Stiftungsbeamtentum

  • Hallo ihr Lieben,


    ich habe eine Frage bezüglich des Stiftungsbeamtentums. Ist hier jemand, der Stiftungsbeamter ist, oder hat jemand Erfahrung mit dieser Materie?? Kann mir jemand Infos dazu geben? Insbesondere im Hinblick darauf, ob es möglich ist, wieder in den "normalen" Landesdienst als Beamter zu kommen, wenn man nicht mehr an einer katholischen Schule unterrichten kann oder will?
    Vielen Dank für eure Antworten!!

  • Erklärung: Möchte von NRW nach Niedersachsen wechseln (im Ländertauschverfahren). Habe die Freistellung erhalten und den Versetzungsantrag gestellt. Sollte dies nicht klappen (über dieses Ländertauschverfahren), könnte ich beim Land NRW kündigen und an einer Schule in kirchlicher Trägerschaft arbeiten. Dann werde ich "Stiftungsbeamtin" und bin nicht mehr Landesbeamtin.
    Und ganau dazu hätte ich gern Infos und Erfahrungsberichte! ;)

  • An einer Schule in kirchlicher Trägerschaft ist man Kirchenbamter oder Landesbaemter in Abordnung (oder Angestellter). Von der Bezeichnung "Stiftungsbeamter" habe ich noch nie gehört. Eine normale Stiftung hat auch nicht das Recht beamtenrechtliche Beschäftigungsverhältnisse auszusprechen.


    Mit Deutsch / Geschichte auf Sek 1 dürfte die Freigabe eigentlich kein Problem sein, schwieriger wird die Aufnahme werden.

  • In Baden-Württemberg kannst du dich als Beamter bis zu 12 Jahre ohne Bezüge beurlauben lassen. Ich kenne eine Kollegin, die als Beamtin an eine Privatschule in kirchlicher Trägerschaft beurlaubt wurde - und bei der die Beurlaubung schon über 25 Jahre anhält. Dies funktioniert bei staatlich anerkannten Ersatzschulen. Das Gehalt wird dort sowieso über Umwege wieder vom Land bezahlt.
    Da die Gehaltsstrukturen der Länder ähnlich sind, vermute ich, dass du auch in deinem Bundesland diese Möglichkeit hast. Frag mal beim Besoldungsamt nach.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Das Land Niedersachsen tut sich anscheinend mit Beurlaubungen aus dem Landesdienst momentan sehr schwer. Mit einer Beurlaubung an meine Wunschschule zu kommen wäre natürlich "Plan A". Voraussetzungen: Freigabe des Landes NRW und Aufnahme in Land Niedersachsen (im Ländertauschverfahren).

Werbung