Teilkonferenz an einem kolleg

  • Hallo,
    ein bekannter von mir ist Schüler auf einem Kolleg in NRW und macht dort auf dem 2. Bildungsweg sein Abitur. Er hatte vor längerer Zeit über ein soziales Netzwerk eine Lehrerin beleidigt. Die Schule hatte das durch eine interne Quelle herausgefunden und ihm wurde bei einer Teilkonferenz angedroht entlassen zu werden. Das war ja alles noch halb so wild für ihn. Das 2. Drama war letzte Woche Freitag. Der letzte Tag vor den Osterferien. An dem Tag musste dieser Schüler noch eine Englisch Arbeit nachschreiben. Er hat sie geschrieben und sich im Nachhinein darüber aufgeregt, dass er sie ohne Ankündigung nachschreiben musste. Er hatte eine Disskusion mit der Lehrerin. Er muss diese Lehrerrin als Ignorant (angebliche Beleidigung) bezeichnet haben und wehrend der Disskusion den Schulfrieden gestört haben. Der Direktor hatte dem Schüler nacher mitgeteilt, dass er ihn nicht mehr als Schüler seiner Schule sieht und es 2. Möglichkeiten der Entlassung gibt: 1. der Schüler meldet sich freiwillig ab oder 2. es findet eine Teilkonferenz statt bei der er höchstwahrscheinlich auch von der Schule fliegt, weil er ja auch schon vorab mal eine Konferenz hatte... Seiner Meinung nach hat die Schule sehr willkürlich reagiert. Der Direktor hat ihm nacher auch noch Hausverbot erteilt welche erst am Konferenztermin erlischt. Ich kann mir vorstellen das die Lehrer keine guten nerven hatten, weil an dem tag auch viele ABI Streiche gemacht wurden und sie eventuell mal einen Sündenbock brauchten um sich zu entladen. Es war ja auch viel in den Nachrichten!!! Jetzt meine Fragen : ab wie viel Konferenzen fliegt man von der Schule ? kann man Schulrechtlich gegen so ein willkürliches Verhalten der Lehrer vorgehen ? z.B. nach dem Rauswurf Widerspruch einlegen ? gibt es andere alternativen z.B. Beurlaubung mit anschlißender Leistungsprüfung um ins nächste Halbjahr zu kommen ? .... Er hat ganz schlechte Karten und will aber unbedingt sein Abitur machen notfalls auf einem anderen Kolleg in einer Nachbarstadt. Dafür muss er sauber von der Schule entlassen werden bzw. verlegt werden damit er woanders genommen wird.
    Wenn er gekickt wird hat er quasi kein Leben mehr, weil er auch zurzeit Bafög bezieht und das Abitur eine wichtige Basis ist, die er erreichen muss um weitere Ziele anstreben zu können. Ich bin für Antworten sehr dankbar !!!

    • Offizieller Beitrag

    Schüler sind in diesem Forum nicht schreibberechtigt. Im Schwesterforum http://www.schulthemen.de gibt es die Möglichkeit, seine Fragen loszuwerden.


    edit: Und dicht!

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

  • 1. Dies ist ein Lehrerforum und kein "Rechtsberatungsforum" für Schüler oder deren "Bekannte"


    2. Wenn sich der Schüler seiner "Unschuld" so sicher ist, soll er seine Gründe doch auf der entsprechenden Konferenz vortragen. Notfalls kann er sich ja von einem Rechtsbeistand vertreten oder unterstützen lassen.

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

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