Hallo zusammen,
ich hoffe, ein/e Pfälzer/in kann mir helfen oder auch gerne jemand, der sich auskennt
Bei uns (Gymnasium, RLP) fahren die 10er kurz vor den Sommerferien auf Klassenfahrt. Ich habe als Klassenleiterin die Fahrt gebucht und von einem Mitglied der erweiterten SL erfahren, dass ich bei 32 SuS auch noch zwei Kollegen mitnehmen darf/muss. Also: Pauschalpaket bei der Bahn gebucht. 32 SuS nach Berlin inkl. 3 Freiplätze. Passt.
Jetzt hat mein Chef beschlossen, dass er keinen Präzedenzfall schaffen will, bezieht sich auf u.a. Text und verlangt, dass ich nur einen Kollegen mitnehme.
"Es ist bis einschließlich der Klassenstufe 10
sicherzustellen, dass in der Regel zwei Aufsichtsführende die Gruppe begleiten.
Dabei ist anzustreben, dass jeweils ein Mann und eine Frau die Aufsicht
führen."
Richtlinien
für Schulfahrten
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend
vom 4. November 2005 (9421 A- Tgb. Nr. 1383/05)
Irgendwie war ich immer der Meinung, dass pro 15 SuS auch eine Begleitperson eingesetzt wird. Aber ich kann dazu nix finden. Und "in der Regel" heißt wohl, dass die SL entscheiden kann, wie sie will, oder?
DANKE