Abschreiben in Klausur nachträglich festgestellt

  • Hallo zusammen,


    da wir gerade Osterferien haben und ich keinen Kollegen/ keine Kollegin um Rat fragen kann, wende ich mich an euch.
    Ich habe vor den Osterferien eine Geschichtsklausur geschrieben in einem 12-Kurs.
    Jetzt bin ich gerade dabei diese zu korrigieren und bin gerade echt geschockt wegen der Dreistigkeit und Dummheit eines Schülers.
    Bei der ersten Frage hat dieser doch tatsächlich einen kompletten Absatz eines Schulbuchkapitels abgeschrieben (ca. 1 DIN A 4 Seite).
    Schon nach dem ersten Satz wusste ich, dass da was faul ist und habe den Text sofort überprüft, da dieser Text eben nicht schülertypisch klang.


    Bitte bestätigt mich, dass ich dem Schüler 00 Punkte geben kann. Mir ist das Abschreiben nicht aufgefallen, da der Raum ziemlich eng ist und ich blöderweise an diesem Tag starke Kreislaufprobleme hatte und mir total schlecht war.


    Danke für eure Antworten,
    EG19

  • Du kannst doch nicht beweisen, dass er das abgeschrieben hat und nicht auswendig gelernt hat.
    Passt es zur Fragestellung? Wenn ja, bin ich der Meinung ist es normal zu bewerten (sonst eben auch), denn auswendig lernen ist kein Verbrechen. Was anderes kannst du ihm nicht nachweisen.


    Also für 0 Punkte sehe ich absolut keine Grundlage.

  • Einspruch.
    Egal ob er das Buch in der Klausur unter dem Tisch hatte oder nicht, es ist ein Plagiat. Und dieses ist dementsprechend zu bewerten. Eigentlich kann der Schüler froh sein, wenn du ihn nicht verpfeifst und dich nicht nur intern auf die Rechtsgrundlage berufst (das Urheberrechtsgesetz).


    Das zum rechtlichen Aspekt. Pädagogisch könnte man auch über einen Warnschuss nachdenken. Diese Aufgabe aus seiner Wertung nehmen oder ähnliches? Aber hierfür fehlt mir die Praxis und ich kann nur Vermutungen anstellen, was so möglich wäre. Das überlasse ich dann folgend lieber den Profis ;)

  • Der Schüler hat hier keine eigene Leistung erbracht, also kann es auch keine Punkte geben. Jetzt bitte keine Diskussionen darüber, ob es eine Leistung ist, den Text evtl. auswendig gelernt zu haben.
    Ob sich ein mögliches Abschreiben nur auf die Aufgabe oder die ganze Klausur auswirkt, müsste dann aus dem Schulgesetz in Bayern hervorgehen.

  • Der Schüler hat hier keine eigene Leistung erbracht, also kann es auch keine Punkte geben.


    Das kommt doch sehr auf die Aufgabenstellugn an. Sonst könnte man ja bei diverse Arbeiten nie Punkte geben, weil das einzeichen von Dingen, die andere schon eingezeichnet haben oder das Anbringen der Beschriftung keine eigene Leistung ist.


    Die wesentliche Frage ist doch, passt es zur Aufgabenstellung, denn auch das Übertragen des Textes auf die entsprechende Fragestellung ist doch eine Leistung.


    Und eigene Leistungen erbringen dann Schüler in vielen Aufgaben nicht, Plagiate sind es dann auch immer wieder. Das ist doch albern. Klar, wenn die Aufgabe war, einen Text zu irgend etwas zu schreiben, dann ist das was anderes, aber eine Erklärung z.B. zu etwas abzugeben, kann auch komplett mit dem Buchtext passieren und ist trotzdem richtig.


    Also 0 Punkte für Abschreiben zu geben geht meiner Meinung nach überhaupt nicht!

  • Susannea, es handelt sich hier aber um einen Schüler der 12. Klasse eines Gymnasiums. Der MUSS in der Lage sein, Dinge in eigenen Worten zu formulieren. Aber was hat das mit der Schulform zu tun. Das gilt für alle. Ich sage das auch schon Grundschülern: dass ihr Referat nicht darin bestehen kann, dass sie Sachen aus dem Internet kopieren und das dann vorlesen/vortragen. Am Ende vielleicht sogar noch ohne Literaturangabe.


    Und der Schüler weiß sicher anhand der Diskussion aus den letzten Jahren (wenn schon nicht aus der Schule), dass die wörtliche Übernahme ein Plagiat und somit nicht in Ordnung ist. Wir sind hier auch wieder beim Punkt "wissenschaftliches Arbeiten" - nicht zum Spaß werden jetzt verstärkt auch Facharbeiten im schulischen Rahmen geschrieben, in denen die SuS schon frühzeitig nach und nach an eben dieses Arbeiten herangeführt werden. In Brandenburg geschieht das in der 9. Klasse, wenn ich mich recht erinnere.


