Hallo,
ich bin zur Zeit Lehrerin an einer Hauptschule. Zum Sommer wird in unserer Stadt eine Sekundarschule gegründet, an die ich auf eigenen Wunsch versetzt werde. Ich werde jedoch mit 12 Stunden an meine alte Schule rückabgeordnet, was ich auch begrüße, da ich meine Klasse (und auch die Parallelklasse) noch weiter unterrichten möchte, damit trotz des ganzes Chaos`noch ein bisschen Kontinuität gewährleistet ist.
Ich hatte jedoch gegenüber der Schulleitung den Wunsch geäußert, die Klassenleitung abzugeben. Ich habe mehrere Gründe dafür genannt, u.a.:
1. Meine Stammschule ist dann eine andere. Und meines Wissens muss ich auch nur an dieser an Konferenzen (insb. Zeugniskonferrenzen) teilnehmen. dies würde aber doch mit den Erfordernissen einer Klassenleitung kollidieren.
2. Ich hatte schon vor einigen Wochen meinem Schulleiter gegenüber zu bedenken gegeben, dass ich mich überbelastet fühle. Ich habe aufgrund meiner Fächerkombination ständig 4 bis 5 Korrekturfächer und keinen Co-Klassenlehrer. Daraufhin hat sich der Chef als Co-Klassenleiter zur Verfügung gestellt. Zunächst hatte ich mich gefreut. Es zeigt sich jedoch, dass er mir nicht wie gehofft etwas von dem "Schreibkram" und Kriesengespräche abnimmt, sondern nur "seinen Namen zu Verfügung stellt". Nun muss eine neue Schule aufgebaut werden, wozu ich auch richtig Lust habe. Ich denke nur, dass die Belastung dann noch mehr steigt. Eine Klasse "aus der Ferne" zu leiten, erscheint mir nicht zu schaffen zu sein. (Übrigens wird mein jetziger Chef im kommenden Schuljahr auch der Schulleiter der Sekundarschule sein.)
Ich habe bezgl. der Klassenleitung nun schon zweimal das Gespräch mit dem Schulleiter gesucht. Vor ein paar Tagen hat er mir in einem sehr aggressiven Tonfall versucht klar zu machen, dass ich meine Klasse auch im kommenden Schuljahr weiter zu leiten habe. Er werde dies mit dem Konrektor, der dann die Hauptschule zu Ende leiten wird, klären. Mir ist jedoch völlig klar, dass dieser das gleiche sagen wird, da er mir nicht wohl gesonnen ist.
Ich habe bereits mit den Personalräten der beiden Schulformen gesprochen. Sie unterstützen meine Bedenken und zweifeln den Sinn dieser Entscheidung an. Es scheint jedoch keine eindeutige rechtliche Regelung zu geben, mit Hilfe derer ich mein Anliegen "schwarz auf weiß" durchsetzen könnte, so dass eine Remonstration mit Sicherheit erfolgreich wäre.
Kennt ihr ähnliche Fälle bzw. wisst ihr, ob man eine Klassenleitung an einer Schule, an die man nur mit etwas weniger als einer halben Stelle abgeordnet ist, ablehnen kann.
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Bine