Hallo zusammen,
ich bin gerade ein wenig verwirrt, was meine zukünftige Einstufung in der Besoldungstabelle betrifft. Erfolgt die Einstufung nach Erfahrung oder nach Alter? Habe schon beides gehört / gelesen.
Danke für eure Hilfe!
Hallo zusammen,
ich bin gerade ein wenig verwirrt, was meine zukünftige Einstufung in der Besoldungstabelle betrifft. Erfolgt die Einstufung nach Erfahrung oder nach Alter? Habe schon beides gehört / gelesen.
Danke für eure Hilfe!
Die Verwirrung kann daran liegen, dass im Zuge einiger Urteile bzw. Klagen zur Frage der Altersdiskriminierung verschiedene Landesregierungen ihre Besoldungsverordnungen in jüngerer Vergangenheit geändert haben.
Ich bin zwar nicht aus Baden-Württemberg, aber Euer Landesbesoldungsgesetz in der Fassung vom 09.11.2011 gibt folgendes her:
ZitatAlles anzeigen§ 31
Bemessung des Grundgehalts
in der Landesbesoldungsordnung A
...
(3) Das Aufsteigen in den Stufen beginnt mit dem Anfangsgrundgehalt der
jeweiligen Besoldungsgruppe mit Wirkung vom ersten des Monats, in dem
die erste Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge bei einem
öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Geltungsbereich des Grundgesetzes
wirksam wird. Der Zeitpunkt des Beginns wird um die zu diesem Zeitpunkt
vorliegenden, nach § 32 Abs. 1 berücksichtigungsfähigen Zeiten
vorverlegt.
Quelle: http://www.landesrecht-bw.de/j…BesG+BW&max=true&aiz=true
Also kein Bezug zum Lebensalter, sondern alle fangen mit der ersten Stufe an. Hast Du Zeiten nach §32 vorzuweisen, dann wird der Zeitpunkt des Beginns vorverlegt. Da steht:
ZitatAlles anzeigen§ 32
Berücksichtigungsfähige Zeiten
(1) Berücksichtigungsfähige Zeiten nach § 31 Abs. 3 Satz 2 sind:
...
2. Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit als Arbeitnehmer im Dienst eines
öffentlich-rechtlichen Dienstherrn oder im Dienst von
öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihren Verbänden, die
nicht Voraussetzung für die Zulassung zur Laufbahn sind,
Quelle: ebd.
Da Du Deine Angestelltentätigkeit ja vermutlich beim Land Baden-Württemberg verrichtet hast, sollte die Zeit da drunter fallen. Mit Zeiten "die nicht Voraussetzung für die Zulassung zur Laufbahn sind" ist gemeint, dass das Referendariat eben nicht als Berufserfahrung zählt.
Die Einstufung dürfte sich also nach Deiner Berufserfährung richten. Ggf. können auch noch andere Dinge angerechnet werden (siehe Gesetzestext).
Danke für Deine Antwort. Vom Alter her hätte ich eigentlich in Stufe 5 kommen müssen und war schon besorgt, dass ich eventuell (trotz Anrechnung von Vorzeiten) in Stufe 1 beginnen muss. Aber wie ich gerade erst erfahren habe, ist bei A12 ist die niedrigste Stufe 4. Puh!
Da es hierzu passt, schreibe ich mal drunter weiter.
Ich habe nach Abschluss des Studiums 2 Jahre Vertretungsstellen an Schulen gehabt, nach denen ich dann 2 Jahre OBAS gemacht habe. Anschließend wurde ich mit A13/5 eingestuft. Jetzt kam ein Bescheid über die "Festsetzung der Erfahrungsstufe nach § 27 Übergeleitetes Besoldungsgesetz NRW" in der die (mehr oder weniger vorübergehende) Einstufung noch einmal bestätigt wurde. Jetzt stehen unter dem Punkt "Berechnung der Erfahrungsstufe" 0 Monate 0 Jahre, was meiner Meinung nach nicht ganz richtig ist. Ich habe ja 2 Jahre vor der OBAS im öffentlichen Dienst gearbeitet. Oder fällt dies unter den Punkt "Erwerb der Laufbahnbefähigung", weil man zwei Jahre Berufserfahrung für OBAS nachweisen muss???
Wenn die 2 Jahre Voraussetzung zur Teilnahme an der OBAS waren, gelten sie nicht.
Bist du in der GEWerkschaft? Hier ist professionelle Beratung gefragt. Was wie wo angerechnet wird, ist kompliziert - wirkt sich über die Jahre hinweg jedoch in mehreren Tausend € aus und kann Auswirkungen bis ins Rentenalter haben, falls du deswegen die letzte Dienstalterstufe nicht mehr bekommst. Zeiten im öffentlichen Dienst an Schulen (und staatlich anerkannten Ersatzschulen) wurden nach meiner Kenntnis immer angerechnet - wobei es hier auch zwischenzeitlich Änderungen gegeben haben mag. Ich bin auch nicht informiert, wie das bei euch mit QBAS / Seiteneinsteiger gehandhabt wird.
