Beihilfe - kennt sich jemand aus? (Widerspruch und Unterlagen)

  • Hallo,


    ich habe wie gewohnt bei der Beihilfe meine Rechnungen eingereicht. Eine Rechnung wollen sie nun nicht voll zahlen und ich habe fristgerecht Widerspruch eingelegt und die entsprechende Rechnung wieder mitgeschickt.


    Jetzt habe ich einen Brief bekommen, dass sie das bearbeiten und noch weitere Rechnungen haben wollen, die sie aber schon teilweise bezahlt haben. Gegen diese Rechnungen habe ich keinen Widerspruch eingelegt, weil die Sachen nicht voll beihilfefähig waren. Alle Rechungen waren auf dem gleichen Beihilfebescheid erfasst.


    1) Bin ich verpflichtet, die anderen Rechnungen aufzuheben und denen bei Nachfrage zuzuschicken? (geht um Rechungen, die ich nicht beanstandet habe)
    Ich rechne damit, dass die Beihilfe die Behandlungsdaten vergleichen will und damit evtl. ihre Ablehnung begründen will.


    2) Wenn ich die anderen Rechnungen wieder einreichen muss - kann die Beihilfe dann mit der Begründung ablehnen, dass die Untersuchungen am gleichen Tag waren? Auf der Rechnung (wo ich Widerspruch eingelegt habe) steht eine Diagnose, bei der sie zahlen müsste. Dürfte sie dann die ärztliche Diagnose/ Abrechnung in Frage stellen? Könnte ich dagegen dann was machen?


    Falls es von Bedeutung ist: Brandenburg


    Im Antragsformular und im Beihilfebescheid habe ich nichts dazu gefunden, ob ich alte Rechnungen aufheben muss oder sofort nach Zustellung des Bescheids vernichten darf. Beim Widerspruch steht nur, dass ich die beanstandete Rechnung einreichen muss - das habe ich getan.


    Bin da gerade etwas ratlos, wie ich auf das Schreiben reagieren soll.

  • Widerspruch hast du gegen den Beihilfebescheid insgesamt, also gegen einen Verwaltungsakt, eingelegt und diesen Widerspruch mit dem Hinweis auf eine einzelne Rechnung begründet. Die Ausgangsbehörde wird daraufhin den gesamten Bescheid überprüfen, wobei du entsprechend mitwirken musst. Hier erweckst du allerdings den Eindruck, dass du eine sachgerechte Überprüfung geradezu verhindern willst. Während eines laufenden Verfahrens kannst du Belege nicht vernichten.


    In Baden-Württemberg verbleiben die eingereichten Rechnungen bei der Beihilfestelle, welche auch bei den Ärzten bzw. Abrechnungsstellen Auskünfte einholen kann, sofern der Antragsteller dies gestattet hat.

  • In Brandenburg bekommt man die gesamten Belege mit dem Bescheid wieder zurückgeschickt.
    Sie wollen auch nicht alle Rechnungen haben, sondern nur einzelne.


    Ich habe Diagnose X auf der Rechnung stehen und in der Ablehnung steht "Für Diagnose Y wird keine Beihilfe gewährt". Das hat doch nichts mit irgendwelchen anderen Rechnungen zu tun, wenn Ablehnungsgrund und Diagnose nicht übereinstimmen. Würde sie mich bitten, ob sie Rücksprache mit dem Arzt halten dürfen, dann wäre das für mich verständlicher.


    Ich schicke denen die Rechnungen auch nochmal - soweit kein Problem. (abgesehen davon, dass ich den Schriftwechsel nervig finde und mein Konto jetzt eben das Geld vermisst.
    Der Ablehnungsgrund ist nunmal ein anderer als die Diagnose auf der Rechnung.)

  • ich weiß, dass rechnungen aufzuheben sind.
    allerdings weiß ich nicht mehr wie lange.
    liegt auch an der höhe der rechnungen.
    ich meine irgendwo stand das bei mir auch mal drauf.
    ich muss mal suchen.

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