Fahrzeit zur Fortbildung

  • Hallo,
    kann mir jemand sagen, inwiefern man die Fahrzeit für die Hin- und Rückfahrt zu/von einer Fortbildung mit anrechnen lassen kann? Es handelt sich um Fortbildungen, die außerhalb der Unterrichtszeit liegen, also nachmittags oder am Wochenende.
    Gruß&Danke, Lollorossa

  • In meinem Bundesland: Gar nicht. Fortbildung - auch außerhalb der Unterrichtszeit - gehört bei uns zu den Verpflichtungen einer Lehrkraft. Man kann sich höchstens die Fahrtkosten über die Steuer wieder holen.

  • Wie immer kommt es auf das BL an.


    NRW: An meiner Schule gibt es einen Fortbildungstopf. So lange Geld in diesem ist und der SL die Fortbildung genehmigt, kann man sich Fahrtkosten anteilig erstatten lassen. Es sind glaube ich 30 ct (?) pro gefahrenem Kilometer, wenn man mit dem eigenen PKW zur Fortbildung fährt. Außerdem kann man sich Fortbildungsgebüren (seien es Skripte, für die man etwas bezahlen muss oder eben die Teilnahmegebüren) erstatten lassen. Man muss einen Antrag ausfüllen, seine Kontonummer angeben und bei dem Kollegen, der für den Fortbildungstopf zuständig ist, abgeben (der unterschreibt und gibt das ganze dann Richtung SL weiter, die das Nötige veranlasst). Irgendwann freut man sich über das Geld auf seinem Konto.

  • inwiefern man die Fahrzeit für die Hin- und Rückfahrt zu/von einer Fortbildung mit anrechnen lassen kann?

    Ja, kann man. Im Bundesland "Ja" wird immer alles angerechnet.


    Danke für die Anfrage.


    Pausenclown

  • Deine Frage klingt ehrlich gesagt so, als ob bei Lehramt "Nein" stehen müsste...


    Bei Lehrern ist es anders als bei Erziehern oder anderen Arbeitnehmern. Elterngespräche/Vorbereitungen/Koordinationen mit anderen Bildungseinrichtungen/Fahrzeiten zu Fortbildungsveranstaltungen, ... gehören alle zum Punkt "sonstige Tätigkeiten" im Rahmen deiner Dienstverpflichtung.


    Würdest du bitte dein Profil noch vervollständigen? So hat man den Eindruck, dass du hier unberechtigt schreibst.

  • Sehe ich anders - die Fahrzeit zu einer Fortbildung ist natürlich genauso Arbeitszeit, wie die Fahrzeit des Klempner zu mir ist, der meine Badezimmerinstalation repariert. Was durchsetzbar ist oder nicht, ist eine ganz andere Frage - aber prinzipiell darf man solche Forderungen natürlich stellen; d.h. wenn es darum geht Arbeitstunden oder Sachaufwendungen anzurechnen, sollte man alles in die Berechnung einbeziehen.


    Nele

  • So ähnlich, wie neleabels es beschreibt, habe ich es vor einiger Zeit in einem Aushang der Gew (?) gelesen. Kann die genaue Info aber nirgends mehr finden. Ob die Regelung zur Anrechnung der Fahrzeit auf das Fortbildungsdeputat bundeslandabhängig ist ,weiß ich leider nicht.

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