Anrechnung von Deputatsstunden für "besondere Aufgaben"

  • Hallo zusammen,


    angenomen, man hat in seiner Freizeit ein Fernstudium absolviert, die Kosten hierfür selbst getragen und ist nun für "besondere Aufgaben" an der Schule befähigt (Details möchte ich erst mal nicht angeben). Kann dann der Schulleiter einfach festlegen, dass ich diese Aufgaben an der Schule übernehmen MUSS und dafür X Deputatsstunden angerechnet bekomme, auch wenn meine Arbeit sehr viel mehr wert ist? (Es gibt Listen mit offiziellen Stundensätzen für Selbstständige).


    Mir ist schon klar, dass die Schulleitung den Stundenplan macht und ich grundsätzlich wenig Mitspracherecht habe. Doch ich hoffe, dass es in diesem Fall doch anders aussieht. Schließlich habe ich für das Fernstudium kein Geld und keine Zeit investiert, um dann einen Nachteil zu haben ;-).


    Danke für eure Meinungen.

  • In NRW ist es so, dass man Verfügungsstunden für besondere Aufgaben kriegen kann. Tatsächlich bin ich durch Dein Post sehr neugierig geworden, was Du gemacht hast, was 1. für die Schule anscheinend wichtig ist und 2. einen Stundenerlass rechtfertigt.
    Lehrerstunden sind nunmal prinzipiell fürs Unterrichten der Schüler gedacht.

  • Da Deine Anfrage sehr geheimnisvoll und speziell klingt, du aber nicht ins Detail gehst, ist die Antwort sehr schwierig.
    Du kannst natürlich nur mit Aufgaben betraut werden, die üblicherweise auch durch LuL Deiner Laufbahn wahrgenommen werden.
    Falls Du Dich nebenbei auf eigene Kosten zur Ärztin fortgebildet hättest, könnte Dich Deine Schulleiterin nicht für die stundenweise Übernahme ärztlicher
    Aufgaben heranziehen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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