    Deine Argumentation finde ich da ganz schön schockierend und zugleich verquer. Es geht hier nicht um einen einzelnen Satz. Es geht um einen ganzen Absatz.

  • So ist es.
    Für den Fall der Fälle steht in meinem Bundesland auch nochmal extra in den Vorgaben zum schriftlichen Abi, dass es sich um eigenständige Leistungen handeln müsse.
    Der Vergleich zwischen einer Zeichung oder einer Beschriftung und einem selbst formulierten Text hinkt, denn beim TExt gibt es ja nicht nur eine einzige Möglichkeit, die richtig ist.

  • Susannea, es handelt sich hier aber um einen Schüler der 12. Klasse eines Gymnasiums.


    Ok, das ist mir leider entgangen.


    Wir sind hier auch wieder beim Punkt "wissenschaftliches Arbeiten" - nicht zum Spaß werden jetzt verstärkt auch Facharbeiten im schulischen Rahmen geschrieben, in denen die SuS schon frühzeitig nach und nach an eben dieses Arbeiten herangeführt werden.


    DAs ist ja das, was ich sage, es kommt einfach arauf an, was die Aufgabenstellung ist. War diese "Schreibe einen Text" dann kann ich es nicht übernehmen. War sie aber nur "Beantwortet die Frage", dann kann ich dies natürlich auch mit dem Lehrbuchtext machen. Denn dabei geht es nicht um eine wissenschaftliche Arbeit.
    Darüber hat leider der TE keinerlei Auskunft gegeben.


    Aber wie gesagt, ich bleibe dabei, 0 Punkte mit der Begründung "der Schüler hat abgeschrieben" wird juristisch nicht haltbar sein!


    Edit: Immergut und was daran schockierend oder verquer ist, wird mir wohl unbegreiflich bleiben. Wenn der Schüler die Aufgabe damit erfüllen kann und ich wollte was anderes haben, dann wurde uns in der Uni schon gepredigt: "Dann ist die Aufgabenstellung falsch!"

  • Hallo nochmal,


    naja, ich muss dazu noch sagen, dass der Schüler diesen Schulbuchtext ja nicht benutzen durfte und unerlaubterweise abgeschrieben haben muss, da es ein ganzer DIN A 4 -seitiger Text ist - wortwörtlich.


    VG,
    EG19

  • naja, ich muss dazu noch sagen, dass der Schüler diesen Schulbuchtext ja nicht benutzen durfte und unerlaubterweise abgeschrieben haben muss, da es ein ganzer DIN A 4 -seitiger Text ist - wortwörtlich.


    DAs finde ich wie gesagt ein dreiste UNterstellung und wird dir jeder Jurist um die Ohren hauen, denn man kann so etwas auch wortwörtlich auswendig lernen.


    Aber die Frage, die hier ja im Raum steht, wie war die Aufgabenstellung, wäre die Aufgabe damit erfüllt, wenn der Text nicht angeblich abgeschrieben wäre? Hast du leider nicht beantwortet!

  • Echt, ich kann deine Argumentation wirklich nicht nachvollziehen, Susannea. Ich würde maximal sagen, dass für Definitionen natürlich der genaue Lautwort übernommen werden darf - manchmal sogar ja muss! Ein anderes Szenario mit dem man die Aufgabe "erfüllt" hat, kann ich mir nicht vorstellen. Du kannst doch in diesem Fall eben nicht den Inhalt bewerten, sondern musst berücksichtigen, dass es sich um ein Plagiat handelt. Wie schon eingangs gesagt: total egal, ob auswendig gelernt oder abgeschrieben.

  • Die Frage wird zwar nur ansatzweise beantwortet, aber ich müsste schon den ein oder anderen Inhaltspunkt verteilen. Da ich dem Schüler unterstelle, ein Einleitungskapitel abgeschrieben zu haben sind da natürlich auch total überflüssige Infos enthalten, die nicht zur Fragestellung passen und nur der Hinführung zum Thema dienen.


    Ich werde den Text der Fachbetreuung und dem Chef zeigen. Bin mal gespannt, was die rauskommt.

  • Ich würde maximal sagen, dass für Definitionen natürlich der genaue Lautwort übernommen werden darf - manchmal sogar ja muss! Ein anderes Szenario mit dem man die Aufgabe "erfüllt" hat, kann ich mir nicht vorstellen.


    Hießt doch aber nicht, dass es kein anderes gibt, weil du es dir nicht vorstellen kannst. Wird hier aber ohne Aufgabenstellugn nicht geklärt werden können. Ich wüßte z.B: eines: "Erkläre die Funktion..." wenn dann diese Seite nun genau die Erklärung der Funktion enthielt (was bei einer Seite eher unwahrscheinlich ist, uns aber wieder zu der Frage nach der Aufgabenstellung zurückbringt), dann ist es korrekt. Die Aufgabenstellung besagte nicht: "Erkläre mit deinen eigenen Worten.." und genau das sind die Dinge, die nachher die Eltern und Juristen da evtl. draus machen.
    ICh habe übrigens nirgends geschrieben, was ich von der Art der Lösung halte, aber ich betrachte im Moment ganz nüchtern die juristische Seite!


