch dazu:


    "Die Korrektur einer Klausur setzt sich zusammen aus den Unterstreichungen im Schülertext, [...] den Korrekturzeichen und Anmerkungen [...] und dem Gutachten. Diese Elemente müssen kohärent sein, d.h. das Endgutachten muss mit den Randkorrekturen kompatibel [...] sein, [...]."


    Für Abiturklausuren gilt das Gleiche, mit dem zusätzlichen Hinweis:


    "Sie [die Korrektur] wird dadurch zur überprüfbaren Grundlage der Beurteilung und richtet sich nicht an die Prüflinge, sondern an alle am weiteren Verlauf der Prüfung beteiligten Gutachter."


    Daraus schließe ich, dass das Wort "begutachtet" in der PO für das Fach Deutsch ein Wortgutachten vorsieht, das die Note transparent begründet.

  • Muss man natürlich nicht, ist aber eigentlich immer ''schöner'', wie ich finde, wenn man noch einmal begründet bekommt, warum denn jetzt diese Note entstanden ist.
    Aber wie gesagt, es gibt meines Wissens keine Vorgabe dazu, dass sie es muss!

    "La música es el corazón de la vida. Por ella habla el amor; sin ella no hay bien posible y con ella todo es hermoso."

  • Da habe ich (als Sek. 1 Lehrerin) mal eine ganz naive Frage: Bekommen die SuS die Klausuren überhaupt zurück? Die Abiklausuren werden ja nicht zurück gegeben und können erst nach einigen Jahren eingesehen werden. Da kräht dann wahrscheinlich kein Hahn mehr nach den Kommentaren, oder?

  • Gilt für das Abi und für Niedersachsen, in wie weit das übertragbar ist, muss jeder selber recherchieren:


    Wie hatten im letzten Jahr Dezernentenabitur und wurden in diesem Zusammenhang recht ausführlich informiert.
    Die Schüler können nach einem halben Jahr Einblick nehmen, aber darum geht es bei den Randkommentaren weniger. Sie sind eher relevant, falls ein Schüler gegen eine Bewertung klagt, da dann geprüft wird, ob Gutachten und Randkommentare konsistent sind. Insgesamt gilt die Vorgabe, dass die Randkommendare die Vorzüge und Mängel einer Klausur kennzeichen sollen. Das Gutachten geht dann bilanzierend aus den Randkommentaren hervor. In einer normalen Abiturklausur ergibt der Randkommentar bei mir etwa 2 bis 3 handschriftliche DinA4 Seiten, das Gutachten eine Seite getippt. Das scheint auch ungefähr den Erwartungen zu entsprechen. Ein befreundeter Kollege hat in seiner Korrektur zwar Fehler kurz kommentiert, richtige Passagen aber nur durch einen Haken gekennzeichnet. Das entsprach nach Auffassung des Fachberaters nicht der Vorgabe, auch die positiven Aspekte entsprechend im Randkommentar zu würdigen. Als Ergebnis gab es ein Vieraugengespräch mit dem Dezerneten und an dessen Ende den Stapel mit Klausuren zurück samt des Auftrags die Korrektur zu überarbeiten. Ähnliches konnten auch eine Reihe andere Kollegen berichten.

  • Muss man natürlich nicht, ist aber eigentlich immer ''schöner'', wie ich finde, wenn man noch einmal begründet bekommt, warum denn jetzt diese Note entstanden ist.
    Aber wie gesagt, es gibt meines Wissens keine Vorgabe dazu, dass sie es muss!


    Was "schöner" ist und was nicht, ist meines Erachtens für einen Verwaltungsakt irrelevant. Wenn etwas durch Rechtslage oder Erlasse nicht verlangt wird, dann bringe ich es nicht bei; man muss schließlich bedenken, dass solche "Schönheitsäußerungen" in einer Prüfungsakte verbleiben und beim Widerspruch über den Rechtsweg für Verwaltungsfachanwälte sehr leckeres Futter darstellen. "Wer schreibt, der bleibt", wie schon der alte Horaz so treffend bemerkte.


    Also - als Prüfer schreibe ich das auf, was ich muss, nur das und das auch nur auf die Art und Weise, in der es geschrieben werden muss. Punkt. Fertig.


    Nele

  • Die Schüler können nach einem halben Jahr Einblick nehmen,



    Huh? Bei uns bekommen die SuS die Klausuren nebst Gutachten wenige Tage nach Verkündung der Noten zu sehen. Mich persönlich erstaunt dieses Vorgehen sehr, da ich das so nicht kenne, sondern auch die längere Frist. Was ist denn nun richtig?


    Slightly puzzled
    Raket-O-Katz

  • Die Anfangsfrage kam aus NRW. Dort gilt im gymnasialen Abitur, dass IMMER gegenkorrigiert wird, ferner dass man die vom Ministerium vorgegebenen Korrekturbögen mit der Erbsenzählung (Punktekatalog) verwenden MUSS. Ein Wortgutachten ist nicht vorgesehen.
    Ist das beim Fachabitur womöglich anders? Kann mal jemand von der FOS antworten?


    Gruß,
    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

  • Ne, eigentlich nicht - ein Verweis auf die konkreten Rechtsvorschriften würde mich schon interessieren.

    Was an dem Posting von Piksieben reicht denn nicht? Wo sonst als in der APO-BK möchtest du noch jemanden nachschauen lassen?


    Pausi

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