Lehrerexamen künftig bundesweit anerkannt (7.3.2013)

  • Na da hast du dir ja die aussagekräftigste (ja, Ironie) Seite herausgesucht, die man so finden kann. Ich hab daraufhin mal direkt beim KMK selbst geschaut.


    Das klingt ja jetzt erst einmal so, als gelte das... ab sofort? bzw. spätestens ab Jahresende. Klingt auch alles ganz toll. Theoretisch.


    Zitat

    Die Einigung fördert die Mobilität angehender Lehrkräfte in ganz Deutschland. Angehende Lehrerinnen und Lehrer können sich in Zukunft unter den gleichen Zugangsbedingungen für ein Referendariat oder eine Lehramtsstelle bewerben, wenn sie die fachlichen Voraussetzungen dafür mitbringen – unabhängig davon, wo sie studiert haben oder ausgebildet wurden."


    Aber wer legt das denn fest? Wer sagt, was die fachlichen Voraussetzungen sind? Reicht ein Abschluss? Bayern verlangt ja fürs Grundschullehramt, dass eins der Fächer Sport, Kunst oder Musik im Examen enthalten sein muss. Hessen findet das nicht. Ich glaube ja jetzt nicht daran, dass Bayern plötzlich sagt: "ok. Vergessen wirs." Die werden bestimmt dennoch daran festhalten, dass man sich ja "nachqualifizieren" könne, indem man eine Erweiterungsprüfung ablegt!

  • Eben. Also haben wir hier wieder einmal mehr schöne aber eben leere Worte vorgesetzt bekommen. Ich kann die Seite vom KMK ja mal ausdrucken und an meine Bewerbungen tackern. :pfeifen:

  • Die Anerkennung ist doch meist garnicht das Problem, eher das Beamtengesetz des jeweiligen Landes, die bspw. die Vorbereitungsdienstdauer definiert die für eine Verbeamtung notwendig ist....anerkannt und in den Vorgaben geregelt ist zumindest das Referendariat bundesweit durch einen weiteren kmk- Beschluss...

  • t....anerkannt und in den Vorgaben geregelt ist zumindest das Referendariat bundesweit durch einen weiteren kmk- Beschluss...


    Ich verstehe deinen Satz leider inhaltlich nicht. Was meinst du damit bzw. worauf willst du hinaus? Das Ref ist doch auch durch jedes Land einzeln geregelt - sowohl was die Dauer als auch die Zugangsvoraussetzungen angeht. Oder beziehst du deine Aussage auf das "danach" (= nach dem Ref)?

  • Sorry habe den Beitrag vorhin vom Handy verfasst...


    aber exakt, wenn man das Referendariat einmal hinter sich hat, wird man überall arbeiten können, die Frage ist dann eben nur, ob als Angestellter oder Beamter...

  • Heisst das fuer den Einstellungstermin zum 1.11. wird das schon umgesetzt? Waere ja mal ne Frage bei der Bezirksregierung wert weil mich das tangiert.


    EDIT: So in Düseldorf und Münster angerufen und nachgefragt. An der Praxis wird sich nichts ändern, es wird so bleiben, man wird höchstens die Anerkennung großzügiger auslegen. Aber in Münster meinten sie auch, dass es ja eh so eine Sache mit den beschlüssen der KMK sei, weil diese oft nicht umgesetzt werden könnten..


    Da fragt man sich doch ernsthaft, wozu die dann zu dem Thema tagen, wenn doch nix bei raus kommt.

  • Moin!


    Das wäre wirklich eine schöne Nachricht - hieße das etwa, dass ich mich mit meinem ersten Staatsexamen aus NDS (Diplom, kein Master) dann doch in NRW für das Referendariat bewerben könnte? So langsam blicke ich da nicht mehr durch. Erst ging es bis 2011, dann wieder nicht ... :weinen:


    VG Nordlicht

  • Machs wie Asfaloth und ruf bei den zuständigen Ämtern an. Oder schick die Bewerbung ab und schau, was passiert.
    Ich werde es jedenfalls so machen. (Hätte ich wohl auch ohne den Beschluss gemacht. Denn Ausnahmen bestätigen ja bekanntlich die Regel..haha). Und ich meinte das ernst: ich leg den Ausdruck der KMK Seite dazu..

  • Gute Idee immergut ... hatte letztes Jahr auch schon einen Ref.-Platz zugewiesen bekommen - jedoch konnte ich die notwendige Anerkennung nicht mehr bekommen und somit war ich wieder raus.

  • Ich habe meine Bewerbungen jetzt übrigens fertig vor mir liegen. Fast. Denn für Berlin kann ich das Bewerbungsschreiben nicht ausfüllen, weil mein Studium eben anders abgelaufen ist als die Vorgabe, die sie da haben. Also habe ich heute angerufen und die Dame sagte mir, dass mein hessischer Abschluss leider grundsätzlich nicht anerkannt wird. 'HA!', denke ich mir und berufe mich auf den KMK Beschluss. Davon hatte die Dame noch nie gehört. Ich soll mich jetzt noch einmal konkret mit der Anerkennungsstelle in Verbindung setzen. Bin SEHR gespannt, wie deren Stand ist.


    Übrigens scheint das KMK-Dokument noch einmal leicht verändert worden zu sein. Es sind jetzt auch Passagen durchgestrichen. Ist alles sehr leicht verständlich und...vor allem spannend.

  • Leute, das ist alles so unfassbar. Da wird man ja verrückt. Unabhängig voneinander haben mir nun 2 (wirklich nette) Damen der Senatsverwaltung Berlin zu erzählen versucht, dass sich dieser Beschluss auf die Anerkennung des ZWEITEN Staatsexamens bezieht. Dass es diesen Beschluss für's erste Examen gibt, wollte keiner so recht glauben. Es kam dann aber das absolute Totschlagargument, Hessen würde die KMK Vorgaben sowieso nicht umsetzen und 30 CP zu wenig verteilen. "Sie haben sich ja sicherlich eh in anderen Bundesländern beworben, so dass das jetzt sowieso alles nicht notwendig ist." Also ich hab ja schon mitbekommen, dass Berlin sich 'nen feuchten Kehricht um seine Referendare (und Lehrer) kümmert, aber diese Offensichtlichkeit schockiert mich schon ein wenig....


    P.S. Es lebe das abgebrochene Germanistikstudium! Aus dem hab ich mir jetzt noch die fehlenden CP rausgesucht und darf in das den Damen von der Senatsverwaltung in einem umständlichen und sehr umfangreichen Schreiben darstellen. Diese Möglichkeit hatte man mir nämlich vorhin am Telefon auch noch eingeräumt. :rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von immergut ()

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