Hallo liebe Kollegen,
Ich habe ein kleines Problem mit der schulleitung: in meiner klasse befindet sich ein Junge, der chronisch faul ist und nicht im Unterricht mitmacht. Bisher hat er gelernt, dass er mit seiner Faulheit durchkommt. Lediglich, wenn man sich direkt neben ihn setzt, kann man ihn für kurze zeit zum arbeiten bewegen. Nun ist es so, dass er in allen Kernfächern auf mangelhaft steht und ich, auch aus pädagogischen gründen möchte, dass er die klasse wiederholt. Nun sagte mir meine schulleitung, dass sie dies verhindern will. "Lassen sie den bloß nicht sitzen" , ansonsten würde die schulleitung ihr Veto gegen die Konferenz einlegen. Nun frage ich mich, ob die schulleitung diese Befugnis hat.... Kann sie einfach so die Entscheidung der zeugniskonferenz anzweifeln, ohne konkreten Gründe? Immerhin kennt sie den jungen kaum und hat ihn auch nie unterrichtet.
Danke für die Antworten.
P.s. Für die Rechtschreibung entschuldige ich mich, dies liegt an dem ipad und der sehr eigenwilligen, automatischen Korrektur