Quereinstieg ohne 4 Jahre Berufserfahrung

  • Hallo,


    ich habe einen Master im Maschinenbau abgeschlossen. Kann ich in Niedersachsen als Quereinsteiger anfangen, auch ohne Berufserfahrung?
    Habe nur 1,5 Jahre nach meinen Studium gearbeitet. Habe aber vorher eine Ausbildung (3,5 Jahre) gemacht und anschließend (vor meinen Studium) 1 Jahr gearbeitet.
    Würde das reichen? Eigentlich müssten das ja insgesamt 4 Jahre nach dem Studium sein. Gucken die Schulen bze. Seminar da so genau drauf? Ist ja bei Meisterschulen, etc. Auch nicht so exakt.
    Bitte nur Antworten, wenn ihr auch Erfahrungen in der Thematik habt.
    Lg
    Danke schön!!

  • Salut,


    kenne die Bestimmungen für NS nicht- habe später ähnliches wie du in NRW vor!
    Einfach mal ein Ratschlag ohne die Forlmalien- Bewirb dich einfach mal bei den dafürzuständigen Institutionen. Wenn es an den Formalien hapert werden die dich das schon wissen lassen. Verlieren kannstre nichts, ausser dass die sagen- kommen Sie bitte in 2,5 Jahren wieder!


    MfG


    Demenz

  • Danke für die schnelle Antwort. Ich werde mich auch einfach bewerben und mal abwarten was passiert. Ich hätte natürlich trotzdem gern eine Antwort vorweg

  • Ob ein Quereinsteiger "akzeptabel" ist (aufgrund der Formalia wie z.B. Berufserfahrung), entscheidet nicht die Schule, sondern die Landesschulbehörde (die ja auch eigentlicher Arbeitgeber und für Verträge zuständig ist). Und die wird schon "exakt" draufschauen...

  • Die Berufserfahrung ist für die Einstellung an sich völlig irrelevant. Wenn Bedarf an den Fächern da ist und man es (in der Landesschulbehörde) dem Bewerber zutraut, werden Quereinsteiger eingestellt, allerdings eben in Niedersachsen nur im Angestelltenverhältnis und auf zwei Jahre befristet, in denen man sich unter Absolvierung einer Qualifizierungsmaßnahme bewähren soll. Eine Einstellung ist zwar grundsätzlich auch im Beamtenverhältnis auf Probe möglich, wenn die genannten 4 Jahre Berufserfahrung vorliegen, allerdings muss diese inhaltlich an das Hochschulstudium anknüpfen und für die Lehrertätigkeit förderlich sein! Das ist erstens nur selten der Fall und zweitens ist da auch nix mit ungefähr, sondern die Zeit wird taggenau abgerechnet. Aber auch kürzere Zeiten als vier Jahre sind von Vorteil, weil sie im Angestelltenverhältnis auf die Stufenlaufzeit angerechnet werden können.

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