Es geht um die Berechnung des Ruhegehalts: Hat von Euch jemand in NRW schon den Antrag auf Anerkennung von Vordienstzeiten gestellt? Mir ist gesagt worden, dass ohne einen solchen Antrag die Vordienstzeiten auch tatsächlich nicht berücksuichtigt werden.
Wenn ihr schon einen gestellt habt, habt ihr das formlos gemacht, oder hattet ihr einen Vordruck/ ein Formular?
Vielen Dank schonmal und
fröhliche Ostereier!
putzi