Eigenmächtiger Zutritt zur Klasse durch wütende Mutter

  • Hallo Kollegen,
    eine schon immer etwas genervte Mutter hat sich mit ihrem Lebenspartner Zutritt zum Klassenraum ihres Sohnes während der Unterrichtsstunde verschafft und die Lehrerin wütend schreiend aufgefordert, das eingezogene Handy ihres Sohnes sofort herauszugeben. Der Partner spielte bei diesem Auftritt kräftig mit, dies alles vor vollbesetzter Klasse (siebter Jahrgang). Wer hat mit solchen Fällen Erfahrung?. Meine Frage geht insbesondere dahin, nach welcher Rechtsgrundlage man der Mutter im Nachgang begegnen kann. Wir hatten so etwas noch nicht und finden auch keinen Anhaltspunkt in der Schulgesetzgebung Thüringens. Dort ist nur das Verhalten von Schülern geregelt, nicht das von Eltern. Ich wäre für eure Tipps dankbar.


    H.W.

    • Offizieller Beitrag

    Was sagt denn eure SL dazu? Bei uns hätten diese Leute ab sofort Hausverbot. Der SL hat Hausrecht und kann solche Verbote verhängen. Aktuell gibt es das an unserer Schule auch - und alle Proteste der Betroffenen (auch bei der Schulaufsicht) haben nicht zur Aufhebung des Verbots geführt.


    Wunder mich immer wieder über die mangelnde Courage von Schulleitungen.

  • Ich danke Euch,
    wir haben ebenfalls an Hausverbot gedacht und für den nicht sorgeberechtigten Herren wirds wohl eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch geben. Abstimmung mit dem Schulamt ist erfolgt, Hauptsache von den Obrigen fällt keiner wieder um (Amt).


    Danke für die Mitarbeit und bis bald mit fruchbringenderen Themen!


    FG H.W.

  • Genau.


    Das ganze ist genau so Hausfriedensbruch als wenn jemand eine ähnliche Show in einer Privatwohnung veranstaltet. Der Unterricht wird sofort abgebrochen, die Schulleitung verständigt. Wenn die Situation prekär ist, z.B. durch konkret als bedrohend empfundendes Auftreten, einfach mit 110 einen Polizeinotruf absetzen. Die Kollegen in Grün werden dann zügig kommen und die Lage unter Kontrolle bringen, vor allem, weil da minderjährige Schüler (im Notruf unbedingt erwähnen!) gefährdet sind. Beeindrucken lassen würde ich mich durch überhaupt nichts.


    Nele

  • Wie ist denn der Fall ausgegangen? Sind die "Obrigen" wieder eingeknickt? Oder geht alles wieder nach Elternwillen in den Ämtern?


    Hat jemand auch mal an die Lehrerin gedacht, wie sie sich wohl gefühlt haben muss?

  • Da braucht man kein Schulgesetz - da genügt das StGB.
    Und da sind die Konsequenzen ganz schön happig:
    Nötigung http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
    Bedrohung http://dejure.org/gesetze/StGB/241.html
    Hausfriedensbruch http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html
    Beleidigung http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html
    Üble Nachrede http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html (Kann auch vor der Klasse geschehen..)


    Übrigens: Nicht nur der SL hat das Hausrecht - das hat auch jeder Lehrer (bzw. Beschäftigte einer Einrichtung oder Firma) in Vertretung des Chefs.
    Mitarbeiter sind in diesem Sinne "Berechtigte" nach § 123:

    Zitat


    (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.


    Falls sich Kinder dabei bedroht fühlen oder ängstigen, kann auch
    Körperverletzung http://dejure.org/gesetze/StGB/223.html
    ein passender Paragraph sein - denn diese muss (trotz des Wortstammes) nicht unbedingt körperlich erfolgen - es genügt die gesundheitliche Schädigung, was psychische Verletzungen einschließt

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    2 Mal editiert, zuletzt von alias ()

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