OBAS Ausnahmeregelungen?

  • Hallo ihr Lieben


    Ich habe folgende Situation: Meine Schule, bei der ich seit 10.12 eine Vertretungsstelle habe, möchte mich unbedingt behalten und bietet mir daher eine konkret ausgeschriebene OBAS Stelle an! Formal scheine ich alle Kriterien zu erfüllen bis auf die, wo ich nachweisen muss, dass ich seit Beendigung meines Studiums 2 Jahre Kindserziehung oder Berufserfahrung haben muss. Ich habe mein Studium erst später im Leben begonnen und beendet, habe wirklich viel berufl. Erfahrung vorher gesammelt, vor allen Dingen in relevanter Branche, und habe bereits 2 Kinder. Ich finde diese Regelung einfach grotesk und ungerecht und frage mich nun, ob es auch Ausnahmen gibt???? Kennt jemand eine solche Ausnahmeregelung oder Kulanz-zuweisung?
    Eure Erfahrungen würden mich natürlich sehr interessieren!
    LG MT

  • Ich finde diese Regelung einfach grotesk und ungerecht und frage mich nun, ob es auch Ausnahmen gibt???? Kennt jemand eine solche Ausnahmeregelung oder Kulanz-zuweisung?
    Eure Erfahrungen würden mich natürlich sehr interessieren!


    Hast du denn mal bei der BR (Dezernat für Lehreraus- und -fortbildung) angerufen und nachgefragt? DAS ist die entscheidende Stelle ... und nur die können dir (relativ) zuverlässig sagen, ob überhaupt die Chance auf eine Ausnahme- bzw. Kulanzregelung besteht.


    Und an groteske und ungerechte Regelungen muss man sich im ÖD gewöhnen ... :autsch:

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Also 1. Zunächst mal kann dir deine Schule "eine konkrete OBAS-Stelle" nicht "anbieten", sondern sie kann eine Planstelle (falls die BR sie genehmigt) lediglich ausschreiben und für den Seiteneinstieg öffnen.Das ist angesichts der akuten Stellenlage kombiniert mit der just erblühenden rot-grünen Rotstiftpolitik ein erheblicher Unterschied.
    2. waren die Schulen schon vor der aktuen Junglehrerschwemme angewiesen, "Grundständige" etwaigen SE-Bewerbern vorzuziehen. Dies gilt seit Februar ja sogar schon für 8-Wochen-Vertretungsverträge mit einstelliger Wochenstundenzahl. Es gab (gibt?) zwar immer Möglichkeiten für Schulleiter, Stellenausschreibungen "bewerberscharf" zu formulieren, doch angesichts der heftigen Stellenlage in NRW wundert es mich sowieso, dass (d)eine Schule zwei Nichtwirklichmangelfächer für den SE geöffnet ausschreiben darf.
    3. Kannst du "Bundesland: alle" getrost durch "NRW" ersetzen, die OBAS gibt´s ohnehin nur hier. ;)


    Gruß aus dem Wald.

  • Waldkauz, Danke für die drei uneingeschränkt nutzlosen Teilantworten auf meine Frage. Ich weiß schon, worum es hier geht. Ich weiß auch, was erwartet wird, wie die Situation in NRW ist und vor allen Dingen, dass es die OBAS NUR in NRW gibt!


    Gruß
    MT

  • Vorgegeben sind 2 Jahre nach dem Abschluß. Fertig. Aus.


    Und im Übrigen, die Schulen können sowieso nur mit Ausnahmegenehmigung der obersten Schulbehörden Stellen für die OBAS ausschreiben.


    also kurz gefaßt:


    1. Nein. Keine Ausnahme. 2 Jahre Berufserfahrung NACH dem Abschluß.
    vgl. Handreichung OBAS der Bez.-Reg.: "2 Jahre Berufserfahrung oder Kindererziehungszeiten im Anschluss an den Studienabschluss"


    2. Die Unmenge an fertigen Referendare für SekII / GymGe sind ebenfalls vor dir bevorzugt einzuladen, denn, Sie haben bereits eine Lehrbefähigung. Dies können sie mit dem (noch gültigen) LABG machen:
    vgl. LABG NRW, 2009, §20:


    "(9) Abweichend von Absatz 1 tritt § 28 Abs. 4 des Gesetzes über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz –
    LABG) vom 2. Juli 2002 (GV. NRW. S. 325), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 21. April 2009 (GV. NRW. S. 224), erst am 3
    1. Dezember 2015 außer Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt erwerben auch Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung zum Lehramt an Gymnasien
    und Gesamtschulen die Befähigung zum Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen,
    wenn mindestens eine ihrer Lehrbefähigungen einem Ausbildungsfach des angestrebten Lehramts entspricht, und die zuständige
    Schulaufsichtsbehörde aufgrund einer mindestens 6-monatigen hauptberuflichen Tätigkeit an Haupt- oder Realschulen oder in der Sekundarstufe I
    der Gesamtschulen feststellt, dass sie über die fachlichen Qualifikationen für das angestrebte Lehramt verfügen. Die Feststellung erfolgt aufgrund
    einer dienstlichen Beurteilung und eines zusätzlichen einstündigen Kolloquiums sowie einer Fortbildung in einem Fach des didaktischen
    Grundlagenstudiums.
    "



    Also, ich will nichts böses, ich sehe es halt realistisch und recherchiere halt.


    Oh, und im Übrigen:


    "einfach grotesk und ungerecht"


    So ist das Leben. Grotesk und ungerecht.

  • Danke, Callum, für deine Antwort. Sie ist leider so negativ, wie ich mir die Realität vorgestellt habe :( Aber, never mind! Grotesk und albern kenn ich ja schon, also up and onwards!


    Waldkauz, sorry, ich habe vielleicht etwas überreagiert, aber ich kenne die Regelungen alle in- und auswendig (Dies betrifft auch Callums Beitrag) und habe wirklich eher darauf gehofft, Beispiele oder Gegenbeispiele zu hören und keine, wie ich es empfand, Vorträge. :wink_1: back

  • MaggaTin, ich würde auch direkt bei der BR anrufen. Es ist dann ja auch möglich, dass zunächst die PE absolviert wird, wenn die OBAS-Bestimmungen noch nicht erfüllt sind. Die PE kann dann auch angerechnet werden, soweit ich weiß.


    Viel Erfolg! :top:


    Bezüglich Nicht-Mangelfächern: an unserem BK wird händeringend ein Deutsch/Englisch-Lehrer gesucht. Das führt soweit, dass in einigen Klassen dieser UNterricht nicht erteilt werden kann. Wir finden einfach keinen. In diesen Fällen darf auch ein SE eingestellt werden.
    Außerdem bestätigen Ausnahmen die Regel: Ich wurde als FH-Absolventin einem Regelbewerber vorgezogen. Es musste zwar ein aufwändiges Gutachten geschrieben werden, aber das hat die BR dann akzeptiert.

  • "einfach grotesk und ungerecht"


    So ist das Leben. Grotesk und ungerecht.

    Das mag sein, dass das Leben so ist. Nur gerade bei der erwähnten Regelung kann ich das nicht finden.


    Und nur nebenbei: Wollte die Schule tatsächlich eben jenen Bewerber haben, so hätte diese (in Form der Schulleitung) schon längst bei der BR abgeklärt, ob es Ausnahmen gibt und wie es mit "erst PE, dann OBAS" aussieht. Die Ankündigung eine passende Stelle ausgeschrieben zu haben, finde ich einigermaßen dünn.


    Pausi

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