Hallo zusammen,
als langjährig hier Mitlesender (aber noch nie Mitschreibender) möchte ich mich jetzt einmal zu Wort melden und Euch um Eure Meinung bitten.
Es geht um das leidige Thema "dienstliche Beurteilung", genauer gesagt, um die sogenannte Anlassbeurteilung in Baden-Württemberg.
Da läuft in den letzten Jahren auch nach Meinung vieler Juristen ganz viel schief.
Konkret geht es um einen Kollegen (Studienrat, A13), der in einem anderen Regierungsbezirk an einem Gymnasium tätig ist und eine Beförderung nach A14.
In BW ist es so, dass 50% der A14er Stellen mit einer teilweise höchst fragwürdigen Ausschreibung vergeben werden, und die restlichen 50% nach einer Anlassbeurteilung. Dieser Kollege ist seit vielen Jahren an der Schule tätig, hat als einer der letzten im Kollegium noch ein volles Deputat. Die meisten anderen Kolleginnen/Kollegen packen ein volles Deputat schon aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr.
Dieser Kollege hat jedoch in all den Jahren diverse Zusatzaufgaben (ohne Stundenermäßigung!) übernommen, war oft an Wochenenden in der Schule und hat sich wirklich für die Schule alle Beine rausgerissen. Er hätte (nicht nur nach meiner Meinung) eine OStR-Stelle verdient.
Was passiert jetzt? Genau zu dem Zeitpunkt, an dem sein Anstellungsjahrgang an der Reihe war, hat ein neuer Schulleiter das Regiment in der Schule übernommen. Das Problem: Schulleiter in BW dürfen Beurteilungen durch Unterrichtsbesuche erstellen, auch wenn sie von dem betreffenden Fach keine Ahnung haben. Früher war es in BW so, dass ein sogenannter Fachberater (ein vom Oberschulamt bestellter und fachlich kompetenter Studiendirektor einer anderen Schule) den Unterricht besuchte und dann eine Beurteilung erstellen musste.
Das ist lange vorbei. Heute kann ein fachlich völlig inkompetenter Schulleiter den Unterrichtsbesuch durchführen und ein völlig falsches und ungerechtes Urteil fällen. Genau dies ist hier passiert. Der Schulleiter, von dem bekannt ist, dass er die von diesem Kollegen unterrichteten Fächer radikal ablehnt, hat eine völlig unzutreffende Beurteilung geschrieben, die eine Beförderung nach A14 faktisch ausschließt. Diese Beurteilung hat in Fachkreisen Empörung ausgelöst, aber es ist offensichtlich unmöglich, dagegen etwas zu unternehmen.
Sowohl ein Vertreter des Bezirkspersonalrats als auch ein beauftragter Rechtsanwalt haben von schreiendem Unrecht gesprochen, gegen das sich aber nichts machen lasse. Die Macht der Schulleiter in Baden-Württemberg ist offenbar unbegrenzt. Von Seiten des Örtlichen Personalrats an dieser Schule ist leider auch nicht viel zu erwarten.
Es gäbe vielleicht noch eine Möglichkeit, zu einem gerechteren Urteil zu kommen, nämlich den Besuch eines kompetenten Fachberaters zu verlangen. Ein solcher Fachberater, der das betreffende Fach auch selbst unterrichtet, hat in BW sogar Weisungsbefugnis gegenüber dem Schulleiter.
Der betroffene Kollege, der natürlich weiß, was er in den letzten Jahren geleistet hat, ist jedoch mittlerweile so >>>verbittert<<<, dass er alles hingeschmissen hat. Er kommt nicht mehr bei Kollegenausflügen mit, meidet Feiern im Kollegium und Veranstaltungen in der Schule. Ebenso will er sich anscheinend auf eine Sperrliste setzen lassen, die in BW bei den Regierungspräsidien geführt wird. Die Kollegen, die sich auf diese Liste setzen lassen, erklären gegenüber der Schulbehörde, dass sie keinen Wert mehr auf eine Beförderung legen und diesbezüglich auch keine Unterrichtsbesuche mehr wünschen.
Seine Kolleginnen und Kollegen machen sich mittlerweile ernsthaft Sorgen.
Ich möchte Euch gerne um Eure Meinung zu diesem Fall bitten. Ebenso würde mich interessieren, wie solche Fälle in anderen Bundesländern geregelt werden.
Freundliche Grüße
Zollernalb