Hallo Kollegen,
eine schon immer etwas genervte Mutter hat sich mit ihrem Lebenspartner Zutritt zum Klassenraum ihres Sohnes während der Unterrichtsstunde verschafft und die Lehrerin wütend schreiend aufgefordert, das eingezogene Handy ihres Sohnes sofort herauszugeben. Der Partner spielte bei diesem Auftritt kräftig mit, dies alles vor vollbesetzter Klasse (siebter Jahrgang). Wer hat mit solchen Fällen Erfahrung?. Meine Frage geht insbesondere dahin, nach welcher Rechtsgrundlage man der Mutter im Nachgang begegnen kann. Wir hatten so etwas noch nicht und finden auch keinen Anhaltspunkt in der Schulgesetzgebung Thüringens. Dort ist nur das Verhalten von Schülern geregelt, nicht das von Eltern. Ich wäre für eure Tipps dankbar.
H.W.