Zitat12.03.2013 - (red/pm) Das Land Niederschsen muss die Schulbuchkosten für Lehrkräfte übernehmen. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von heute hervor. Demnach gebietet es die Fürsorgepflicht des Dienstherrn oder Arbeitgebers, die Lehrkräfte mit den erforderlichen Lehr- und Unterrichtsmitteln auszustatten. Geklagt hatte ein niedersächsischer Lehrer, der die Kosten für ein von ihm angeschafftes Mathematikschulbuch ersetzt haben wollte.
http://bildungsklick.de/a/8711…schulbuchkosten-ersetzen/
Interessant der Bezug auf die Fürsorgepflicht.
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