Guten Abend,
nachdem ich nun schon viele Monate hier mitlese und bereits
zahlreiche Anregungen bekommen habe, hoffe ich auf Hilfe bei einem aktuellen Problem:
Die Situation: Einer Schülerin der 8. Klasse gebe ich im
Fach Deutsch für den inhaltlichen Teil einer Klassenarbeit eine 5, für den
Darstellungsteil eine 2. Im Fachseminar (ich komme frisch aus dem Referendariat)
haben wir gelernt, dass in einem solchen Fall die Gesamtnote dennoch 5 sein
muss, da eine nicht mehr ausreichende Leistung nicht durch eine entsprechend gute
Darstellungsleistung ausgeglichen werden kann. Dies sei dem Schüler durch einen
kurzen Kommentar transparent zu machen. Daran habe ich mich bei der Bewertung
orientiert und der Schülerin als Gesamtnote eine 5 gegeben. Prompt bekomme ich
daraufhin eine Rückfrage der Eltern, sie könnten das nicht nachvollziehen und würden
gerne die gesetzliche Grundlage dafür sehen.
Nun habe ich schon einige Stunden mit der Suche danach verbracht,
bin aber (zumindest für NRW) nicht fündig geworden. Suche ich einfach an den
falschen Stellen oder hat uns unser Fachleiter da etwas Falsches erzählt?
Danke schon jetzt für jede mögliche Hilfe!
Ein hilfesuchender Neuling