Eine Themenauswahl/Schwerpunktsetzung vor der mündlichen Prüfung?

  • Hallo Ihr,


    folgendes Problem: Vor zwei Monaten habe ich ein Forum für meine Schüler erstellt, in dem sie sich über die Fachinhalte meines Faches austauschen sowie Hilfestellungen/Material zu evtl. Fragestellungen von mir hätten erhalten können. Die Formulierung zeigt schon: hätten...hat natürlich keinen interessiert!


    So, nun fünf Tage vor der mündlichen Abi-Prüfung kommen jetzt zwei Schüler an und posten in das Forum, sie würden gerne eine Auswahl für die Prüfungen haben, die am Montag stattfinden. Ich bin auch bis zur Prüfung nicht mehr in der Schule. D.h. eine mündliche Themenabklärung ist so nicht mehr möglich.


    Was die APOGOSt angeht habe ich bisher nichts dazu gefunden, was eine solche Themenauswahl verbietet und viele meiner Kollegen haben auch Themenschwerpunkte gesetzt.


    Jetzt die Frage an Euch: Ist so eine Schwerpunktsetzung bzw. die Eingrenzung und Mitteilung dieser an die Schüler verboten/erlaubt? Und würdet Ihr in einem Forum eine solche Information geben? Eine andere Möglichkeit wäre noch, nur damit da nichts schwarz auf weiß steht - sich anrufen zu lassen.



    Viele Grüße


    Garet Jax

    • Offizieller Beitrag

    Was aber bestimmt auch in NRW gilt, ist der Gleichbehandlungsgrundsatz: wenn nun nur die zwei Schüler eine Themeneingrenzung erhalten und die anderen nicht, ist das problematisch.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

    Einmal editiert, zuletzt von Meike. ()

  • Würde ich nie machen, denn


    1) laut APO-Gost (§38 und 22) musst du themenübergreifend prüfen. Wenn du jetzt irgendwas einschränkst, dann könnte das schwierig werden, weil die Schüler sich mit Tunnelblick nur darauf vorbereiten werden.
    2) nehmen wir an, sie können das von dir angebene Thema nicht. Dann wirst du im zweiten Prüfungsteil auf irgendein anderes Thema ausweichen. Wenn sie da dann schwach sind und eine schlechte Note bekommen, könnten sie versuchen, dir an den Karren zu fahren, weil du ja über etwas geprüft hast, was gar nicht vorgesehen war.
    3) es ist Abitur und kein Schülerreferat zu irgendeinem Thema.
    4) wer kurz vor knapp nach einer Einschränkung fragt, tut dies zu 99%, weil er die Vorbereitung zu lange schleifen lassen hat. Ich persönlich finde, dass irgendwann auch mal Schluss sein muss mit dem Entgegenkommen.

  • Würde ich nie machen, denn


    1) laut APO-Gost (§38 und 22) musst du themenübergreifend prüfen. Wenn du jetzt irgendwas einschränkst, dann könnte das schwierig werden, weil die Schüler sich mit Tunnelblick nur darauf vorbereiten werden.
    2) nehmen wir an, sie können das von dir angebene Thema nicht. Dann wirst du im zweiten Prüfungsteil auf irgendein anderes Thema ausweichen. Wenn sie da dann schwach sind und eine schlechte Note bekommen, könnten sie versuchen, dir an den Karren zu fahren, weil du ja über etwas geprüft hast, was gar nicht vorgesehen war.
    3) es ist Abitur und kein Schülerreferat zu irgendeinem Thema.
    4) wer kurz vor knapp nach einer Einschränkung fragt, tut dies zu 99%, weil er die Vorbereitung zu lange schleifen lassen hat. Ich persönlich finde, dass irgendwann auch mal Schluss sein muss mit dem Entgegenkommen.


    Dem stimme ich vollkommen zu.

  • Ich würde es auch nicht machen. Gründe wurden bereits genannt. Hinzu kommt
    1) Unser Oberstufenkoordiantor hat ausdrücklich gesagt, dass wir dieses nicht tun dürfen
    2) Im Extremfall die Abiprüfung angefochten werden kann (da ggf. Formfehler und sei es nur, dass sich ein Schüler, der diese themeneinschränkung nicht hatte, Rechtsmittel einlegt oder dass die Schüler dir an den Karren pinkeln.
    3) Ich habe auf die Vorgaben für die zentrale Abiprüfung verwiesen (schriflichtlich). Da konnte ich auch keine Themeneinschränkung vornehmen.

  • Bei uns an der Schule gab es auch mal mächtig Ärger. Ein Schüler hat sich beschwert, dass ein anderer Schüler bei einer Kollegin eine Einschränkung gesagt bekommen habe (ob das stimmt, weiß ich nicht).

  • Also, wenn es Prüfungsschwerpunkte gegeben hätte, dann hätte ich zur offiziellen Konsultation in der Schule bekannt gegeben. Jetzt nur ausschliesslich im Forum im Internet für zwei Schüler niemals!

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