Ich wollte eigentlich im Grundschulforum posten aber aus unerfindlichen Gründen klappt das nicht...
Kann mir jemand sagen, unter welchen Umständen man in NRW ein Kind zurückstellen, sprich noch ein Jahr länger im KiGa lassen kann?
Das Kind ist Anfang September geboren und müsste eigentlich kurz vor ihrem sechsten Geburtstag eingeschult werden. Welche Argumente muss man vorbringen, um eine spätere EInschulung durchzusetzen, wenn die Schuluntersuchung "ergeben hat", dass das Kind angeblich schulreif sei?