Hallo ihr Lieben,
ich habe nun den Arbeitsvertrag vorliegen um die OBAS Ausbildung beginnen zu können. Enthalten ist eine Klausel mit der Verpflichtung drei Jahr nach Beendigung für den Arbeitgeber weiterhin tätig zu sein. In einem weiteren § steht dass ich mich verpflichten muss, die Kosten einschließlich Entgelt für 5 Std. Unterrichtsfreistellung nach TV-L zeitanteilig zurückzuerstatten falls ich nicht die drei Jahre tätig sein werde. Ist diese Verpflichtung zur Kostenrückerstattung rechtmäßig und üblich?
Über zeitnahe Antworten freue ich mich sehr, da ich diese Woche reagieren muss auf den Vertrag.
Liebe Grüße
FrauClara