Gefunden habe ich das:
http://www.phv-nw.de/bildungak…waltung_des_lehrermangels
und
http://www.tresselt.de/seiteneinsteiger.htm
Daraus
ZitatBei entsprechenden Vorerfahrungen kann der Start aber bereits in einer höheren Stufe erfolgen. Anerkennungsfähige Zeiten von einem Jahr führen zur Stufe 2, von drei Jahren führen zur Stufe 3 und sechs Jahren führen zur Stufe 4. Da die Ausbildungszeit normalerweise als Vorerfahrung angerechnet wird, können Sie mit der Stufe 2 rechnen.
Ich bin da auch dran interessiert, wie man nach OBAS eingruppiert wird. Als OBAS´ler wird man nämlich nach TV-L bezahlt, die Eingruppierung in die Stufen dort passiert nach dem Zitat von Alias. Da wir nahtlos vom Angestellten in den Beamtenstatus übergehen, dürfte da eigentlich keine Rechtsgrundlage sein, die Angestelltenzeiten nicht zu werten. Der Unterschied ist dann allerdings nur von A13/4 auf A13/5, da man wohl nicht mehr unter A13/4 einsteigen kann. So ist zumindest meine Interpretation der Sache.
Bei Beibehaltung des Angestelltenverhältnisses wäre es ja sicherlich nicht möglich, von TV-L 13/4 wieder auf TV-L 13/1 zu gehen, weil man quasi ohne Berufserfahrung als fertiger Lehrer einsteigt.
Bei mir wurde die OBAS-Zeit nicht angerechnet, da sie als Ausbildungszeit gilt (BR Arnsberg). Die Zeit vor der OBAS (Vertretungsstelle) wurde anerkannt.
Was ja im Umkehrschluss bedeutet, dass man im TV-L auch rückgestuft werden kann, oder sehe ich das falsch?
Zum Glück macht es wenig Unterschied bei mir. Auf Grund meines Alters wäre ich in A13/5 eingestuft worden (alte Besoldungseinstufung nach Lebensjahren) und ein Jahr später in A13/6. So werde ich aber auch in A13/5 eingestuft, weil es keine kleinere Stufe mehr gibt. Effektiv verliere ich dadurch vielleicht 6 Monate in einer höheren Stufe. Gerade noch so verschmerzbar.
Was ja im Umkehrschluss bedeutet, dass man im TV-L auch rückgestuft werden kann, oder sehe ich das falsch?
Ja kann man, durch Unterbrechungen z.B., weil du so und soviele Wochen nicht gearbeitet hast. Hier nach Aussage der Personalstelle reichen dann sogar die 6 Wochen Sommerferien nachdem ich wieder bei 1 anfangen musste
Darf man als Angestellter des Landes eigentlich sagen, dass die Methoden, die unser Dienstherr anwendet, sich in meinen Augen stark diversen Heuschreckenfirmen ähnelt, die unser Dienstherr sonst verteufelt?
Darf man als Angestellter des Landes eigentlich sagen, dass die Methoden, die unser Dienstherr anwendet, sich in meinen Augen stark diversen Heuschreckenfirmen ähnelt, die unser Dienstherr sonst verteufelt?
Nein, darfst du nicht unbedingt in der Ausübung deines Amtes. In deiner Freizeit und im anonymen Netz ist es weniger problematisch.
Allerdings ist dein Dienstherr laut Profil NRW und soweit ich es hier erlebt habe, macht es NRW eben nicht so, sondern erkennt ziemlich großzügig an. Also aufpassen bei der Kritik
chili
@SwingingPhone: waren denn die zwei Jahre Vertretungsstelle die Grundlage für die Zulassung zur OBAS oder hattest du mehr Berufserfahrung in anderen Jobs?
Ich bin zwar in der GEW, aber ich habe bisher leider immer die Erfahrung machen müssen, dass die in der Beratung noch weniger wussten als ich mir selbst an Wissen aneignen konnte...
http://www.lehrerforen.de/index.php?page=User&userID=11562&
heureka: Ich war drei Jahre überhälftig städtisch angestellt und dann vier Jahre Freiberufler. Diese Zeiten wurden nicht angerechnet. Dann 10 Monate an einer Schule und danach 12 Monate an meiner jetzigen als Vertretungslehrer. Diese Zeiten wurden anerkannt. Die 24 Monate als OBAS-Vorraussetzung standen dann etwas auf der Kippe, als die zuständige Abteilung nicht glauben konnte, dass dafür auch andere Berufe anerkannt werden können...
@SwingingPhone: waren denn die zwei Jahre Vertretungsstelle die Grundlage für die Zulassung zur OBAS oder hattest du mehr Berufserfahrung in anderen Jobs?
Ich bin zwar in der GEW, aber ich habe bisher leider immer die Erfahrung machen müssen, dass die in der Beratung noch weniger wussten als ich mir selbst an Wissen aneignen konnte...
http://www.lehrerforen.de/index.php?page=User&userID=11562&
Das ist echt schade. Musste ich aber in Brandenburg auch erleben, Berlin hingegen hat eine sehr gute Rechtsberatung, nur der Wille zu Klagen ist dann nicht so richtig da, weil ja z.B: 150 Euro für sie nicht viel Geld sind, bei 600 Euro monatlich finde ich das aber schon einiges
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