Nachprüfung & Mutterschutz

  • Hallo zusammen,


    ich bereite gerade den Elternsprechtag vor und habe mir in dem Zusammenhang die versetzungsgefährdeten Herzchen aus meiner Klasse etwas näher angeschaut. Dabei stellt sich mir folgende Frage: es ist ganz gut möglich (natürlich dauert das Schuljahr noch), dass ein Schüler "wegen mir" (und natürlich einer 5 in einem anderen Fach) sitzenbleibt aber in die Nachprüfung kann. Die würde er bestimmt in meinem Fach machen wollen, das andere ist eine "Betonfünf" Richtung sechs.


    Ich bin nur noch ein paar Wochen in der Schule und gehe dann in den Mutterschutz. Eine eventuelle Nachprüfung läge auch noch in meinem Mutterschutz. Ich würde die Eltern des Jungen am Sprechtag gern schon mal informieren, wie das Ganze dann abläuft. Ich glaube, ich dürfte die Prüfung nicht mal abhalten, wenn ich wollte und fit wäre, oder? Was passiert denn, wenn ich sie nicht abnehme? Macht das einfach irgendwer anderes aus der Fachschaft?


    (Und bevor jetzt jemand glaubt, ich will gern im Kreißsaal prüfen oder so: ich weiß wohl, dass ich ersetzbar bin. Ich würde nur gern den Eltern sagen, wer wie wo warum wann ihr Kind ggf. prüft)


    Vielen Dank


    Doro

  • Doch, die Prüfung dürftest du abhalten, zumindest in der Zeit vor der Geburt. Nach der Geburt darfst du während des Mutterschutzes nicht arbeiten.
    Bei mir war es damals so, dass jemand anderes meine Prüfungen korrigieren musste. Ist natürlich blöd, aber auch wir kriegen Kinder, so What? Kann man ja sowieso nicht ändern.

  • Was passiert denn, wenn ich sie nicht abnehme? Macht das einfach irgendwer anderes aus der Fachschaft?

    Gem. APO Sek I, §22, Abs. (2) ist der bisherige Fachlehrer auch der Prüfer. Was passiert, wenn der nicht prüfen kann, muss dann wohl woanders geregelt sein. Im Zweifelsfall, meine ich, setzt die Schulleitung einen Prüfer ein.


    Sinnvollerweise solltest du einen Ersatzprüfer vorschlagen, vielleicht kannst du im Vorfeld schon jemanden ansprechen. Vielleicht der Kollege, der die Parallelklasse unterrichtet hat? Oder ein Fachkollege, der in der Klasse etwas anderes unterrichtet hat oder die Klasse vorher unterrichtet hat und den Prüfling daher womöglich kennt?


    Dann kann man schon Mal etwas absprechen, die Aufgabe eingrenzen etc.

    Ich würde nur gern den Eltern sagen, wer wie wo warum wann ihr Kind ggf. prüft

    Die Frage nach dem "warum" ist -- mit Verlaub -- nichts, was die Eltern etwas angeht. Du prüfst nicht, also prüft jemand anders. Wenn man den Eltern vorher sagen kann, wer das ist, um so besser. Ich halte es aber für wichtiger, dass der Prüfling das weiß. Ob du schwanger bist, krank, tot oder versetzt wurdest, spielt doch keine Rolle.



    Pausi

    2 Mal editiert, zuletzt von Pausenclown () aus folgendem Grund: Ergänzung.

  • Du darfst, wenn du möchtest und wenn das Schulamt dich lässt, denn ich könnte mir vorstellen, dass denen das zu heikel ist, immerhin kannst du deine Zustimmung jederzeit widerrufen (die ist nicht bindend) und dann stehen sie ohne Prüfer da.



    Also geh mal davon aus, dass jemand anders prüfen wird und warum das so ist, geht die Eltern nichts an.

    • Offizieller Beitrag

    Den Eltern kann es eigentlich auch egal sein, wer ihr Kind prüfen wird.
    Wichtig fände ich, dass du die Prüfungsaufgaben erstellst.
    Wird es eine schriftliche oder mündliche Prüfung sein?

  • Danke für die ersten Antworten...gerne mehr! Die Nachprüfung sieht bei uns so aus, dass in den letzten Ferientagen an einem Tag eine schriftliche, am nächsten eine mündliche Prüfung erfolgt. Vermutlich ist es am sinnvollsten, mal zu schauen, ob es in einer Parallelklasse nach einer Nachprüfung im gleichen Fach aussieht. Fachkollegen unterrichten meine Klasse leider nicht.


    Zum "warum": das hab ich eigentlich nur geschrieben, weil es so gut in die Liste der Fragewörter passte ... es ist ja auch relativ offensichtlich, warum ich nicht da sein werde...


    Das Blöde ist halt, dass ich "raus" sein werde bevor die Entscheidung fällt - und mein Plan war eigentlich, wenn ich gehe, alles geklärt zu haben. Naja, wahrscheinlich relativ illusorisch und wenige Wochen später muss ich mich dann von meinem Faible für Detailplanungen wohl sowieso verabschieden... :rofl:

  • Bis zur Geburt kannst du freiwillig weiterarbeiten. Während des Mutterschutzes 6 Wochen vor dem Geburtstermin ist das aber freiwillig und der Arbeitgeber kann dich nicht dazu zwingen.
    Ich würde mich da aber genau informieren wie das ist, wenn du erst in Mutterschutz gehen willst und den dann nur für die zwei Tage unterbrechen willst. (Stichwort Versicherungen, aber auch was die Zahlung von Mutterschutzgeld angeht).
    In den 8 Wochen nach der Geburt darfst du hingegen nicht arbeiten. Da darf die Schule dich nicht einsetzen, selbst wenn du es willst. Ausnahmen gibt es nur für Selbständige.

  • Ausnahmen gibt es nur für Selbständige.

    Nein, da gibt es keine Ausnahmen, sondern für die gilt einfach das MuSchG nicht, das gilt nur für abhängig Beschäftigte.


    Bis zur Geburt kannst du freiwillig weiterarbeiten. Während des Mutterschutzes 6 Wochen vor dem Geburtstermin ist das aber freiwillig und der Arbeitgeber kann dich nicht dazu zwingen.

    Das kannst du auch nur, wenn der Dienstherr zustimmt. Lehnt der das ab, dann hast du die Möglichkeit nicht. Und in diesem Falle gehe ich stark davon aus. Hier ist es ja am Ende der Ferien, also würde die Zeit wohl so behandelt werden, als ob sie durchgängig noch gearbeitet hat, was ja auch gewissen Risiken birgt. Denn den Mutterschutz unterbrechen kann man nicht, das ist nicht vorgesehen!

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