• Hallo zusammen,


    eine Förderschullehrerin im integrativen Unterricht an einer Grundschule erhält derzeit A13.
    Nun möchte diese Lehrerin sich auf die Konrektorenstelle der Schule bewerben.
    (Soll aber Sommer 2013 möglich sein.)
    Die Stelle ist mit A12 + Zulage ausgeschrieben.
    Ist es richtig, dass die Kollegin dann ihren A13 Status verliert und tatsächlich nur noch nach A12 + Zulage bezahlt wird?


    Ich finde leider keinen Gesetzestext dazu.
    Es handelt sich um NRW.


    Herzliche Grüße
    strubbelsuse

  • Das interessiert mich auch sehr. Ich war in der gleichen Lage, habe überlegt mich auf die Konrektorenstelle an unserer Schule zu bewerben. Schulaufsicht hätte das auch gut gefunden ... aaaaber alsich dann sagte, dass ich dann aber doch nicht weniger verdienen wollte als vorher (warum sollte ich für weniger Geld noch mehr Verantwortung übernehmen????), war man still.


    Das Problem ist eben, wenn sie dem SoPäd-Konrektor A13 mit Zulage zahlen, dann verdient er ggf. mehr als der Schulleiter - das wird in den nächsten Jahren noch viel Durcheinander geben.


    Ich habe mich letztlich nicht beworben ....


    LG
    Maike, die gespannt ist auf Antworten - vielleicht weiß da ja jemand schon näheres ....

  • aaaaber alsich dann sagte, dass ich dann aber doch nicht weniger verdienen wollte als vorher (warum sollte ich für weniger Geld noch mehr Verantwortung übernehmen????), war man still.


    Naja, man hat halt versucht, dich über den Tisch zu ziehen, und du hast es rechtzeitig gemerkt. Das hat übrigens auch den Grund, warum Schulleitungsstellen an Grundschulen so schlecht besetzt werden können - sie sind finanziell einfach völlig uninteressant. Mal ehrlich, seine eigene Verwaltungsfachkraft sein zu müssen, etc.


    Nele

    • Offizieller Beitrag

    Meines Wissens können einmal zugewiesene Besoldungsgruppen nur noch durch gerichtliches Urteil abgesenkt werden. Man kann sie weder freiwillig noch bei Versetzung auf einen anderen Dienstposten verlieren. Mir ist z.B. ein Fall bekannt, in der eine ehemalige Abteilungsleiterin weiter mit A15 besoldet wird, obwohl sie (nach mehreren Vorkommnissen und Zwangsversetzung) nur noch als normale Lehrerin tätig ist.

  • Meines Wissens können einmal zugewiesene Besoldungsgruppen nur noch durch gerichtliches Urteil abgesenkt werden.


    Das stimmt - zumindest für Bayern - nicht unbedingt. Mein Vater war lange Jahre Schulleiter einer großen Grundschule in A14 und hat sich dann aus gesundheitlichen Gründen auf die Schulleitung einer kleineren Schule beworben. Er musste damals schriftlich erklären, dass er mit der Absenkung nach A13Z einverstanden ist und so wurde es dann auch gemacht.

  • Hallo ihr Lieben,
    dann will ich mal zur weiteren Klärung beitragen:
    Als so einfach ist das Zurückstufen nicht. Man muss erst mal besoldungsadäquate Ämter angeboten bekommen.
    Wenn man dann mehrfach ablehnt, dann erst kann zurückgestuft werden!!
    Ich hoffe ich konnte zur Aufklärung beitragen

    • Offizieller Beitrag


    Das stimmt - zumindest für Bayern - nicht unbedingt. Mein Vater war lange Jahre Schulleiter einer großen Grundschule in A14 und hat sich dann aus gesundheitlichen Gründen auf die Schulleitung einer kleineren Schule beworben. Er musste damals schriftlich erklären, dass er mit der Absenkung nach A13Z einverstanden ist und so wurde es dann auch gemacht.


    Aber ist dieses Z (Zulage) nicht eben wirklich gebunden an die Größe der Schule und abhängig von ihr? So gesehen, so doof das jetzt klingt, ist das ja keine Herabstufung, sondern "nur" die Anpassung, wenngleich das natürlich Haarspalterei und allemal ziemlich dämlich ist.

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