Wiederholung

  • Hallo liebe Kollegen,


    Ich habe ein kleines Problem mit der schulleitung: in meiner klasse befindet sich ein Junge, der chronisch faul ist und nicht im Unterricht mitmacht. Bisher hat er gelernt, dass er mit seiner Faulheit durchkommt. Lediglich, wenn man sich direkt neben ihn setzt, kann man ihn für kurze zeit zum arbeiten bewegen. Nun ist es so, dass er in allen Kernfächern auf mangelhaft steht und ich, auch aus pädagogischen gründen möchte, dass er die klasse wiederholt. Nun sagte mir meine schulleitung, dass sie dies verhindern will. "Lassen sie den bloß nicht sitzen" , ansonsten würde die schulleitung ihr Veto gegen die Konferenz einlegen. Nun frage ich mich, ob die schulleitung diese Befugnis hat.... Kann sie einfach so die Entscheidung der zeugniskonferenz anzweifeln, ohne konkreten Gründe? Immerhin kennt sie den jungen kaum und hat ihn auch nie unterrichtet.


    Danke für die Antworten.


    P.s. Für die Rechtschreibung entschuldige ich mich, dies liegt an dem ipad und der sehr eigenwilligen, automatischen Korrektur :)

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenne kein Vetorecht der Schulleiter und kann es auch hier nicht finden. Hier auch nicht. Und meines Erachtens ergibt sich aus dem Satz

    Zitat

    (7) 1 In den Teilkonferenzen haben bei Entscheidungen über die in Absatz 5 Satz 2 Nr. 2 genannten Angelegenheiten nur diejenigen Mitglieder Stimmrecht, die die Schülerin oder den Schüler planmäßig unterrichtet haben. 2 Die übrigen Mitglieder wirken an der Entscheidung beratend mit.

    noch nicht einmal ein Stimmrecht des Schulleiters, es sei denn er hat das Kind selbst unterrichtet.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Der Schulleiter hat kein Vetorecht. Allerdings muss er darauf achten, dass Bewertungen und Entscheidungen nur von sachlichen / richtigen Annahmen ausgehen. Muss die Schulleitung annehmen, dass gegen Bewertungsmaßstäbe o.ä. verstoßen wurde/wird, so muss sie diese Entscheidungen entsprechend kritisch betrachten (und zunächst einmal die entsprechende Lehrkraft / Konferenz zur Korrektur auffordern - wird keine Abhilfe geschaffen, geht das Verfahren weiter).
    [Hier stellt sich mir die Frage, wie gut begründet die mangelhaften Leistungen sind, wenn die Entscheidung über die Nichtversetzung "auch aus pädagogischen gründen" erfolgt...]


    In der Zeugnis-/ Versetzungskonferenz kann der Schulleiter die Leitung übernehmen (ist er in der Konferenz anwesend, *muss* er dies tatsächlich tun - solange er nicht auch selbst in der Klasse unterrichtet, dann kann er auch einfach nur als "Lehrkraft" an der Konferenz teilnehmen, muss diese Entscheidung aber vor/zu Beginn der Konferenz dem Klassenlehrer mitteilen).

  • Danke für eure Antworten. Die Bewertungsmaßstäbe beziehen sich auf die ungenügenden schriftlichen Leistungen sowie auf die mangelhaften mündlichen. Vielleicht habe ich mich mit den pädagogischen gründen falsch ausgedrückt: ich erhoffe mir, dass er dadurch merkt, dass Faulheit genau zu so etwas führt, denn dumm ist das Kind nicht. Er will einfach nicht und ist bisher immer damit durchgekommen. Und genau das halte ich für falsch.

  • Ich schließe mich mal Shadow an:
    Gibt es bei euch im Bundesland keine Versetzungsbestimmungen? Bei uns in NRW ist in diesen Bestimmungen geregelt mit welchen Notenkonstellationen man nicht mehr versetzt wird. Das entscheidet nicht die Klassenkonferenz, das ist dann so. Da kann dann auch ein Schulleiter nichts mehr machen.
    Bei solch vielen mangelhaften bzw. ungenügenden Leistungen müsste der Schüler im Zeugnis doch mehrere 5er (oder auch 6er) haben.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Sicher ist das bei uns geregelt. Aber meine schulleitung "warnte" mich, ihn nicht zu versetzen.... Dies würde sie verhindern. Und genau das machte mich so unsicher. Sie versuchte auch schon mich dazu zu bringen, die mündlichen Noten viel besser zu machen, damit er keine 5 bekommt. Es ist teilweise etwas abenteuerlich ;)

  • Sicher ist das bei uns geregelt. Aber meine schulleitung "warnte" mich, ihn nicht zu versetzen.... Dies würde sie verhindern. Und genau das machte mich so unsicher.

