Antrag auf Anerkennung von Vordienstzeiten

  • Es geht um die Berechnung des Ruhegehalts: Hat von Euch jemand in NRW schon den Antrag auf Anerkennung von Vordienstzeiten gestellt? Mir ist gesagt worden, dass ohne einen solchen Antrag die Vordienstzeiten auch tatsächlich nicht berücksuichtigt werden.
    Wenn ihr schon einen gestellt habt, habt ihr das formlos gemacht, oder hattet ihr einen Vordruck/ ein Formular?
    Vielen Dank schonmal und
    fröhliche Ostereier!


    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

  • Mit NRW kann ich nicht dienen, aber vielleicht läuft es dort ähnlich wie hier:


    In Baden-Württemberg läuft gerade für die Renten-/Pensionseinschätzung ein offizielles Verfahren zur Ermittlung der förderlichen Vordienstzeiten (siehe Beitrag "www.lehrerforen.de/board921-lehramt/board6-allgemein/34419-erklaerung-ueber-ausbildungs-und-beschaeftigungszeiten-nach-%C2%A7-77-lbeamtvg-baden-wuerttemberg"). Dafür gibt es auch entsprechende Vordrucke, die allerdings nicht verbindlich sind.


    Eine Kollegin (auch BW) hatte seinerzeit zur Verkürzung ihrer Probezeit einen formlosen Antrag auf Anerkennung förderlicher Vordienstzeiten an einer Privatschule in Großbritannien zusammen mit einem (dort an sich unüblichen) Arbeitszeugnis gestellt. Abgabe bei der Schulleitung: 17.12. Am 11.01. erhielt sie die Urkunde mit 'lebenslänglich'.


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