Nachdem es ja den Termin zum 1.11. in NRW gibt, stellt sich die Frage, ob es Probleme gibt, wenn man bis zum 15.10. nicht das Zeugnis des 1.Staatsesexamens vorliegen hat.. ich habe meine letzte mündliche Prüfung nämlich zwischen dem 14. und 25.10. (haha, tolles Timing) und könnte ja nie die Deadline mit dem 15.10. einhalten... hat da jemand Erfahrungen, wie das ist, wenn man sich jetzt bewirbt auf November und das Zeugnis dann aber nicht vor 1.11. vorliegt (es muss noch anerkannt werden, da ich in Ba-Wü studiert hab)?
Ich frage deshalb, wiel ich annehme, dass die Vereidigung ja erst am 1.11. oder so stattfindet, also wäre es ja denkbar, dass man die Deadline tewas aufweichen könnte.. ich meine, NRW wirbt zumindest für Referendare, also hoffe ich nicht, dass einem so der weg verbaut wird. Und wenn die dann trotzdem auf stur schalten, wird man dnan gesperrt für dne nächsten Einstellungstermin im Mai 2014??
Wo erfrag ich das am besten, am entsprechenden Zfsl oder bei der Bezirksregierung?