Hallo,
ich habe wie gewohnt bei der Beihilfe meine Rechnungen eingereicht. Eine Rechnung wollen sie nun nicht voll zahlen und ich habe fristgerecht Widerspruch eingelegt und die entsprechende Rechnung wieder mitgeschickt.
Jetzt habe ich einen Brief bekommen, dass sie das bearbeiten und noch weitere Rechnungen haben wollen, die sie aber schon teilweise bezahlt haben. Gegen diese Rechnungen habe ich keinen Widerspruch eingelegt, weil die Sachen nicht voll beihilfefähig waren. Alle Rechungen waren auf dem gleichen Beihilfebescheid erfasst.
1) Bin ich verpflichtet, die anderen Rechnungen aufzuheben und denen bei Nachfrage zuzuschicken? (geht um Rechungen, die ich nicht beanstandet habe)
Ich rechne damit, dass die Beihilfe die Behandlungsdaten vergleichen will und damit evtl. ihre Ablehnung begründen will.
2) Wenn ich die anderen Rechnungen wieder einreichen muss - kann die Beihilfe dann mit der Begründung ablehnen, dass die Untersuchungen am gleichen Tag waren? Auf der Rechnung (wo ich Widerspruch eingelegt habe) steht eine Diagnose, bei der sie zahlen müsste. Dürfte sie dann die ärztliche Diagnose/ Abrechnung in Frage stellen? Könnte ich dagegen dann was machen?
Falls es von Bedeutung ist: Brandenburg
Im Antragsformular und im Beihilfebescheid habe ich nichts dazu gefunden, ob ich alte Rechnungen aufheben muss oder sofort nach Zustellung des Bescheids vernichten darf. Beim Widerspruch steht nur, dass ich die beanstandete Rechnung einreichen muss - das habe ich getan.
Bin da gerade etwas ratlos, wie ich auf das Schreiben reagieren soll.