    Der Trick ist doch durchschaubar. Indem die Schulleitung "droht", sie würde die Wiederholung verhindern, beeinflusst sie dich. Und zwar erfolgreich, unsicher bist du ja schon. Wenn sich jetzt der Schulleiterplatzhirsch noch ein wenig aufplustert, knickst du ein, und er hat, was er möchte.


    Aber eigentlich sollte auch deine Schulleitung wissen, dass das ein eher plumper Trick ist. Insofern erscheint mir die Geschichte auch nur bedingt glaubwürdig.



    Sie versuchte auch schon mich dazu zu bringen,

    Wie?


    Geb' die Noten, die zu geben sind. Ordentlich dokumentiert wird alles sein.


    Pausi

  • Kann ich nur vermuten: überfüllte Klassen mit 26 Kindern. Also müssten die Klassen geteilt werden, leider sind keine Räume da, d.h. andere Räume (z.B. Mathewerkstatt) müssten weichen. Das soll verhindert werden. Zweitens: Prestige nach außen. Gleichzeitig wird dem Kollegium die Kompetenz abgesprochen beurteilen zu können, ob ein Kind wiederholen muss oder nicht bzw. ob dies sinnvoll ist.

    • Offizieller Beitrag

    Gleichzeitig wird dem Kollegium die Kompetenz abgesprochen beurteilen zu können, ob ein Kind wiederholen muss oder nicht bzw. ob dies sinnvoll ist.


    das heißt nichts anderes, als dass die SL euch Kollegen für inkompetent zur Beurteilung hält??


    Ein starkes Stück und vermutlich die eigentliche Baustelle an der Schule.


    Wie schon oben erwähnt: du wirst deine Noten sicherlich dokumentiert haben, so dass es daran nichts zu rütteln gibt. Ansonsten bitte die SL, in Zukunft sämtliche Noten selbst zu geben, mit allem, was vorher und nachher dazugehört. Aber dann würde ich auch keine einzige Probe und nichts mehr machen mit der Klasse.
    Oder lege ihr einen Würfel hin in der Zeugniskonferenz.

  • Oder lege ihr einen Würfel hin in der Zeugniskonferenz.

    ... oder geb' allen 'ne zwei. Dann wird deine Schulleitung womöglich anmerken, du möchtest doch das ganze Notenspektrum ausschöpfen.


    Kann ich nur vermuten: überfüllte Klassen mit 26 Kindern. Also müssten die Klassen geteilt werden, leider sind keine Räume da, d.h. andere Räume (z.B. Mathewerkstatt) müssten weichen. Das soll verhindert werden. Zweitens: Prestige nach außen. Gleichzeitig wird dem Kollegi

    Oh wunderbares Niedersachsen. 26 gilt hier in NRW ja noch als kleine Klasse. Da geht's problemlos bis 31. Ich habe auch schon vor 33 Schülern gesessen -- in einem Computerraum mit 15 Rechnern. Damals wurden nämlich Klassen zusammengelegt.


    Ansonsten sind bei deiner Schulleitung wohl die Kausalitäten etwas durcheinander geraten. Ich weiß gar nicht, ob ich es peinlich oder lächerlich finden soll.


    Insgesamt rate ich nach wie vor, die Noten zur Leistungsfeststellung zu verwenden, d.h. insbesondere die erbrachten Leistungen zu bewerten. Noten als schulplanerisches Instrument kenne ich bisher nicht.


    Viel Erfolg.


    Pausi.

  • Das ist schon heftig.


    Wie viele Lehrer/innen seit ihr, die ihr in deiner Klasse unterrichtet? Wenn es mehrere sind, dann wirst du doch sicher nicht die einzige sein, die diese Leistung des Schülers beurteilt. sicherlich geben dann auch noch andere eine 5 aufs Zeugnis. Tut euch zusammen und handelt geschlossen. Als Klassenlehrerin musst du doch nicht allein entscheiden.
    Ich kann leider nur aus der Perspektive einer weiterführenden Schule schreiben. In meiner Klasse unterrichten (mit mir selbst) acht Kolleg/innen. Da hätte eine Beeinflussung meinerseits (ich unterrichte nur ein Hauptfach in meiner eigenen Klasse) keine Wirkung. Die Lage in einer Grundschule kann ich nicht beurteilen. Außer: Tu dich mit den anderen Kolleg/innen in deiner Klasse zusammen.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

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