LRS bei Kind mit Migrationshintergrund?

  • Hallo zusammen,


    in einer Klassenkonferenz soll über den Nachteilsausgleich bzgl. LRS entschieden werden, es betrifft ein Kind, das seit 3Jahren in D ist, daheim ausschließlich Muttersprache spricht und die Eltern keine Unterstützung schulischer Art bieten können. Nun ist de Schülerin in Kl. 4 - seit Ende Kl 1 in 3 versch. GS (Umzug) - die Deutschnote war erst ausgesetzt, nun ist sie im befriedigenden bis ausreichenden Bereich. Fehler macht sie viele - aber sie lernt auch nicht (keine Hausaufgaben, schulaufgaben werden kaum gemacht, Arbeitsverhalten na ja...) ICH bin völlig unsicher, ob das eine LRS ist... Alle anderen Bereiche in Deutsch sind auch nicht einwandfrei (oder besser als befriedigend). Andere Fächer auch nicht...
    Wir werden auf alle Fälle intensiv diskutieren, ob, wie und in welcher Form das stattfinden kann. An allen Maßnahmen der Förderung nimmt sie schon teil - was es darüber hinaus noch gibt (empfohlen werden kann) müssen wir auch noch schauen...


    Wie handhabt ihr das an euren schulen? Gibt es Tests, die den Migrationshintergrund einbeziehen (bzw. unabhängig davon sind?)
    Freu mich über Erfahrungen und Meinungen, auch wenn ich weiß, dass keiner eine Glaskugel hat und eine Ferndiagnose stellen kann...

  • Wir machen den Nachteilsausgleich von einer professionellen Diagnose abhängig. Da bei uns keiner eine entsprechende Zusatzausbildung hat, verweisen wir auf externe Anbieter (psychosoziale Beratung des Schulträgers; Psychologen; LRS-Institute, die solche Tests teils auch kostenlos durchführen; ...). Ist eine aktuelle (!) Diagnose vorhanden und (!) nimmt das Kind an einer LRS-Förderung teil (bei uns eben extern, da wir keine Experten sind - bei sozial schwachen Kindern werden die Kosten durch den Schulträger etc. übernommen) , dann wird der Nachteilsausgleich gewährt.
    Da mit dem Ausgleich nicht dauerhaft ein "Mangel" "ermöglicht" werden soll, ist es für uns (bei LRS, was sich langfristig nunmal durchaus sehr verbessern lässt) eine aktive Arbeit am Problem ausschlaggebend für die Gewährung.

  • In Ba-Wü gibt es eine VwV zum Nachteilsausgleich, wurde 2008 novelliert. Ich weiß nicht, was in deinem BuLa gilt, da musst du dich unbedingt erkundigen.
    In Ba-Wü gilt für JEDES Kind bis Klasse 6 der Nachteilsausgleich, wenn es länger als ein halbes Jahr Note 4 oder schlechter hat. Egal ob Migr. oder nicht, egal ob "faul"§ oder nicht.
    Jeder (Deutsch-) Lehrer darf und MUSS die Diagnose selbst stellen (können!).
    Geeignete Tests sind z.B. SLS oder HSP. Man muss aber keinen Test machen, es reicht deine Einschätzung als Fachlehrer!
    Meld dich, wenn du die VwV möchtest.

  • In Ba-Wü gibt es eine VwV zum Nachteilsausgleich, wurde 2008 novelliert. Ich weiß nicht, was in deinem BuLa gilt, da musst du dich unbedingt erkundigen.
    In Ba-Wü gilt für JEDES Kind bis Klasse 6 der Nachteilsausgleich, wenn es länger als ein halbes Jahr Note 4 oder schlechter hat. Egal ob Migr. oder nicht, egal ob "faul"§ oder nicht.

    Wer denkt sich nur so etwas aus? Bestimmt die Menschen, die sich dann über die schlechten Lese- und Rechtschreibkompetenzen wundern. :autsch:
    Für euch ist das bestimmt frustrierend. Was bin ich froh, dass bei uns in Hessen die VOLRR gilt. Die außerschulischen Gutachten müssen dabei nicht berücksichtigt werden. Ansonsten hätten hier alle einen Nachteilsausgleich, denn diese "Gutachten" werden für alle ausgestellt, deren Eltern das wünschen.

  • Achso, für Hessen habe ich gefragt...
    Ja, VoLRR gilt - außerschulische Gutachten hätten wir ja gerne, aber die Eltern kümmern sich nicht... Das ist es ja - nicht nur die Deutsch-Note ist schlecht, auch Wahrnehmung, Konzentration etc (das ist aber eine andere Baustelle).
    Die Tests sind nicht gut (SRT und HSP) - die zeigen Auffälligkeiten, aber in meinen Augen ist es nicht getan, dass das Kind nun eine längere Bearbeitungszeit, reduzierten Umfang o-ä. bekommt - da es hierfür ja auch nicht lernt bzw. die Kompetenzen, die zu erwerben sind, nicht erwirbt :angst:

  • Ich finde, dass in diesen Fällen ein Nachteilsausgleich kontraproduktiv ist und Eltern falsche Signale setzt. Da ist manchmal eine 5 wirkungsvoller als eine ausgesetzte Note, denn dann sehen die Eltern/Kinder, dass da etwas passieren muss.
    Habt ihr das BFZ eingeschaltet?
    Ich (ebenfalls Hessen) weigere mich LRS zu diagnostizieren und verweise die Eltern immer an Experten bzw. falls da nix zu erwarten ist schonmal vorab ans BFZ.

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