Probezeit Verbeamtung auf Lebenszeit / Versetzung oder Stellenreduzierung

  • Hallo zusammen,


    Ich bin an einer neuen Schule geladnet mit fester Stundenzahl in Niedersachsen. An für sich find ich die Schule okay, aber einige Sachen nicht so, wie sie von der Schulleitung gehandhabt wird.


    Ich will nicht so sehr ins Detail gehen, aber ich habe mitunter schon heftig gelitten aus diversen Gründen und frage mich, wie die chancen auf eine Versetzung aussehen und/ oder Stellenreduzierung.


    Muss der Schulleiter die Stundenreduzuierung genhemigen - kann er sich auch quer stellen und einen "zwingen" voll Stelle zu arbeiten?


    Die chancen auf versetzung innerhalb der probezeit kann ich mir von der Backe schminken oder?


    Lg

  • In der Probezeit ist eine Versetzung grundsätzlich möglich. Wir haben hier ja das Online-Verfahren. Müsste auch bei euch kommuniziert worden sein.


    Eine Stunden-Reduktion muss auf dem Dienstweg beantragt werden.




    Nützliche Links:


    http://www.landesschulbehoerde…zung-abordnung/versetzung


    http://www.schure.de/20411/14,03143,2,94.htm

    Bei "selbst schuld" wird nicht gepustet!

  • danke dir!


    Ist uns nicht kommuniziert worden.... ich höre nur immer wieder, dass eine Versetzung innherlab der ersten drei Probejahren so gut wie unmöglich sei....

  • ich höre nur immer wieder, dass eine Versetzung innherlab der ersten drei Probejahren so gut wie unmöglich sei....

    Dem ist wohl auch in den meisten Fällen so. Grundsätzlich ist eine Versetzung möglich, wie mir gesagt wurde allerdings nur mit schwerwiegenden Gründen.
    Im aktuellen Einstellungserlass heißt es dazu:


    "2.5 Versetzungen von
    Lehrkräften auf Antrag dürfen nur durchgeführt werden, wenn dadurch der Ausgleich der Unterrichtsversorgung nicht beeinträchtigt wird.


    Neu eingestellte Lehrkräfte können aus Gründen der Unterrichtskontinuität und der Sicherung einer ausgeglichenen Unterrichtsversorgung frühestens drei Jahre nach der Einstellung für
    eine Versetzung freigegeben werden. Ausnahmen sind nur in besonderen Einzelfällen möglich, wenn ein schwerwiegender Versetzungsgrund nach der Einstellung entstanden ist.


    Lehrkräfte, die Anträge auf Versetzung an Schulen im Entstehen stellen, sind freizugeben, sofern sie nicht an Schulen in unterdurchschnittlich versorgten Bereichen unterrichten."


    Quelle: http://www.schure.de/15/84002,2013.htm

  • Im konkreten Fall muss man ggf. häufiger einen Antrag stellen. Unser ehemaliger stellvertretender SL meinte mal, dass in der Regel dem dritten Antrag zugestimmt wird. Frag mal den Personalrat.
    Einem Kollegen von mir wurde die Versetzung im zweiten Jahr nach Antritt seines Dienstverhältnisses bei uns genehmigt. Ging dann auch recht schnell, da wir einen Ersatz für ihn gefunden hatten den wir einstellen konnten.

    Bei "selbst schuld" wird nicht gepustet!

Werbung