    Wie schon eingangs gesagt: total egal, ob auswendig gelernt oder abgeschrieben.


    Das ist eben in der Begründung nicht egal. Denn hier geht es vor allem darum, dass die Begründung ist, der Schüler muss abgeschrieben haben!


    Immergut und das kann übrigens der Grund sein, dass du sie nicht nachvollziehen kannst, weil es hier weder um irgend welche Wertungen poder sonst was geht, sondern rein um die juristische Sichtweise!

  • Vielleicht kann man ja wirklich nichts gegen den Schüler machen und muss die Beantwortung der Frage akzeptieren.
    Dann wär der Schüler nicht wie oben erwähnt extrem dumm, sondern wahnsinnig clever, weil er weiß, dass er im nachhinein nicht belangt werden kann.....

  • Wir drehen uns hier im Kreis, Beste! ;)


    Zu den Operatoren, vgl beispielsweise hier.
    Und wo du ja so die (angeblich) juristische Seite betonst, dann kommt dir sicher auch dieser Sachverhalt bekannt vor:


    Zitat


    "Von Plagiat spricht man, wenn Ideen und Worte anderer als eigene ausgegeben werden. Dabei spielt es keine Rolle, aus welcher Quelle (Buch, Zeitschrift, Zeitung, Internet usw.) die fremden Ideen und Worte stammen, ebenso wenig, ob es sich um größere oder kleinere Übernahmen handelt oder ob die Entlehnung wörtlich (...) ist. Entscheidend ist allein, ob die Quelle angegeben ist oder nicht. Wird sie verschwiegen, liegt ein Plagiat, eine Täuschung, vor. In solchen Fällen kann keine Leistung des Studierenden [Anm. hier: Schüler] anerkannt werden: Es wird kein Leistungsnachweis (auch kein Teilnahmeschein) [Anmk. hier: Bewertung, Note] ausgestellt.


    hier jetzt mal beispielsweise entnommen von der Uni Regensburg. Weil ich zu faul bin, das im o.g. Gesetz zu recherchieren. Ich denke mal, die Unis werden sich doch auf sicherem Gebiet damit bewegen.

  • Die Frage wird zwar nur ansatzweise beantwortet, aber ich müsste schon den ein oder anderen Inhaltspunkt verteilen. Da ich dem Schüler unterstelle, ein Einleitungskapitel abgeschrieben zu haben sind da natürlich auch total überflüssige Infos enthalten, die nicht zur Fragestellung passen und nur der Hinführung zum Thema dienen.


    UNd genau das würde ich eben so reinschreiben, dass dort viel unnützes Wissen oder eben NIcht-Wissen enthalten ist und er damit z.B. diverrse Punkte verloren gehen (einige Schulen ziehen sogar Punkte für unpassendes Wissen ab).

  • hier jetzt mal beispielsweise entnommen von der Uni Regensburg. Weil ich zu faul bin, das im o.g. Gesetz zu recherchieren. Ich denke mal, die Unis werden sich doch auf sicherem Gebiet damit bewegen.


    IN der Uni unterschriebst du aber in der Regel, dass es sich um deine eigenen Worte handelt udn der Rest angegeben ist, in einer Klausur wird in der Regel kein Quellennachweis gefordert, somit lässt sich dies eben nciht so einfach übertragen, wie du es gerne möchtest!


    UNd auch mit den Operatoren wirds nicht anders, denn das ist erfüllt bei meinem Beispiel, das Wissen ist das der Text passt, wo er steht, wie der INhalt ist. VOn eigenen Worten ist dort nicht die Rede!

  • Irgendwie wird mir das jetzt zu doof. Nun haben wir beide unseren Standpunkt klar gemacht, jede denkt, sie ist im recht bzw. du denkst es und ich bin es ;) Und die/der TE wird eine Regelung schulintern finden.

  • Dann wär der Schüler nicht wie oben erwähnt extrem dumm, sondern wahnsinnig clever, weil er weiß, dass er im nachhinein nicht belangt werden kann.....


    Doch, kann er. Ich bin zwar kein Jurist, aber hier kann man nachlesen, dass eine Note anchträglich geändert (auch verschlechtert) werden darf, wenn es einen sachlichen Grund gibt.
    http://www.km.bayern.de/eltern…rechte-und-pflichten.html

  • Irgendwie wird mir das jetzt zu doof. Nun haben wir beide unseren Standpunkt klar gemacht, jede denkt, sie ist im recht bzw. du denkst es und ich bin es


    Schon alleine diese Aussage tut doch einiges dazu, dass es zu doof ist.
    Klar wird der TE die Regelgung eh in der Schule finden müssen, aber egal wie er sie findet muss er es anders begründen, als er es hier vorhatte, denn so gehts gegen den Baum! Das habe ich denke ich ganz klar aufgezeigt!

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